Category : Neuigkeiten
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Seit weit über einem Jahr gibt es bei abwickelnden Offenen Immobilienfonds ein wichtiges Thema: Die Verkäufe von Zielfonds-Anteilen über die Börse durch Immobilien-Dachfonds, die ebenfalls in den Abwicklungsmodus geraten waren. Diesen Dachfonds hatte die BAFin jeweils Abwicklungsperioden von drei Jahren nach endgültiger Einstellung der Anteilschein-Rücknahme aufgegeben.
In der Praxis waren die Zielfonds innerhalb dieser Zeit aber auch nicht ansatzweise komplett abgewickelt. Wollten die Dachfonds der BAFin-Vorgabe trotzdem entsprechen, blieb ihnen nur der Verkauf von Zielfonds-Anteilen über die Börse. Das passierte auch seit Anfang letzten Jahres, und zwar in aller Regel zu den ungünstigsten Zeitpunkten und zu den schlechtesten jemals vorgekommenen Kursen. Durch dieses Vorgehen erlitten die Anteilscheininhaber der Dachfonds folgerichtig noch einmal einen zusätzlichen, obwohl eigentlich ganz unnötigen Schaden.
Als weiteres Problem erwies sich: Einige Zielfonds-Anteile waren zwar (wenn auch zu grausam schlechten Preisen) über die Börse verkäuflich – für andere, spezielle und marktenge, vor allem auf institutionelle Investoren zugeschnittene Fonds gab es dagegen selbst für Geld und gute Worte überhaupt keinen halbwegs liquiden Markt. Auf diesen Zielfonds drohten die Dachfonds sitzen zu bleiben, wollten sie nicht (was z.B. ein von der Allianz verwalteter Dachfonds gemacht hat) eine völlig intransparente Off-Market-Transaktion riskieren.
Gegen dieses Vorgehen erhob sich seitens der Betroffenen massiver Protest. In einem fünfseitigen Antwortschreiben auf die auch von uns vorgebrachte Kritik hatte die BAFin am 23.01.2017 dieses Procedere noch gerechtfertigt. Doch, oh Wunder: Sollte die BAFin inzwischen tatsächlich noch einmal neu nachgedacht haben?
Jedenfalls meldete vor wenigen Tagen der Immobilien-Dachfonds SEB Optimix (formell zwar nach Luxemburger Recht aufgelegt, aber trotzdem von der BAFin beaufsichtigt):
„Die Abwicklungsphase für den SEB Optimix und seine Teilfonds … wurde bis längstens Ende 2021 verlängert.“ … „Da die Abwicklung der zugrunde liegenden Fonds des SEB Optimix bis 2017 nicht abgeschlossen war, wurden diese an die Depotbank, Caceis Bank Deutschland GmbH, übertragen. Vor kurzem hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Depotbank einen Aufschub um drei Jahre für den Abschluss der Abwicklung gewährt.“
Man kann sicher erwarten, daß ein solcher Fristaufschub jetzt auch anderen betroffenen Dachfonds gewährt werden wird. Zumal die größten von ihnen (Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt) ebenfalls die Caceis Bank als Depotbank haben. Auf jeden Fall würde diese Neuigkeit erklären, warum die Dachfonds-Verkäufe über die Börse in den letzten Monaten aufgehört haben. Auch die kürzlich auf Anregung der BAFin noch diskutierte Variante, die Zielfonds-Anteile bruchteilig an die Anteilscheininhaber real auszukehren, scheint damit vom Tisch zu sein.
Wie jetzt, war mein erster Gedanke: Frauen heute 20 % billiger? Ist der Heiratsmarkt inzwischen in’s Discounter-Lager gewechselt?
Das ist halt die Crux mit dem Internet. Du wirst so mit Werbung vollgedröhnt, daß es Dir spätestens um 12 Uhr mittags zu den Ohren rauskommt.
