Schlußstrich unter 2019

Das Jahr 2019 hat uns etwas stärker durchgeschüttelt als es einem eigentlich lieb sein konnte.

Es fing alles erst einmal bestens an: Aus 2018 waren wir mit dem bisher besten Ergebnis unserer Geschichte nach 2019 reingekommen, im Frühjahr gelang uns mit durchschlagendem Erfolg eine finale Kapitalerhöhung, bis zum Ende des III. Quartals entwickelten sich die Kurse der abwickelnden Immobilienfonds ganz prächtig.

Noch am 20.10. hatten wir auf dieser Seite unter der Überschrift „Wenn uns nicht der Himmel auf den Kopf fällt“ rumtönen können, was für ein tolles Ergebnis wir in 2019 wohl einfahren werden.

Der Himmel fiel uns dann auf den Kopf (obwohl es, das müssen wir schon zugeben, nicht wirklich weh getan hat).

Angekündigt hatte sich eine holprige Wegstrecke eigentlich schon wesentlich früher. Im Februar 2019 wurde ein geradezu unglaublicher Buchungsfehler des Wertpapier-Dienstleisters des Bankhaus C. L. Seeliger offenkundig, dessen Bereinigung die Bank durchaus an ihre Grenzen brachte. Wir konnten dafür rein gar nichts, die Bank konnte dafür eben so wenig – doch nach diesem Vorfall, dessen sich im Millionenbereich abspielende Bereinigung dann geschlagene acht Monate hinzog, war das Verhältnis zwischen Bank und Kunde hinterher nicht mehr dasselbe.

Durch einen glücklichen Zufall kamen wir später mit der Deutschen Bank in’s Geschäft. Wir hätten uns wirklich nicht träumen lassen, daß wir am Ende doch noch einmal wieder in den Armen der Deutschen Bank landen würden, die vor langer Zeit sogar mal die Hausbank der Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere gewesen war und in den ersten beiden Jahrzehnten von deren Börsenleben auch die Hauptzahlstelle. Diese neue Verbindung vermochte den Ausfall der Seeligerbank vollständig zu kompensieren, so daß (wegen der nun deutlich besseren Konditionen) die ganze Geschichte nur wieder die alte Lebenserfahrung bestätigte: Am Ende ist auch alles Negative doch zu irgendetwas gut gewesen.

Später teilte die Seeligerbank uns auch noch mit, nach dem 30.11.2019 keine Kaufaufträge für Anteile abwickelnder Immobilienfonds mehr annehmen zu können. Dafür können wir der Bank nicht einmal böse sein: Sie schloß sich damit nur einer in den teils völlig widersinnigen MiFID-Bestimmungen begründeten Praxis an, die die beiden anderen mit uns arbeitenden Institute (HypoVereinsbank und Volksbank Wolfenbüttel) schon seit Anfang 2018 geübt hatten.

Ganz nackend standen wir nun zum Glück aber nicht da: Die Ankündigung erfolgte dankenswerter Weise rechtzeitig genug, so daß wir mit einem Depot bei der comdirect bank Ersatz schaffen konnten. Schwachsinniger Weise ist es nämlich so, daß die einschlägigen MiFID-Bestimmungen zwar den „normalen“ Banken das Geschäft kaputt machen – Direktbanken und Online-Broker aber sind von diesen Problemen gar nicht tangiert.

Als wir alle diese Schwierigkeiten gut gemeistert hatten, konnten wir schließlich nicht der Versuchung widerstehen, am 20.10. den erwähnten  Beitrag „Wenn uns nicht der Himmel auf den Kopf fällt“ zu veröffentlichen.

Es kam, wie es immer kommen muss, wenn einer das Maul zu weit aufreißt: Im November und Dezember erlebten wir bei unseren drei größten Depotpositionen eine desatröse Kursentwicklung. Mit fundamentalen Daten hatte das wenig zu tun, doch an der Börse ist es eben immer noch so: Es passieren Kursentwicklungen, die konnte sich vorher im Traum keiner vorstellen.

