Warum sollte sich die Commerzbank denn anstrengen?

Es gibt im deutschen Aktiengesetz den schönen § 125, der die Depotbanken verpflichtet, ihren Kunden, wenn sie Aktionär der Gesellschaft sind, die Einladung zur Hauptversammlung zuzusenden. Dafür bekommen die Banken von den Emittenten eine gesetzlich geregelte recht üppige Aufwandsentschädigung von 3,00 EUR pro Kunde plus Ersatz der Portokosten. Das klappt bei uns seit Jahrzehnten auch mit allen Banken auf Gottes Erdboden vollkommen reibungslos – nur die Commerzbank tanzt da aus der Reihe.

Nun haben wir mit diesem Institut sowieso schon unsere permanenten Probleme. Denn gegenüber den Anlegern, deren Geld in abwickelnden Immobilienfonds feststeckt, tritt die Kopfschmerzbank mit solcher Arroganz und Kaltschnäuzigkeit auf, daß es schon weh tut. Egal was man da möchte, die stereotype Antwort lautet: Gesetzlich verpflichtet sind wir nur einmal jährlich zur Erstellung eines Abwicklungsberichts – darüber hinaus machen wir auch nicht einen Handschlag. Wobei es, nebenbei bemerkt, dann gesetzliche Verpflichtung wäre, diesen Abwicklungsbericht einem Anleger auf Anforderung zuzusenden. Aber selbst diese Bitten ignoriert die Kopfschmerzbank geflissentlich und jedes Jahr aufs Neue, und bequemt sich erst, nachdem man mit der BAFin gedroht hat.

Dies muß vorausgeschickt sein, damit der geneigte Leser versteht, welchen Spaß es uns bereitet hat, uns mit einem gewissen Herrn Thomas Schollenberger auseinanderzusetzen. Besagter Herr Schollenberger ist, ich sag’s jetzt mal mit meinen Worten „Global Head of Briefe knicken“ der Commerzbank. Der mokierte sich also gestern in einer ellenlangen email, daß wir für den Versand unserer HV-Einladungen nicht die geforderten 1,45 EUR Porto erstattet haben, sondern lediglich 0,55 EUR, die der Brief gekostet hätte, wenn man ihn gefaltet im DIN-lang-Umschlag verschickt hätte. Dieses Spiel geht mit der Kopfschmerzbank schon seit Jahren so, aber normalerweise kommentarlos und der Fall ist erledigt.

Nicht so dieses Jahr. Natürlich streitet die Commerzbank nicht über die Portohöhe – sie weiß ja genau, daß sie da auf verlorenem Posten steht, denn im Aktiengesetz steht kein Wort davon, daß der Emittent seine HV-Einladungen gefaltet anliefern müsste. Wozu bekommt die Bank denn sonst die Aufwandsentschädigung? Allerdings bemängelte besagter Herr Schollenberger in einer ellenlangen email, daß wir uns bei der Neuberechung des Portos um 0,20 EUR verrechnet hätten, die nun im Vergleich zu seiner Ersatzrechnung fehlen. Wörtlich heißt es: „Sofern Sie mit unserer Ersatzrechnung einverstanden sind, bitten wir um Gutschrift der Differenz über EUR 0,20 damit der Posten geschlossen werden kann. Andernfalls benötigen wir für die korrekte Zuordnung des Betrages, insbesondere gegenüber unserer internen und externen Revision, detaillierte Angaben wie sich die Summe Ihrer Gutschrift über insgesamt EUR 143,20 genau zusammensetzt.“

Es läge uns natürlich fern, die Ursache dafür zu sein, daß angesichts dieses ungeheuren Fehlbetrages die interne Revision ein richtiges Faß aufmacht und der Wirtschaftsprüfer dem Abschluß der Commerzbank AG am Ende noch das Testat verweigert. Deshalb haben wir dem bedauernswerten Herrn Schollenberger in einem Briefumschlag eine 20-cent-Münze geschickt, und zwar gleich einmal mit dem vorsorglichen Hinweis (denn in Rechtsfragen scheint der Herr eher nicht bewandert zu sein), daß in Euro denominierte Banknoten und Münzen gesetzliche Zahlungsmittel sind, für die Annahmepflicht besteht. Jetzt darf er mit dem 20-cent-Stück in der Kopfschmerzbank zu irgendeiner Kasse laufen und das Geld auf das entsprechende interne Verrechnungskonto einzahlen. Zu schade, daß wir nicht Mäuschen spielen und das verwirrte Gesicht des Kassierers sehen können, wenn Herr Schollenberger 20 cent einzahlt …

Leider ist das ganze nicht nur eine nette Anekdote, sondern offenbar symptomatisch für das, was jedenfalls für einige Banken das größte Problem ist: Die richtige Einstellung. Wozu soll man sich beim Kunden denn bloß unnötig anstrengen oder am Ende sogar von dem hohen Roß runterklettern, auf dem es sich jahrzehntelang so wunderbar sitzen ließ? Die Leute haben sich doch längst dran gewöhnt, daß sie von der Bank für gewöhnlich über den Löffel balbiert werden – und wenn’s dann richtig schief geht, wo soll da das Problem sein, dann muß uns der Staat doch retten …

Anders ist folgendes Zitat kaum zu erklären: „Warum sollte unser Dienstleister Ihre Original-Unterlagen verändern, in dem er sie falzt, und dafür zusätzliche Aufwände und Kosten investieren?“ Danke, Herr Schollenberger, für diese Frage. Die Antwort lautet: Weil Sie von mir pro Sendung 3,00 EUR Aufwandsentschädigung erhalten.

Die paar Leute, denen wir die email-Korrespondenz mit Herrn Schollenberger zum Spaß mal cc geschickt hatten, haben sich vor Lachen auf die Schenkel geschlagen. Ein uralter Freund, mit dem der Verfasser dieser Zeilen ab nächsten Dienstag (mal wieder) auf Kreuzfahrt geht, sah sich sogar bemüßigt, dafür auf dem Schiff gleich am ersten Tag eine Caipi ausgeben zu wollen.

Categories: Neuigkeiten