Leider kann ich mich dem nicht ganz entziehen, denn mindestens für unsere abwickelnden Offenen Immobilienfonds muß ich ja doch regelmäßig nach Kursen schauen, Meinungen in Internet-Foren lesen, recherchieren. Wobei mir trotzdem nicht ganz klar ist, weshalb Parship meint, jemand, der sich im einschlägigen Internet-Forum zu abwickelnden OIF informiert müsse wohl auch auf Partnersuche sein. Oder warum platzieren die da sonst eine Anzeige? Mit eben besagtem Angebot des Tages: 20 % sparen und verlieben.
So ist es wohl mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz: Im wesentlichen produzieren diese hochgelobten neuen Techniken Bullshit. Mal abgesehen davon, daß sie mir sowieso tierisch auf den Sack gehen. Ich finde, Fortschrittsgläubigkeit sollte ein Straftatbestand werden. Beim maschinengenerierten Mega-Nerv-Faktor kommt übrigens gleich hinter Parship und HRS mein Weinlieferant: Immer wenn ich mal wieder etwas bestellt habe, werde ich in den folgenden Wochen täglich, ich wiederhole: täglich, mit emails vollgemüllt, in denen mir die Empfehlung des Tages, das Schnäppchen des Monats, das unwiderstehliche Ausverkaufs-Angebot (nur noch 14 Flaschen vorhanden!) und die neueste Sensation nach Parker-Punkten empfohlen wird. Würde ich auch nur auf einen Bruchteil dieser Angebote eingehen, wäre ich längst an einer Alkoholvergiftung gestorben. Das müsste dieser saudämliche Algorithmus doch eigentlich wissen, oder? Kunden, die an einer Alkoholvergiftung gestorben sind, pflegen nur noch ganz ausnahmsweise Wein zu kaufen …
Vor knapp einem Vierteljahr auf unserer Hauptversammlung fragte der SdK-Vertreter angesichts des vergleichsweise sehr großen Interesses an dieser Internet-Seite, wann wir diesen Erfolg denn endlich monetarisieren würden? Ich kann Ihnen versichern: Nie, und wenn dann nur über meine Leiche (am liebsten Alkoholvergiftung). Sie sind mir als interessierter Leser wichtig. Und nicht als Handelsware für Parship, HRS und Hawesko, damit die Sie auch noch auf dieser Seite überschütten können mit Werbung für billige Frauen in billigen Hotelzimmern, wo dann billiger Wein noch schneller zum Ziel führen könnte.
Heute ist bei uns in Niedersachsen Landtagswahl. Einer der von mir geschätzten Kandidaten macht heute abend Wahlparty – da werde ich wohl hingehen.
Nun ist das hier ganz bestimmt keine politische Seite und soll auch keine werden. Wenn aber die Politik mit guten oder weniger guten Entscheidungen Einfluß auf unser Unternehmen ausübt, dann muß man das weniger Gute auch mal beim Namen nennen dürfen.
Bekanntlich wird die CS Realwerte AG in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt. Bekanntlich ist auch unser Großaktionär, die Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere, eine solche. Noch dazu eine (jedenfalls bis Ende des Jahres) sogar im Freiverkehr der Börse München notierte. Eine für Niedersachsen ziemlich einzigartige Situation, malerisch eingerahmt zwischen der Salzgitter AG im Westen und der Volkswagen AG im Nordosten. Doch beide liegen schon auf ehemals preussischem Territorium: Im alten Braunschweiger Land sind wir von früher dutzenden die inzwischen einzig übrig gebliebene börsennotierte AG. Was sehr traurig ist, was aber auch Gründe hat, und da kommt eben wieder die Politik in’s Spiel.
Von allen Unternehmensformen ist die Aktiengesellschaft (neben der Genossenschaft) die Rechtsform, die vor allen anderen am allermeisten demokratische Grundzüge hat. Es herrscht, wie im Staate, Gewaltenteilung: Hauptversammlung-Aufsichtsrat-Vorstand. Es herrscht, wie im Parlament, auf der Hauptversammlung Redefreiheit und Fragerecht. Es wird gewählt und abgestimmt.