Unsere schönen stillen Reserven, die am 30.09. noch knapp 1,6 Mio. € betragen hatten, verwandelten sich am Jahresende in stille Lasten von rund 2,0 Mio. €. Das ist jetzt kein Beinbruch, so lange man zu den abartig schlechten Kursen nicht verkaufen muss. Denn im Gegenzug, weil sich fundamental ja wenig geändert hatte, stieg das in unseren Beständen liegende Wertaufholunspotential im gleichen Zeitraum von 4,7 Mio. € auf 7,4 Mio. € an. Am Ende bescherte uns diese Entwicklung sogar noch ganz unerwartet vorteilhafte Investitionsmöglichkeiten nach einer Krediterhöhung der HypoVereinsbank Anfang Dezember von 5,0 Mio. € auf 7,5 Mio. € und bei der Wiederanlage der am Jahresende geflossenen hohen Substanzausschüttungen. Wir hätten es uns halt nur etwas nervenschonender gewünscht.

Und so wurde das Jahr 2019, wie es unser Wertpapiermann bei der Seeligerbank (der unser Geschäfts wirklich gut versteht) überaus treffend ausdrückte, eben am Ende kein Jahr mit drei Sternchen, sondern nur eines mit einem Stern. In Zahlen sieht das so aus, nachdem der Jahresabschluß vom Vorstand soeben aufgestellt und dem von der Hauptversammlung gewählten Wirtschaftsprüfer vorgelegt wurde:

Die Bilanzsumme stieg von 28,9 Mio. € auf 37,9 Mio. €.

Die Bestände an Anteilen abwickelnder Offener Immobilienfonds nahmen (bewertet zu Anschaffungskosten) von 27,8 Mio. € auf 33,2 Mio. € zu.

Die sonstigen Vermögensstände erlebten einen drastischen Anstieg von 1,2 Mio. € auf 4,7 Mio. €. Dahinter steht die seit Anfang 2018 geltende Regelung des § 17 Investmentsteuergesetz, wonach auch bei Substanzausschüttungen erst einmal die volle Kapitalertragsteuer in Abzug gebracht wird. Erst zu Beginn des Folgejahres wird dieser zwischenzeitliche Zwangskredit an den Fiskus dann Korrektur gerechnet und die uns entzogene Liquidität wieder verfügbar gemacht.

Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital nach der im Frühjagr 2019 erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhung von 10,5 Mio. € auf 13,4 Mio. € an.

Im gleichen Verhältnis erhöhten sich auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 17,5 Mio. € auf 23,3 Mio. €.

In der Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge von 0,1 Mio. € auf 1,9 Mio. € zu berichten. Neben einem (völlig unerwarteten) Ertragsanteil in der Ausschüttung des CS Property Dynamic im April 2019 handelt es sich dabei im wesentlichen um die Kursgewinne, die wir bei der planmäßigen Auflösung unserer Positionen im AXA Immoselect und im TMW Immobilien Weltfonds realisieren konnten.

Keinerlei Ergebnisbeitrag (auf Grund der enttäuschenden Kursentwicklung auch des KanAm grundinvest am Jahresende) lieferte dagegen die Positionen „Wertaufholungen auf Finanzanlagen“, die im Vorjahr mit 2,6 Mio. € noch absolut ergebnisbestimmend gewesen war.

Die Personalaufwendungen blieben mit 125 TEUR (120 TEUR) praktisch unverändert, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen deutlich zurück auf 435 TEUR (724 TEUR), die Zinsaufwendungen nahmen wegen der nunmehr besseren Konditionen nur sehr unterproportional zu auf 344 TEUR (302 TEUR).

Es verbleibt damit ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 1.010 TEUR (1.523 TEUR). Wie oben schon zitiert: Nicht drei Sternchen, sondern nur eines.

Nach einem Steuerertrag im Vorjahr von 208 TEUR ist das 2019er Ergebnis mit Ertragsteuern von 190 TEUR belastet, so daß sich unter dem Strich ein Jahresüberschuß von 819 TEUR (1.731 TEUR) ergibt.

