Sag‘ zum Abschied leise Servus …
Eine bemerkenswerte Meldung, nämlich (von den schon vor Jahren plattgemachten Immobilien-Dachfonds einmal abgesehen) die erste ihrer Art überhaupt veröffentlichte heute die Abwicklungsbank des Morgan Stanley P2 Value, eines der ersten und prominentesten Opfer der damaligen Immobilienfonds-Krise:
Die Geschäftsleitung der CACEIS Bank S.A., Germany Branch (CACEIS) hat beschlossen, den Fonds Morgan Stanley P2 Value zu dessen Geschäftsjahresende am 31. März 2022 endgültig zu liquidieren; sie hat den Abschlussprüfer des Fonds mit der Erstellung und Testierung des Auflösungsberichtes beauftragt. Die Schlussausschüttung in Höhe von 0,15 Euro pro Anteilschein entspricht dem aktuellem Anteilsscheinpreis und wird nach der Testierung durch den Wirtschaftsprüfer stattfinden – spätestens nach drei Monaten.
Ermöglicht wurde die Schlussauszahlung nach einer Neubewertung der noch laufenden Restrisiken, die so niedrig wie unter Risikogesichtspunkten vertretbar angesetzt wurden und für die dann zusammen mit den anfallenden Kosten für die Schlussausschüttung sowie für nachlaufende Tätigkeiten in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer des Fonds entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. …
Der Fonds Morgan Stanley P2 Value befand sich seit Oktober 2010 in Auflösung und wurde seit dem 1. Oktober 2013 von CACEIS als liquidierender Depotbank abgewickelt. Die Geschäftsleitung bedankt sich bei den verbliebenen Anlegern für das Vertrauen und die Geduld in der Abwicklungsphase.
Daraus können wir wohl lernen: Irgendwann, wenn das Restvolumen wie beim Morgan Stanley P2 Value auf wenige Millionen Euro geschrumpft ist, werden die Abwicklungsbanken wohl bei allen Fonds einfach mal „die Faxen dicke haben“ und ein dann verhältnismäßig schnelles Ende herbeiführen. Was ganz einfach auch damit zu tun haben dürfte, daß bei einem so geringen Restvolumen die weiterhin prozentual bemessene Vergütung der Abwicklungsbank nur noch im fünfstelligen Bereich landet und das ganze für die Bank damit eher ein Verlustgeschäft wird.
Vor allem der Satz „Neubewertung der noch laufenden Restrisiken, die so niedrig wie unter Risikogesichtspunkten vertretbar angesetzt wurden“ ist hier sehr aufschlußreich, bedeutet er im Umkehrschluß doch: Zuvor waren die Restrisiken scheinbar höher beziffert worden als vertretbar gewesen wäre. Na ja. Es gab ja schon immer Leute, die behaupteten, bei den abwickelnden Fonds habe diese Masche Methode zwecks Einnahmensteigerung bei den Abwicklungsbanken …
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