Man sollte meinen, eine so besonders demokratische Rechtsform läge der Politik ganz besonders am Herzen. Aber weit gefehlt: Der Politik ist das in Wirklichkeit viel zu individuell. So etwas freiheitliches, urwüchsiges und unangepasstes wie eine Aktiengesellschaft entspricht keineswegs mehr den heutigen (Wahn)Vorstellungen der Politik von Normierung und Kontrolle. Was meinen Sie, welche Schreikrämpfe unser Finanzamt Wolfenbüttel (mit dem wir ansonsten eine ungetrübt herzliche Beziehung pflegen) jedes Mal bekommt, wenn wir auf die Frage, wem die Firma gehört, wahrheitsgemäß antworten: „Wissen wir nicht. Wir haben Inhaberaktien, und die werden einfach durch Einigung und Übergabe übertragen, ohne daß die Gesellschaft davon etwas erfährt.“
So etwas gehört ja eigentlich verboten. Und weil man es so einfach nicht verbieten kann, macht man halt mindestens den kleinen Aktiengesellschaften mit schikanösen Rahmenbedingungen wie der letztes Jahr in Kraft getretenen Marktmißbrauchsrichtlinie (MAR) das Leben so schwer, daß auch der überzeugteste Aktionärsdemokrat am Ende entnervt aufgibt. Wir auch: Die Freiverkehrsnotiz in München wird auf unseren Antrag zum Jahresende eingestellt werden. Sogar ein Herr Kengeter, seines Zeichens Chef der Deutsche Börse AG, mit all seinen Spezialisten und Heerscharen von Juristen, verfängt sich im Gestrüpp undurchsichtiger, überwiegend unsinniger und sich teilweise sogar widersprechender aktien- und börsenrechtlicher Vorschriften. Da soll der kleine Vorstand auf dem Rübenfeld in Wolfenbüttel bloß nicht glauben, er könne das besser als selbst der exponierteste AG-Vertreter der Republik.
Mal ganz zu schweigen von solch kontraproduktivem Blödsinn wie angeblicher Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung oder Sanktionspolitik mit den untauglichen Mitteln des Handelsrechts. Was können wir als Aktiengesellschaft denn dafür, wenn sich ein paar testosterongesteuerte Alphatiere der großen Politik nicht vertragen können? Nichts. Aber büssen müssen wir für die blindwütigen Rundumschläge des sogenannten freien Westens.
Kleines Beispiel gefällig? Einer unseren grössten Aktionäre (oder, genauer gesagt, seine Frau, aber da gilt nach westlichem Verständnis die Sippenhaft) ist, aus Freude und Spaß am Hobby Historische Wertpapiere, ein früherer Finanzminister der russischen Föderation und ehemaliger Präsident der Russischen Zentralbank. Ein ganz unbelasteter netter Mensch, früher Wirtschaftsprofessor in St. Petersburg, ehe ihn Boris Jelzin in’s Kabinett holte mit den Worten: „Wir wollen jetzt Marktwirtschaft machen. Außer Dir weiß aber keiner, wie das geht. Kannst es ja einfach mal probieren, Brüderchen.“
Dieser wirklich nette Mensch hat nur ein Manko: Wegen seines wirtschaftlichen Sachverstandes sitzt er auch im Aufsichtsrat von Gazprom. Deshalb ist er nach den Krim-Ereignissen auf die Sanktionsliste des Westens geraten. Sie werden es nicht für möglich halten (wir damals auch nicht): Die westlichen Sanktionsvorschriften hätten fast unser wirtschaftliches Ende bedeutet. Entkommen sind wir dem Strudel nur, weil besagter Aktionär lediglich exakt 25 % der Aktien der Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere besaß. Wären es über 25 % gewesen, also nur eine einzige Aktie mehr, dann wären alle mit uns arbeitenden Banken von Gesetzes wegen gezwungen gewesen, uns die Geschäfts- und Kontoverbindung zu kündigen. Sie können sich sicher ausmalen, wie lange eine Firma ohne Bankkonto überlebt …
Man wird vor diesem Hintergrund vermutlich Verständnis haben, daß wir an dieser Stelle ganz ausdrücklich unserem Altkanzler Gerhard Schröder applaudieren, der sich weder von den heutigen Schwachmaten in der Politik noch von der Blind-Zeitung vorschreiben lässt, wie eng seine Beziehungen zur russischen Wirtschaft sein dürfen.