Wegen des hohen Gewinnvortrages geht der Bilanzgewinn dabei nur leicht zurück auf 2.642 TEUR (2.909 TEUR).

Nach jetzigem Erkenntnisstand tendieren Vorstand und Aufsichtsrat dazu, der Hauptversammlung am 26.06.2020 aus dem Bilanzgewinn die Zahlung einer Dividende von 75,00 EUR je Aktie vorzuschlagen (was mit 945 TEUR ein gutes Drittel des Bilanzgewinns erfordern würde).

In memoriam Dr. Werner P. Schmidt

Die Welt ist eine Erbse. Zufälliges Zusammentreffen auf Tahiti im Januar 2009: W. P. Schmidt und seine Lebensgefährtin steigen auf das Kreuzfahrtschiff auf zur Weiterreise nach Australien. Manuela und Jörg Benecke sind vom Schiff gerade abgestiegen und auf dem Heimweg.

„Dieser Piech! Kann noch nicht mal für sein Haus in Marbella die Dachdeckerrechnung in Peseten bezahlen, aber mir vorschreiben wollen, wie man Devisentermingeschäfte macht.“

1996 wurde der Verfasser dieser Zeilen unfreiwilliger Zuhörer dieses Telefongesprächs zwischen dem Ex-VW-Finanzvorstand Dr. Werner P. Schmidt und Walter Martius, vor Urzeiten der große Mann bei der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. Martius und der Verfasser dieser Zeilen saßen in Wuppertal gerade nett bei Kaffee und Kuchen zusammen, als Dr. Schmidt anrief. Martius, ein Unikum wie er war, drückte mit einem bübischen Grinsen die Lautsprechertaste. Dann ließ er, ohne es dem Anrufer zu sagen, seinen Besucher das Telefonat mithören. Also den Vorstand einer AG, deren Aufsichtsrat der Anrufer Dr. Werner P. Schmidt zu der Zeit selber angehörte. Nachdem die anderen Betroffenen ein Vierteljahrhundert später alle nicht mehr auf Erden weilen, braucht man diese kleine Anekdote nicht mehr länger geheim zu halten.

WPS, wie er in Konzernkreisen nur genannt wurde, und Ferdinand Piech verband schon lange eine ungemein herzliche Abneigung gegeneinander. WPS war seit 1967 bei Volkswagen. Schmunzelnd erzählte er später, wie sehr er sich da erst einmal über sein schönes neues Büro in der Vorstandsetage des VW-Hochhauses gefreut hatte, auf der Südseite mit grandiosem Ausblick bis zum Harz. Erst im Sommer des nächsten Jahres verstand er, warum ihm als dem Neuling im Vorstand seine altgedienten Kollegen die Top-Lage kampflos überlassen hatten. Da knallte nämlich im Sommer ungebremst die Sonne rein, und Klimaanlagen gab es damals nicht einmal in den Autos des VW-Konzerns, geschweige denn in der Vorstandsetage.

1974 wurde WPS Vorstandsvorsitzender der VW-Tochter AUDI NSU in Ingolstadt. Schon 1972 hatte dort, im Alter von gerade erst 35 Jahren, als Hauptabteilungsleiter für Sonderaufgaben der technischen Entwicklung ein gewisser Ferdinand Piech angefangen. Dr. Werner P. Schmidt war nun sein Chef.

Zu der Zeit hatte Audi das Image einer verstaubten Beamtenkarosse. „Als ich bei Audi anfing, stand Audi hinter Opel und Ford in der Wahrnehmung der Menschen, auch in der Technik,“ erinnerte sich Ferdinand Piech, der wenige Jahre später AUDI-Technikvorstand wurde.

Doch Mitte der 1970er Jahre, noch ganz unter dem Eindruck der großen Ölkrise, wollte Volkswagen die 1965 erworbene kränkelnde Tochter in Ingolstadt am liebsten wieder loswerden. Acht Jahre lang hatte sich zuvor die Daimler-Benz AG an den widerspenstigen Ingolstädtern die Zähne ausgebissen. Daimler hatte die Auto-Union GmbH 1957 auf Betreiben ihres Großaktionärs Friedrich Flick gekauft. Da produzierte DKW noch Zweitakter-Modelle, und in Ingolstadt glaubte man fest an die Zukunft dieses Konzepts. Das Drängen aus Stuttgart auf Neuentwicklungen wurde konsequent ignoriert.

