Ruhig auch mal ein Lob

Mindestens dem regelmäßiger Leser dieser Seite wird es vermutlich schon aufgefallen sein: Der Verfasser dieser Zeilen hat einen gewissen Hang dazu, auf das Finanzsystem im allgemeinen und auf Banken im besonderen einzudreschen.

Deshalb muß man auch mal erwähnen, wenn man positiv überrascht wurde.

Seit Anfang 2018 galt bekanntlich eine Neufassung des § 17 Investmentsteuergesetz, wonach bei unseren abwickelnden Fonds auch bei Kapitalrückzahlungen regelmäßig Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Erst zu Beginn des Folgejahres hatte die Depotbank dann nachzuprüfen, ob es sich tatsächlich um Kapitalrückzahlungen handelte. Die in dem Fall bei der Ausschüttung zu Unrecht einbehaltene Kapitalertragsteuer war dann zu erstatten.

Heimlich, still und leise hatte der Gesetzgeber zum 01.01.2020 den § 17 InvStG dann ein weiteres Mal verschärft. Neuerdings wird zu Unrecht einbehaltene KESt nicht mehr in jedem Fall erstattet. Vielmehr wird anhand der Einstandskurse geprüft, ob der Anleger nach Abschluß der Abwicklung eines Fonds am Ende vielleicht einen Gewinn erzielen könnte, und auf diesen nur möglicher Weise und wenn überhaupt erst in ein paar Jahren zu realisierenden Gewinn wird die Kapitalertragsteuer gleich einmal heute einbehalten und bei der §-17-InvStG-Korrektur am Jahresbeginn gekürzt. Um das richtig zu berechnen muß sich eine Bank also neuerdings jeden einzelnen Kaufkurs anschauen.

Nachdem wir mindestens bei einem Institut sogar schon bei der noch vergleichsweise einfachen Rechnung nach der alten §-17-Fassung ein unbeschreibliches Monate dauerndes Chaos erlebten, befürchteten wir dieses Jahr also das Schlimmste. Aber weit gefehlt. Auch die Bank, die uns für die Korrektur von 15 vorjährigen Ausschüttungsbuchungen letztes Jahr fast vier Aktenordner voller Storni, Neuabrechnungen, Storni der Storni und neuen Neuabrechnungen beschert hatte, kriegte das heuer Ende Januar in nur drei Bankarbeitstagen völlig ohne Komplikationen erledigt.

Wer aber steht auf dem Siegertreppchen als die schnellste und unkomplizierteste Bank? Es ist, wie auch schon in den Jahren davor, die HypoVereinsbank. Schon am 21. Januar erfolgten da sämtliche Korrekturbuchungen an einem Tag. Einige wenige Tage später als im Jahr davor, aber angesichts der noch einmal deutlich schwierigeren Materie ganz erstaunlich fix, und mit Abstand Erster.

Und heute gleich die nächste Überraschung von der HypoVereinsbank: Die Jahressteuerbescheinigung 2020 ist in der Post. Gleich mal nachgerechnet: Stimmt trotz der inzwischen ganz unerhörten Komplexität der Aufgabe auf den Cent genau überein mit dem, was unsere Buchhaltung sagt. Wir erwähnen das nur deswegen, weil es da letztes Jahr bei einer anderen Bank auch schon mal eine Abweichung von fast 200.000 EUR gab, die sich am Ende nie richtig aufklären ließ.

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