Damit zurück zum Anfang: Den von mir geschätzten Kandidaten, dessen Wahlparty ich heute abend besuchen will, kenne ich recht gut und schon recht lange. Vor seiner politischen Karriere war er nämlich unser Körperschaftsteuer-Sachbearbeiter beim Finanzamt Wolfenbüttel.
Es wird nach den ellenlangen Ausführungen weiter oben niemanden überraschen, daß ich mit ihm bei unseren gelegentlichen Treffen immer einiges zu bereden hätte, und zwar auch durchaus kontrovers. Wollte ich mit ihm über die von der Politik geschaffenen Krebsgeschwüre des Aktienwesens reden, dann säßen wir allerdings auch Weihnachten noch da. Also werde ich mich auf einen Punkt beschränken, wo wir nun wirklich vollkommen konträrer Meinung sind. In unserem Heimatblättchen wurden vorgestern die Landtags-Kandidaten in meinem Wahlkreis vorgestellt. Ich fiel in meinem bescheidenen Krankenhaus-Einzelzimmer fast aus dem Bett, als ich las: Der Kandidat meines Vertrauens befürwortet doch tatsächlich den Erhalt des VW-Gesetzes!
Einspruch, Euer Ehren! Das ist zu kurz gesprungen! Heute auf dem Weg zur Arbeit per Fahrrad (Sie dürfen zu Recht daraus schließen, daß ich das Krankenhaus inzwischen wieder verlassen konnte) musste ich ja wie immer in dieser halben Stunde über etwas nachdenken, und heute war es mal wieder Volkswagen. Also dieser Hütchenspieler-Konzern, dem ich Zeit meines Lebens nie wieder ein Automobil abkaufen werde.
Lieber Herr F., wir hatten bisher noch keine Gelegenheit, darüber zu reden, was aus Ihrer Sicht für den Erhalt des VW-Gesetzes spricht (und was ich jetzt in der Zeitung las widerspricht nach meiner Erinnerung auch früheren Äußerungen von Ihnen), aber über eines sollten wir uns bitte völlig klar sein: Für den Diesel-Skandal gibt es nur eine einzige Ursache, und diese Ursache ist das VW-Gesetz.
Weiter oben hatte ich beim Loblied auf die Aktiengesellschaft von Gewaltenteilung gesprochen: Hauptversammlung-Aufsichtsrat-Vorstand. Nur wenn diese Gewaltenteilung funktioniert, dann funktioniert auch die Kontrolle in einer Aktiengesellschaft. Genau das ist bei der Volkswagen AG aber nicht der Fall.
Das VW-Gesetz ist die Ursache für eine unsägliche Verfilzung der Interessenlagen zwischen Unternehmensleitung, Gewerkschaft und Politik. Man könnte meinen, aus dem Sex-Skandal des früheren Betriebsratsvorsitzenden einschließlich Beschäftigung brasilianischer Prostituierter auf Firmenkosten habe man etwas gelernt. Auch dieser Skandal hatte als einzige Ursache die unnatürliche Unternehmensverfassung der Volkswagen AG, die so etwas erst ermöglichte. Und glauben Sie mir, der Diesel-Skandal wird nicht der letzte Skandal gewesen sein, wenn die Politik in einem „weiter so“ eine Verfilzung von Interessen zementiert, die glasklar getrennt gehören.