Alle diese Probleme kannte Piech, aber auch das in der Marke Audi liegende Entwicklungspotential war ihm irgendwie klar. Also bat er seinen Chef Dr. Schmidt eines Tages um einen Termin und machte ihm ein unglaubliches Angebot: Seine Familie, insbesondere seine Mutter, sei durchaus interessiert, AUDI NSU zu kaufen. Dr. Schmidt ging damit nach Wolfsburg in den VW-Aufsichtsrat – doch der lehnte ab, und zwar nur deswegen, weil die Familien Porsche/Piech darauf bestanden hatten, als Kaufinteressenten namentlich erst einmal nicht genannt zu werden. Sonst hätte sich die automobile Welt in Deutschland wohl vollkommen anders entwickelt.

Zur gleichen Zeit schlug bei AUDI NSU ein junger Ingenieur seinem Chef Piech vor, an die Zweirad-Tradition der Marken Audi, DKW und NSU anzuknüpfen und mit flotten Motorrädern gegen Audis Hosenträger-Image zu kämpfen. Piech war schnell mit dabei. So enstand 1975-77 in einem abgeschirmten Bereich der Audi-Entwicklungsabteilung das Motorrad Z02, dessen Vierzylinder 110 PS leistete und das Tempo 200 erreichte. Regelmäßig kam Piech nach Feierabend vorbei, um nach den Fortschritten des Projekts zu sehen.

Piech war nun Technikvorstand bei Audi, doch Vertriebs- und Marketing-Entscheidungen wurden in Wolfsburg getroffen. Und Vertriebsvorstand in Wolfsburg war inzwischen Dr. Werner P. Schmidt. „Wir hätten Marktführer werden können,“ erinnerten sich die Ingolstädter Entwickler später, „die Japaner kamen mit ihren Maschinen alle erst viel später.“ Doch die Wolfsburger Mutter ließ die Ingolstädter Motorrad-Entwickler eiskalt abblitzen. Die Entscheidung der VW-Vorstände, die sich bei der Sache von Piech und seinen Leuten komplett übergangen fühlten, hat ein Beteiligter noch heute im Ohr: „Wir sind doch keine Fahrradhändler, hat der Schmidt gesagt. Der war damals Vertriebschef.“

Damit war im Verhältnis Piech zu WPS das Wort „unterkühlt“ endgültig eine zarte Untertreibung. Zu seinem 75. Geburtstag 2012 machte sich Piech später selbst das schönste Geschenk, indem er die Volkswagen-Tochter Audi die italienische Motorradschmiede Ducati kaufen ließ. Das darf nach dem krachenden Scheitern seiner ersten Zweirad-Pläne durchaus noch als späte Genugtuung verstanden werden, die sich Piech für die 35 Jahre zuvor erlittene Demütigung verschaffte.

Vorerst jedoch betrieb Piech erst einmal mit Nachdruck seinen eigenen Aufstieg im VW-Konzern und wartete geduldig. „Rache ist ein Gericht, das kalt serviert wird“, wusste schon Altkanzler Helmut Kohl.

1993 wurde Piech Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG. Damit verpasste WPS erneut den Sprung an die Spitze: Schon einmal, als der damalige VW-Chef Toni Schmücker durch einen Herzinfarkt zum Aufgeben gezwungen wurde, war WPS 1981 dessen Favorit für die Nachfolge an der Konzernspitze. Doch er scheiterte am Widerstand der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.

