Alles nichts, oder?
„Alles oder nichts“ war eine 2017/18 auf Sat.1 ausgestrahlte Seifenoper, die nach 50 Folgen abgesetzt wurde. Danach wurde sie gerne auch mal als „Alles nichts oder“ verballhornt. Unnütz war sie aber nicht, denn sonst hätten wir heute keine Überschrift.
Sie verstehen jetzt nur Bahnhof? Das verstehen wir, denn da muß man erst mal drauf kommen, dass damit eine Besonderheit der Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung erklärt werden soll.
Jawohl, die Hauptversammlung findet wie vor geraumer Zeit schon angekündigt tatsächlich am 21.08.2020 statt. Ende dieser Woche wird die entsprechende Einladung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, noch fristgerecht, nachdem in Anwendung der speziellen Covid-Bestimmungen die Einladungsfrist vom Vorstand (mit Zustimmung unseres Aufsichtsrates) auf drei Wochen abgekürzt wurde.
Aus dem unseren Aktionären schon vor längerem zugesandten Geschäftsbericht 2019 ist ja bekannt, daß in der Bilanz ein handelsrechtlich grundsätzlich verteilungsfähiger Gewinn von 2.576.794,07 € steht. Aber: Wer daraus eine Dividende zahlen will, muss auch über die nötige Liquidität verfügen.
Dafür eingeplant hatten wir die turnusgemäß im Sommer erfolgenden Ausschüttungen des CS Euroreal und des KanAm grundinvest. Doch der CS Euroreal enttäuschte maßlos mit lediglich 0,10 € Ausschüttung im Juni, und der KanAm grundinvest (dessen Ausschüttungsankündigungen in den vergangenen Jahren mit +/- 5 Tagen Toleranz immer Mitte Juli kamen) hat sich bis heute noch gar nicht geräuspert. Andererseits lief uns inzwischen auch mit bereits verkürzter Einladungsfrist die Zeit davon, und einen ungedeckten Scheck mochten wir in der HV-Einladung nicht schreiben.
Deshalb bitte nicht wundern, liebe Aktionäre, wenn demnächst die Hauptversammlungs-Unterlagen von der Depotbank kommen: Unter „Verwendung des Bilanzgewinns“ wird dort der Vorschlag stehen, den gesamten Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Sollte aber (was wir nicht für ganz unwahrscheinlich halten) bis zum Hauptversammlungstag noch eine Ausschüttungsankündigung vom KanAm grundinvest kommen, die uns auch liquiditätsmäßig eine Dividendenzahlung ermöglicht, dann werden wir für eine entsprechende Modifizierung des Gewinnverwendungsbeschlusses sorgen.
Und selbst wenn am Ende alle Stricke reißen: Wirklich verloren geht unseren Aktionären unter dem Strich nichts. Der ausschüttungsfähige Betrag bleibt ja unverändert erhalten, und die Ausschüttung ist nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben – bis sich unsere Fonds irgendwann dann doch einmal bequemen, von ihrer reichlich vorhandenen Liquidität ihren Anlegern mal wieder ein bisschen zukommen zu lassen.
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