Die Funktion als Aufseher verträgt sich überhaupt nicht mit der Funktion als Interessenvertreter. Als solche begreifen sich aber die beiden Vertreter des Landes Niedersachsen im VW-Aufsichtsrat. Doch wer gegenüber dem Management Gruppeninteressen vertritt, der kann dieses Management nicht mehr wirksam kontrollieren. Weil er längst in einem Sumpf des „do et des“ versunken ist. Und wer nicht wirksam kontrolliert, trägt entsprechende Mitschuld am Diesel-Skandal.
Wirksame Kontrolle würde die Subordination des Vorstands unter den gesamten Aufsichtsrat zur Voraussetzung haben, und vor allem den Willen aller Aufsichtsratsmitglieder, diese Kontrolle unnachsichtig auszuüben. Wirksame Kontrolle würde auch zur Voraussetzung haben, daß ein Aufsichtsratsmitglied ausschließlich den Interessen des Unternehmens und der Gesamtheit, ich betone: der Gesamtheit seiner Aktionäre verpflichtet ist. Wirksame Kontrolle würde schließlich zur Voraussetzung haben, daß sich ein Betriebsrat auf die Vertretung der Interessen der Mitarbeiter beschränkt, anstatt sich gleich für eine gesellschaftliche und/oder politische Instanz, für das Sprachrohr des ganzen Unternehmens oder gar für das niedersächsische Schattenkabinett zu halten.
Ein Aufsichtsrat als Instrument des Interessenausgleichs zerstört dagegen die vom Aktiengesetz aus sehr gutem Grund vorgesehene Gewaltenteilung in einer Aktiengesellschaft, indem er alle Beteiligten auf eine Stufe stellt. Dementsprechend gibt es bei VW nicht nur den König (sprich: den Vorstand), sondern als zweite Macht im Staate auch einen Kardinal Richelieu (sprich: den Betriebsrat). Dem Aufsichtsrat kommt in der Form, wie die Volkswagen AG verfasst ist, im wesentlichen die Rolle der Hofnarren zu. Schon höchst vorsorglich bitte ich bei allen hauptberuflichen Hofnarren (und, pardon: Hofnärrinnen) um Dispens für diesen Vergleich.
Die Wirklichkeit bei Volkswagen ist: Unter den Randbegrenzungen der von keinem Gesetz gedeckten Privat-Kontrolle der Familien Piech/Porsche macht der Vorstand, was er will. Und so lange sich Piech und Porsche zoffen und mit sich selbst beschäftigt sind, macht der Vorstand erst recht, was er will.
Betriebsrat und IG Metall halten sich für eine gottgewollte zweite Kontrollinstanz und führen sich selbstherrlich auf wie die Schöffen am Jüngsten Gericht. Am Ende folgt aus der völligen Verwischung der Gewaltenteilung, daß sich Vorstand und Betriebsrat gegenseitig am Nasenring durch die Manege führen. Am Ende ist alles so wunderbar kollektiv, daß niemand mehr die Verantwortung für irgendetwas trägt.
Zwischen diesen Polen eiert der eigentliche Aufsichtsrat wirkungs-, einfluss- und hilflos herum, völlig unfähig, die ihm vom Aktiengesetz eigentlich zugedachten Aufgaben wahrzunehmen.
Volkswagen agiert in fast jeder Beziehung extra legem. De facto ist der Konzern ein Staat im Staate geworden, regiert von privilegierten Outlaws, die glauben, sich alles erlauben zu können. Nur das erklärt die Diesel-Affäre, und vor allem erklärt es, mit welch unfassbarer Arroganz und Uneinsichtigkeit die Mächtigen des Konzerns glauben, ihre unentschuldbaren Verfehlungen einfach mit einer Handbewegung vom Tisch wischen zu können.