Unter Piech als neuem Vorstandsvorsitzenden wurde WPS kurz danach Finanzchef des Volkswagen-Konzerns. Als Kontrollelement, wie viele sagen, um auf den unberechenbaren Piech aufzupassen. Doch Piech, für seinen, sagen wir es mal so, eigenwilligen Führungsstil ohnehin nicht überall nur beliebt, ließ sich das nicht lange gefallen: Nachdem es WPS in einer Vorstandssitzung gewagt hatte, ihm zu widersprechen, setzte Piech den Aufsichtsrat unter Druck („Wer den Karren aus dem Dreck ziehen soll, muß sich seine Mannschaft selbst aussuchen dürfen“) und ließ WPS Ende 1994 kurzerhand rausschmeißen.

Das war der Kontext, in dem es die Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere 1995 überhaupt erst wagen konnte, Dr. Werner P. Schmidt ein Aufsichtsratsmandat anzutragen. Denn er war nicht nur mit Leib und Seele Automanager, sondern auch schon seit Jahrzehnten begeisterter Sammler von Historischen Wertpapieren. Zur Überraschung aller sagte er Ja, und wurde dann stellvertretender Vorsitzender unseres Aufsichtsrates.

Seine Sammelleidenschaft galt vor allem, wen könnte es wundern, Historischen Wertpapieren der Automobilindustrie. Doch auch Historischen Wertpapieren aus Brasilien und China galt sein Interesse. Schließlich hatte WPS vor Übernahme des Vorstandsvorsitzes bei AUDI NSU die Volkswagen-Tochter VW do Brasil geleitet und später als Vertriebsvorstand maßgeblich am Aufbau des China-Geschäfts des Konzerns mitgewirkt.

Auch nach seinem altersbedingten Rückzug aus unserem Aufsichtsrat blieb ein enger Kontakt. Das lag nicht nur am gemeinsamen Hobby Historische Wertpapiere, sondern auch an der Leidenschaft für das Golf-Spiel, das WPS mit den beiden Vorständen der AG Hist teilte. Wobei der Verfasser dieser Zeilen nicht verheimlichen sollte, daß seine eigene Spielstärke von Experten wohl als „begeistert, aber völlig untalentiert“ eingestuft werden würde. Bei WPS führte ein böses Rückenleiden später zu ähnlichen Resultaten. So kam es schon mal vor, daß unser Dreier-Flight auf dem besonders kompakt gebauten Golfplatz in Braunschweig von einem Abschlag startete und nach zwei völlig verzogenen Abschlägen dann auf drei verschiedenen parallel laufenden Bahnen weiterspielte …

Am 3. Januar 2020 ist Dr. Werner P. Schmidt im Alter von 87 Jahren gestorben. Wir alle werden ihn gern in Erinnerung behalten als außergewöhnlichen Menschen, der unsere Entwicklung auf ganz besondere Weise über viele Jahre mit geprägt hat.

Seine Hauptverbindungen schlossen Büffel ein.

Was für den Jahresabschluß der CS Realwerte AG vorzubereiten war, ist vorbereitet. Es fehlen jetzt nur noch die letzten Kontoauszüge, dann kann sich der Verfasser dieser Zeilen an’s Werk machen. Nächste Woche sollte der Abschluß  in der Rohversion schon fertig sein, und Sie werden sodann auch gleich erfahren, was 2019 so ungefähr herausgekommen ist.

Bis dahin aber ist ein bißchen Leerlauf, und so beschäftigt sich der Verfasser dieser Zeilen momentan, nicht ungerne, mit dem, was eigentlich sein Beruf ist: Historische Wertpapiere. Aus dem letzten Jahr waren noch ein paar US-amerikanische Eisenbahn-Bonds liegengeblieben, zu denen die Firmengeschichte zu recherchieren war. Google und Wikipedia machen heute, laut sei es beklagt, das Nachblättern in den ehrwürdigen in flaschengrünes Leinen eingebundenen „Poor’s Manual of Railroads“ weitgehend überflüssig. Der Versuchung, die Arbeit statt durch den Gang in die Bibliothek durch eine kurze Drehstuhlbewegung zu erledigen, kann auch der Verfasser dieser Zeilen kaum widerstehen. So erfuhr er heute (Google bietet ganz ungefragt auch gleich eine deutsche Übersetzung an): „Die Pere Marquette Railway verkehrte in der Region der Great Lakes in den USA und im Süden von Ontario in Kanada. Seine Hauptverbindungen schlossen Büffel ein, Toledo und Chicago.“

