Frisches Grün
Für Adventskränze aus frischem Grün gilt bei der Umsatzsteuer der Regelsteuersatz von 19 %. Adventskränze aus getrocknetem Grün dagegen unterliegen nur der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 %. Das ist nur eines der Beispiele, das die ganze Absurdität des deutschen Umsatzsteuerrechts schlaglichtartig beleuchtet.
Nicht auszudenken, wie die nächste Wutrede von Greta Thünfisch im Deutschen Bundestag ausfallen wird, wenn sie davon erfährt, daß in Deutschland auch Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Bibern, Walen, Fröschen und Schildkröten in den Genuß des ermäßigten Umsatzsteuersatzes kommen. Pferde dagegen nicht mehr: Sie bekamen 2012 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein upgrade vom Lebensmittel zum Sportgerät. Seitdem unterliegt, anders als der Verkauf eines Wales, der Verkauf eines Pferdes im Ganzen oder in Einzelteilen dem Regelsteuersatz.
Das Ganze ist auch nur aufgefallen, weil nach Ansicht einiger Gerechtigkeitsfanatiker die Regelbesteuerung von Menstruationsartikeln „eine fiskalische Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts darstelle, die das Grundgesetz eigentlich nicht erlaubt“. Jeden Monat 0,17 Euro mehr (und nach Ansicht der Kritiker zu viel) muß die durchschnittliche deutsche Frau aufwenden, weil Tampons bisher einer Umsatzsteuer von 19 % unterliegen. Doch der deutsche Gesetzgeber scheint ein Einsehen zu haben. Nachdem sich Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dieser epochalen Ungerechtigkeit angenommen hat, zeigte sich jetzt auch das Bundesfinanzministerium offen für eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Menstruationsartikel auf 7 %.
Der Verfasser dieser Zeilen überlegt nun, sich im Laufe der Woche an Frau Tillmann zu wenden. Denn ihr Vorschlag wirft sofort die nächste Frage von höchster gesellschaftlicher Relevanz auf: Es wird gemunkelt, daß es vorzugsweise über das Internet regelmäßig zur Veräußerung gebrauchter Tampons an einschlägig interessierte Fetischisten kommen soll. Das sind umsatzsteuerpflichtige Vorgänge. In diesem Fall wären die Begünstigten einer Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Menstruationsartikel allerdings nahezu ausschließlich Männer. Haben Sie denn auch schon eine Idee, werte Frau Tillmann, wie unsere Finanzbehörden mit dieser Fragestellung umgehen sollen?
Gehen Sie also vollkommen beruhigt in die neue Woche, liebe Leser. Ein Land, das sich solche Gedanken macht, hat keinerlei ernsthafte Probleme.
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