Mir als Vorstand einer Aktiengesellschaft ist völlig klar: Für alles, was in meinem Laden passiert, trage am Ende ich die alleinige Verantwortung. Auch für Dinge, von denen ich gar nichts weiß. Auch für meine Auswahl falscher Mitarbeiter, für deren Fehler ich eigentlich gar nichts kann. Bei Volkswagen dagegen herrscht kollektive Verantwortungslosigkeit. Auf der dritten oder vierten Ebene werden Bauernopfer gebracht, aber die, die nach dem Gesetz tatsächlich die Verantwortung tragen (also Aufsichtsrat und Vorstand) kommen nicht im Traum auf den Gedanken, daß es nach allen Regeln der Kunst jetzt für sie selbst Konsequenzen geben muss. Man kommt gar nicht umhin, diese traurigen Figuren nicht nur als verantwortungslos und schamlos, sondern auch als hundsgemein feige zu bezeichnen.
Es erkläre mir bitte einer, wie in einem solchen Unternehmen die vom Aktiengesetz vorgesehene Kontrolle funktionieren soll. Es erkläre mir bitte einer, wie es gelingen soll, ein solches Unternehmen skandalfrei zu halten.
Also, noch einmal: In dem Moment, wo Interessenvertretung mit in’s Spiel kommt, kann Kontrolle nicht mehr funktionieren. Ein derart deformiertes System wie die Unternehmensverfassung der Volkswagen AG zeigt folgerichtig Ergebnisse, die es in einer „normalen“ Aktiengesellschaft gewöhnlich nicht geben könnte: Niemand im Vorstand käme jemals zu der Einsicht, daß man hier etwas falsch gemacht hat. Niemand im Aufsichtsrat käme jemals auf die Idee, den Vorstand persönlich für die Verfehlungen in Regress zu nehmen. Niemandem im Unternehmen käme es in den Sinn, sich bei den Millionen betrogener Kunden zu entschuldigen oder sie vielleicht sogar zu entschädigen. Niemand in der Bundesregierung käme zu der Überzeugung, daß es gesetzlicher Regelungen bedürfen könnte, in solchen Fällen Entschädigungen per Gesetz zu erzwingen. Amerika ist kein großes Vorbild, aber in dem Fall ausnahmsweise schon, und wenigstens die zuständige EU-Kommissarin denkt ja auch in diese Richtung. Niemand bei der IG Metall und in der Landesregierung käme jemals auf den Gedanken, daß Ursache aller Probleme die systemfremde Unternehmensverfassung laut VW-Gesetz ist.
In der oben zitierter Vorstellung der Wahlkreis-Kandidaten in der Lokalpresse fiel uns zu diesem Thema besonders Anselm Roppel auf, Kandidat von Die PARTEI in Braunschweig, selbsternannter König der Vandalen und des letzten Menschen, Sprenger der Ketten, Mutter des Drachen und Herrscher über das große Biermeer (er ist hauptberuflich Kneipier). Sein Konterfei begleitet der Wahlspruch „Gott sei Punk!“. Auf die Frage der in diesem Punkt stets tendenziösen Lokalpresse „Soll das VW-Gesetz, das dem Land Anteile und Einfluss am Volkswagen-Konzern sichert, erhalten bleiben?“ antwortet er: „VW wurde vor 80 Jahren von einem Politiker gegründet, da ist es nur konsequent, wenn die Politik auch weiterhin Einfluß nehmen kann.“
Dieser Aussage in ihrer kristallklaren Satire ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht die Forderung seines Wolfenbütteler Parteifreundes, eines 26-jährigen Rettungsassistenten, nach einem „Gesetz, das dem VW-Konzern Einfluss in der Landesregierung gibt“. Am späten Abend werden wir wissen, ob diese Forderung in die Herzen der Wähler getroffen hat.