Damit sind wir wieder beim vom Verfasser dieser Zeilen besonders heiß geliebten Thema „Künstliche Intelligenz“. Das Blechgehirn kriegt es also nicht auf den Schirm, daß man das Wort „Buffalo“ eben nicht übersetzen darf, wenn es um die gleichnamige Stadt im US-Bundesstaat Ohio geht. Wäre ja noch irgendwie nachzuvollziehen, wenn die Blechkiste dann konsequenter Weise aus „Great Lakes“ auch „Großartige Seen“ machen würde. Die Verwendung des Attributes „great“ hat in den USA schließlich seit 3 1/4 Jahren sintflutartig zugenommen. Aber nein: „Great Lakes“ lässt der Supercomputer als Originaltext stehen, doch aus „Buffalo“ macht er „Büffel“.

Solch ein Blechgehirn soll mich künftig in einem autonom gesteuerten Fahrzeug durch die Gegend schaukeln? Ich vermag mir kaum vorzustellen, was passiert, wenn ich (was im Herbst dieses Jahres tatsächlich der Fall sein wird) mit der besten Ehefrau von allen auf Silberhochzeitsreise im Staat Ohio unterwegs sein werde – und wenn der autonom fahrende Mietwagen früher oder später auf das Hinweisschild „Buffalo“ stösst. Seien Sie vorsichtshalber ab Oktober auf eine mehrmonatige Veröffentlichungspause gefasst, weil die KI in unserem Mietwagen immer noch die längst nicht mehr existierende Büffelherde sucht. Oder weil die Scheißkarre an den Großartigen Seen über die Kaimauer gefahren ist  …

Die Rente ist sicher (?)

Nach Genuß von jeweils einer Flasche Rotwein und einer Flasche Champagner in der Sylvesternacht nahm der Verfasser dieser Zeilen heute erst am Nachmittag seine Arbeit wieder auf, wofür er die verehrte Leserschaft unterthänigst um Nachsicht bittet. Nur der Vollständigkeit halber und um die eigene Trinkleistung nicht ganz so kritikwürdig aussehen zu lassen sei erwähnt, daß die beste Ehefrau von allen in dieser Hinsicht einen gewissen Gleichberechtigungsfimmel hat und genau so viel getrunken hat wie der Verfasser dieser Zeilen. Obwohl schon längst medizinisch erwiesen ist, daß bei Frauen die Hälfte der Dosis ausreicht, um durch Alkoholgenuß die gleichen körperlichen Schädigungen wie bei Männern zu erreichen. Doch das nur so am Rande. Gleich zu Beginn des neuen Jahres wollten wir eigentlich auf ein überaus ernstes Thema zu sprechen kommen.

In den einschlägigen Internet-Foren ist man sich weitgehend einig, daß die Anteile unserer abwickelnden Investmentfonds in gewissem Sinne den Charakter von Nullkupon-Anleihen haben. Man kauft sie an der Börse mit einem Abschlag vom Nennwert (der bei einigen Fonds, obwohl inzwischen immobilien- und damit weitgehend risikofrei, immer noch Werte über 20 % erreichen kann), aber irgendwann kriegt man sein Geld halt wieder. Nur in welchen Raten und wann genau ist die große Unbekannte in diesem Spiel.

Allerdings sollten sich die Restbeträge, die bei den Fonds am Ende auf die wirklich lange Reise gehen, im allgemeinen in überschaubaren Grenzen halten. Dafür war gerade erst vor wenigen Tagen der SEB ImmoInvest ein anschauliches Beispiel, der (obwohl als einziger bedeutender Fonds noch mit Restimmobilienbestand) soeben auf einen Schlag fast die Hälfte seines restlichen Fondsvermögens an die Anleger zurückzahlte.

