Warnhinweis

Es ist schon einige Jahre her daß wir Deutschen uns vor Lachen auf die Schenkel klopften, weil ein Gericht in den USA einem McDoof-Kunden Schadenersatz zusprach. Besagter Kunde hatte sich an einem von besagter Fastfoodkette gereichten Pappbecher mit Kaffee die Schnauze verbrannt, und besagtes Gericht hatte befunden, McDoof hätte den Pappbecher mit einem deutlichen Warnhinweis versehen müssen, dass Verbraucher damit zu rechnen haben, dass Kaffee kurz nach dem Verkaufsvorgang noch heiß sein könne.

Auch hierzulande sind wir inzwischen aber auf gutem Wege in’s juristische Absurdistan. Ein vom Verfasser dieser Zeilen ansonsten ausgesprochen geschätztes Kreditinstitut überraschte ihn heute mit einer Veränderung des Seitenaufbaus im Online-Banking. Besagter Verfasser legitimiert sich gegenüber besagtem Kreditinstitut per chipTAN optisch. Will heissen, da flackert dann ein Strichcode auf seinem Bildschirm und er muss zum Erzeugen der TAN das kleine Lesegerät davorhalten.

Heute flackerte aber erst mal gar nichts mehr. Statt dessen erschien in großen roten Lettern der Warnhinweis Das Flackern kann epileptische Anfälle auslösen. Und der Verfasser musste das weitere Procedere zur Erzeugung einer TAN erst einmal manuell in Gang setzen, damit die Bank Gewissheit bekam, dass er weder Tod noch Teufel und auch keine epileptischen Anfälle fürchtet.

Categories: Neuigkeiten