Der KanAm grundinvest besitzt noch vier vor Übergang auf die Depotbank nicht mehr verkaufte Objekte (zwei in Rotterdam und zwei in Paris). Die addierten Verkehrswerte liegen nach den uns zuletzt bekannten Zahlen bei 164,9 Mio. EUR. Man bekommt sie beim gegenwärtig gedrückten Börsenkurs des KanAm grundinvest nicht nur gratis, sondern der im Börsenkurs ausgedrückte „Wert“ ist sogar mit 42,1 Mio. EUR negativ. Mit anderen Worten: Auch wenn die vier Gebäude verschenkt würden, würde man als Anleger am KanAm grundinvest wohl kein Geld mehr verlieren können.
Eines der vier Restobjekte ist das 28.211 qm große Bürogebäude Rotterdam, Blaak 555, derzeit zum Teil auf noch rd. 3 1/2 Jahre an die ABN Amro Bank vermietet, zum größeren Teil (67,2 %) leerstehend. Der Verkehrswert liegt bei 44,1 Mio. EUR, unsere interne Verkaufspreis-Prognose ist mit 30,0 Mio. EUR sehr vorsichtig. Möglicher Weise auch zu vorsichtig, wie der jetzt bekannt gewordene Verkauf des praktisch direkt benachbarten Blaak 333 zeigt.
Blaak 333 wurde soeben von BNP Paribas an die New Yorker High Brook Investors verkauft, und zwar für 31,0 Mio. EUR. Es ist mit 15.575 qm nur gut halb so groß wie unser Blaak 555, allerdings voll vermietet. Die Beteiligten sprechen dabei vom „improving Rotterdam investment market“. Blaak 333 war von BNP Paribas 2003 für 36,5 Mio. EUR erworben worden. Unter Anrechnung der zwischendurch zu berücksichtigenden Abschreibungen (sprich: der heute geringeren Restnutzungsdauer) hat BNP hier nicht viel „Nasse“ gemacht.
Interessant ist dabei neben der fast identischen Lage eine weitere Parallelität zu unserem Blaak 555: der KanAm grundinvest hatte es 2004 gekauft, nur ein Jahr nachdem Blaak 333 über den Tisch gegangen war. Mit dem gleichen Quadratmeterpreis umgerechnet müsste unser Bürogebäude damit runde 56,0 Mio. EUR wert sein – aber nur, wenn man es wieder voll vermietet bekommt.
Im Lichte dieser Neuigkeiten kann man mindestens bei diesem einen Objekt also eher eine positive als eine negative Überraschung erwarten.
Der Verfasser war heute im Harz Pilze suchen. Sollte dies der letzte Beitrag sein, den Sie hier lesen, dann wissen Sie warum.
Kurz vor Feierabend wäre dann nur noch eine Petitesse (jedenfalls bei diesem Fonds eine Petitesse) zu vermelden: Der CS Euroreal hat das Bürogebäude Mailand, Viale Certosa 2 verkauft. Letzter Verkehrswert 23,7 Mio. EUR, verkauft für vermutlich 20,0 Mio. EUR. Da waren wir mit unserer Verkaufspreis-Prognose von 24,0 Mio. EUR bei einem Objekt Baujahr 1968 (wenngleich 2003 umfassend saniert) mit 30 % Leerstand doch etwas zu optimistisch gewesen.
Aber Kleinvieh macht auch Mist. Seit der letzten Ausschüttung im April wurde nicht nur T8 in Frankfurt/Main für > 200 Mio. EUR verkauft, sondern auch noch drei kleine Objekte für zusammen ca. 45 Mio. EUR.
Grundsätzlich verlangt die BAFin von abwickelnden Fonds an sich Ausschüttungen im Halbjahresrhytmus. Insofern haben wir die leise Hoffnung, daß im Oktober eine Ausschüttung von +/- 2,50 EUR je Anteil noch hinzubekommen sein könnte. Bleiben Sie jedoch lieber vorsichtig: Wir haben mit unseren Ausschüttungsprognosen (Gründe dafür im kürzlich veröffentlichten nachstehenden Beitrag) auch schon kräftig daneben gelegen.