Mit dieser Erkenntnis im Hinterkopf sind auch unerwartete Kursrücksetzer, wie wir sie bei den meisten Fonds in den letzten paar Wochen erleben mussten, leicht zu verschmerzen. Solange man (wie wir) die Absicht hat, die Anteile mindestens mal 95 % des gesamten Weges zu halten und einfach nur die Kapitalrückzahlungen abzuwarten, solange haben bei immobilienfreien Fonds zwischenzeitliche Kursschwankungen auf den schlußendlichen Anlageerfolg kaum Einfluß. Im Gegenteil, solange die Strategie die mindestens teilweise Re-Investition erhaltener Kapitalrückzahlungen vorsieht, ist ein Kursumfeld wie das augenblickliche sogar noch eine ganz unerwartet günstige Zukaufgelegenheit.

Trotzdem gab es im Frühjahr 2019 in den einschlägigen Internet-Foren eine gewisse Aufregung um die Frage: Wie sicher sind denn überhaupt die jeweils dreistellige Millionenbeträge umfassenden Bankgutgaben und Festgelder der „big three“ (CS Euroreal, KanAm grundinvest und SEB ImmoInvest)? Besonders heiß diskutiert wurde die Rechtslage in dem Fall, daß die den Fonds abwickelnde Verwahrstelle einen Teil des Liquiditätsbestandes bei sich selbst als einlageführendes Kreditinstitut anlegt.

In den Fällen, wo eine Verwahrstelle eines abzuwickelnden Fonds für diesen ein (in eigenem Namen geführtes) Guthaben bei einem fremden Kreditinstitut unterhält, tut sie dies im Rahmen eines Treuhandverhältnisses, bei dem sie die Vermögensgegenstände nach § 92 Abs. 1 Satz 2 KAGB getrennt von ihrem eigenen Vermögen zu verwahren hat.

Falls jedoch eine Verwahrstelle eines abzuwickelnden Fonds ein Guthaben eines abwickelnden Fonds bei sich selbst als einlageführendes Kreditinstitut unterhält, handelt es sich im Falle der Insolvenz der Verwahrstelle wohl um eine nicht aussonderungsberechtigte einfache Forderung gegenüber der Insolvenzmasse. An diesem Punkt hatten sich im Frühjahr 2019 einige Diskussionen entzündet, was uns damals veranlasst hatte, die Sach- und Rechtslage umfassend prüfen zu lassen. Neben einer von uns beauftragten „Legal Opinion“ einer renommierten Sozietät für Kapitalmarktrecht hatten wir auch die einschlägigen privaten Einlagesicherungseinrichtungen und die BaFin um Stellungnahmen gebeten.

Vor allem von Seiten der Einlagesicherungseinrichtungen kam, später durch die erwähnte „Legal Opinion“ bestätigt, sehr schnell Entwarnung: Einlagen eines abwickelnden Fonds, also eines rechtlich unselbständigen Sondervermögens, sind auch dann von der Einlagensicherung geschützt, wenn die Verwahrstelle (die in eigenem Namen ein Guthabenkonto für das Sondervermögen unterhält) und das einlageführende Geldinstitut ein und dieselbe Bank sind.

Am 20.12.2019 nahm dann auch die BaFin zu einer entsprechenden Anfrage vom 03.05.2019 Stellung:

„Etwaige Ansprüche aus der gesetzlichen Einlagensicherung ergeben sich aus den Normen des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG). Gemäß § 6 Nr. 8 EinSiG sind Einlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht zu einer Entschädigung berechtigt.

Viele Institute haben allerdings zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung freiwillige Regelungen zur Sicherung von Einlagen … getroffen, die eine Absicherung der Kundengelder über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus amstreben. Es gibt bei den freiwilligen Einlagensicherungen jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung und sie unterliegen zudem nicht der Aufsicht durch die BaFin.

