gezeichnetes Kapital / Kapitalrücklage

Nach Durchführung der jüngsten Kapitalerhöhung verfügt die CS Realwerte Aktiengesellschaft über ein gezeichnetes Kapital von EUR 1.075.200,00 sowie eine Kapitalrücklage von EUR 4.640.175,00 (daneben besteht noch ein Gewinnvortrag vor Abschluß 2015 von EUR 767.887,09).

In dem Zusammenhang fragte einer unserer Aktionäre, warum wir bei Kapitalerhöhungen das Nennkapital relativ klein festlegen und mit einem hohen Aufgeld arbeiten (das dann in die Kapitalrücklage eingestellt wird). Da die Antwort allgemein interessieren könnte, geben wir sie hier gern wieder:

Die Lebensdauer der CS Realwerte Aktiengesellschaft ist von vornherein begrenzt. Sie investiert in das Thema „Offene Immobilienfonds in Abwicklung“. Durch die fortschreitende Abwicklung der Zielfonds fließt regelmäßig Kapital an uns zurück. Dieses können wir vorläufig noch reinvestieren, doch in einigen Jahren wird das Betätigungsfeld so schmal geworden sein, daß wir dann selbst über eine Auflösung der CS Realwerte Aktiengesellschaft und die Rückgabe der investierten Beträge an unsere Aktionäre nachzudenken haben. Diese Perspektive haben wir auch von Anfang an klar so dargestellt.

Mit diesem Ziel vor Augen war es sinnvoll, unsere Kapitalstruktur von vornherein so flexibel wie möglich zu machen. Gezeichnetes Kapital (Grundkapital) können wir an unsere Aktionäre erst nach einem entsprechenden Kapitalherabsetzungsbeschluß der Hauptversammlung und nach Ablauf der im HGB festgelegten 12-monatigen Karenzfrist zurückzahlen – deshalb bemessen wir diese Eigenkapitalkomponente möglichst klein. Aus der Kapitalrücklage (die deshalb im Umkehrschluß möglichst groß bemessen ist) können wir dagegen im Prinzip jederzeit und ohne Wartefrist Rückzahlungen leisten.

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