Ende einer Dienstreise

Heute vormittag haben wir uns etwas eingehender mit dem Morgan Stanley P2 Value auseinandergesetzt. Jedoch nicht so sehr vergangenheitsbezogen, sondern mehr unter dem Aspekt, inwieweit dieser in der Abwicklung schon ganz besonders weit fortgeschrittene Fonds ein Indikator für die mögliche Entwicklung bei anderen Fonds in der Schlußphase ihrer Abwicklung sein könnte.

Sozusagen im Nachklapp möchten wir es dann doch nicht versäumen, Ihnen die ganze (traurige) Geschichte zu erzählen, inständig hoffend, daß Sie in diesem Fonds bis 2008 kein Geld stecken hatten.

Erstmalig ausgesetzt hatte der Morgan Stanley P2 Value die Rücknahme seiner Anteilscheine Ende Oktober 2008. Da lag der Rücknahmewert bei 54,50 €. Im Juli 2009 wurden, als verzweifelter Befreiungsschlag, die Immobilienbestände im Schnitt um 13,9 % abgewertet. Ende Oktober 2009 wurde die Aussetzung um weitere 12 Monate verlängert. Doch auch Ende Oktober 2010 schien eine Wiedereröffnung aussichtslos. Nach den unflexiblen und rückschauend betrachtet für Fondsanleger geradezu katastrophal brandbeschleunigend wirkenden gesetzlichen Vorschriften gingen damit endgültig die Lichter aus. Der Fonds war abzuwickeln.

Seitdem haben die Anleger 17 Ausschüttungen in Höhe von insgesamt 22,27 € erhalten. Der aktuelle Rücknahmewert wird (nach Abzug der oben schon eingerechneten Ausschüttung am 12.12.2018) noch 0,93 € betragen. Wir kommen, wie erwähnt, von einem Wert von 54,50 €.

 

Zwischen ursprünglich einmal 54,50 € und jetzt 0,93 € liegt eine Differenz von 53,57 €, die es aufzuschlüsseln gilt. 22,57 € finden ihre Erklärung mit den inzwischen erfolgten Ausschüttungen. Die restlichen 31,30 € = 57,4 % des Ursprungswertes dagegen ist der Wertverlust, den die Anleger des Morgan Stanley P2 Value während der Abwicklung erlitten haben – neben der Null-Rendite ihrer in der Abwicklungsphase im Fonds eingefroren gebliebenen Gelder.

Die Verantwortung für diesen immensen Verlust trägt der Gesetzgeber. Es zeichnete sich frühzeitig ab, daß eine geistlose Abwicklung der Fonds für die Anleger viel verlustreicher sein würde als eine Weiterführung im Rahmen der später dann ja für weiterlaufende Fonds auch eingeführten Rückgabebeschränkungen und -fristen. Es gab beim Gesetzgeber auch genug Anläufe aus der Branche, in diese durchaus sinnvollen neuen Vorschriften auch die fallierten Fonds einzubeziehen. Aber man biß damit sowohl im Finanzministerium wie auch bei der BAFin auf Granit: Beide beharrten stur darauf, daß die Fonds nach den alten Vorschriften des Investmentgesetzes abzuwickeln seien. Obwohl jedermann kommen sah, daß diese Vorschriften für die Anlegerverluste echte Brandbeschleuniger waren.

Unser Vertrauen in den Sachverstand des entsprechenden Referats im Bundesministerium der Finanzen und in den Sachverstand der BAFin ist seither einigermaßen beschädigt.

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