Ob und in welchen Fällen die Bankguthaben eines Sondervermögens, das von seiner Depotbank abgewickelt wird, von den freiwilligen Regelungen zur Sicherung von Einlagen als Kundengelder erfasst werden und in welcher Höhe sie abgesichert sind, müsste bei dem zuständigen Verband bzw. der zuständigen Einrichtung nachgefragt werden.“

Letzteres hatten wir parallel zur Anfrage bei der BaFin getan, mit dem oben schon erwähnten Ergebnis: Ja (bei privaten Banken mit einem institutsindividuellen Höchstbetrag), Einlagen abwickelnder Immobilienfonds sind durch die Einlagensicherung geschützt, und zwar auch dann, wenn das die Einlage unterhaltende Kreditinstitut (in treuhänderischer Funktion als Verwahrstelle) mit dem einlageführenden Kreditinstitut identisch ist. Insofern brachte die Stellungnahme der BaFin keine neuen Erkenntnisse mehr.

In einem Punkt haben wir jetzt allerdings gegenüber dem, was wir bisher wussten, von der BaFin doch noch lernen können:

„Um eventuell sich aus dieser Rechtslage ergebende Verluste möglichst gering zu halten, sieht § 206 Abs. 4 KAGB vor, dass höchstens 20 Prozent des Wertes des Investmentvermögens in Bankguthaben bei demselben Kreditinstitut angelegt werden dürfen.“

Das führt zu der überaus beruhigenden Erkenntnis: Nach der nächsten Substanzausschüttung (mit der spätestens im Juni/Juli 2020 zu rechnen ist) ist bei jedem der „big three“ auch das letzte Restrisiko verschwunden, daß die ohnehin gebeutelten Anleger der abwickelnden Immobilienfonds bei einer Bankeninsolvenz durch Verlust eines Teils der für den Fonds unterhaltenen Einlagen noch mal extra eins auf die Mütze kriegen.

Es sei denn, es käme die ganz große Bankenkrise, und die privaten Einlagensicherungssysteme (gegen die man wie gesagt keinen einklagbaren Anspruch hat) würden zusammenbrechen. Aber dann, verehrte Leser, werden wir alle sowieso ganz andere Sorgen haben. Zum Beispiel, wie lange die Familie mit der Kartoffelernte aus dem bescheidenen Hausgarten ernährt werden kann, ob Katzenscheiße der Kartoffelernte zu- oder abträglich ist (Paula, die zugelaufene Hauskatze des Verfassers dieser Zeilen, kennt zur Verrichtung ihres Geschäfts keinen schöneren Ort als ein frisch bestelltes Kartoffelbeet) oder wie man nach original peruanischem Rezept Feldhamster zubereitet.

Wer liest denn bloß diesen Blödsinn?

Eitelkeit ist vielleicht keine der ganz besonders hervorstechenden Eigenschaften des Verfassers dieser Zeilen. Wie auch? Mit knapp 65 muß man sich langsam mit der Tatsache abfinden, daß schöne Frauen und intellektuell besondere Zeitgenossen andere Männer einfach interessanter finden. Wahrscheinlich sogar zu Recht – denn angesichts seiner gewöhnlichen Abendgestaltung könnte man den Verfasser dieser Zeilen unumwunden als „Couch Potato“ bezeichnen.

Aber ein bißchen neugierig auf die eigene Wirkung auf Andere ist man ja doch immer noch. In meinem Fall äußert sich das darin, daß ich mir jeden Monat die Leserstatistik dieser Seite ansehe. Was für den technisch durchschnittlich begabten Zeitgenossen ein Kinderspiel wäre, für mich dagegen schon eine Herausforderung. Doch auch heute habe ich bravourös diese Herausforderung gemeistert zu folgender Herausfindung:

Erstmals in der Geschichte dieser Seite ist die durchschnittliche Zahl der täglichen Besucher im Dezember 2019 auf über 1.000 angestiegen – im Jahresverlauf ist das ein Zuwachs um runde 35 %. Ich weiß jetzt nicht, verehrte Leser, was Sie an mir finden. Und sollten Sie mich mal kennenlernen, werden Sie das anschließend auch selbst nicht mehr wissen. Aber ich begreife, daß ich mir auch nächstes Jahr Mühe geben sollte, Sie gut zu unterhalten.

Guten Rutsch, und danke für Ihre Lesertreue.

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