Category : Neuigkeiten
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74.338 Tonnen Fischstäbchen futtern die Deutschen Jahr für Jahr, Tendenz steigend. Der Verfasser dieser Zeilen bekennt offen, dass er dazu bisher mit 20-30 Stück im Jahr beigetragen hat. Bisher. Denn damit ist jetzt Schulz.
Corona-Krise und Konflikte in der Welt bringen nämlich Tag für Tag neue und ganz erstaunliche Wahrheiten an’s Licht. Zum Beispiel die Wahrheit über Fischstäbchen. Der dafür notwendige Alaska-Seelachs heißt völlig irreführend so, denn er schwimmt, bevor er hierzulande auf den Teller kommt, zu 70 % in russischen Gewässern. Hätten Sie das gedacht? An Bord von russischen Trawlern wird der Fisch ausgenommen und dann zum Handfiletieren nach China (!) verfrachtet. Von dort werden die Filetblöcke schließlich in energiefressenden Tiefkühlcontainern nach Deutschland verschifft, wo sie zu Fischstäbchen oder Schlemmerfilet verarbeitet werden. Seit Corona kommt sogar noch ein weiterer Zwischenschritt dazu. Neuerdings erlaubt China aus Hygienegründen die Einfuhr von russischem Alaska-Seelachs nur noch in Containern. Die Folge: Der von russischen Transportschiffen auf Paletten angelieferte Fisch muß jetzt im koreanischen Hafen Busan vor dem Weitertransport nach China auch noch in Container umgeladen werden.
Beringsee-Ostsibirien-Korea-China-Deutschland, und das wochenlang energiefressend tiefgekühlt: Den Verfasser dieser Zeilen beschleicht der leise Verdacht, dass Fischstäbchen ein hochgradig unökologisches Produkt sind und auf ihren Verzehr künftig am besten ganz verzichtet werden sollte. Ich werde gleich mal in meinen Gemüsegarten gehen und nachschauen, ob nächste Woche ein paar Kohlrabi oder Zucchini erntereif werden könnten. Für eine auch ökologisch sehr wünschenswerte Steigerung des Lebensmittel-Selbstversorgungsgrades hat der Verfasser dieser Zeilen nämlich gerade ausreichend Zeit. Selbst für das händische Ausgraben jedes einzelnen der in den Gemüsebeeten wie eine Seuche auftretenden verfluchten Schachtelhalme ist er sich nicht zu schade. Oder was würden Sie den ganzen Tag lang machen, wenn Sie in Corona-Quarantäne an das traute Heim gefesselt sind?
Heute abend beim täglichen Dram schottischen Whisky werde ich dann mal gemeinsam mit der besten Ehefrau von allen darüber nachdenken, wie sich die nicht in allen Teilen geliebte Gartenarbeit besser organisieren lässt. Vielleicht offeriert der Arbeitsmarkt ja schon nächstes Jahr einen arbeitslosen russischen Fischer oder einen chinesischen Fischfiletierer, den man ohne jede Einarbeitung und trotz Sprachbarrieren (ein einfaches „Dawei, dawei“ reicht schließlich) sofort gegen die vermaledeiten Schachtelhalme einsetzen könnte. Arbeitslos, weil mein Aufruf zum Verzicht auf Fischstäbchen in der Fischindustrie weltweite Verwerfungen ausgelöst hat. Oder auch einfach nur, weil nach russischem Kaviar und Edelfisch demnächst auch der russische Alaska-Seelachs von der EU mit Importsanktionen belegt wird.
Die geneigte Leserschaft sieht: Krieg und Sanktionspolitik kommen am Ende auch in den tiefsten Niederungen unseres Alltags an. Und ohne jetzt als Kassandra auftreten zu wollen: Ich glaube, an einigen Stellen werden wir uns in Zukunft noch ganz gehörig wundern und unsere über Jahrzehnte lieb gewonnene Lebensweise ziemlich hinterfragen müssen. Wo der Konflikt den Deutschen doch jetzt schon ihre über alles geliebten Fischstäbchen madig macht …
Heute ist Vatertag. Doch im Gegensatz zu normalen Männern, die mit einer Handkarre und leckerem Pils durch die Feldmark ziehen (wie der Verfasser dieser Zeilen fahrradfahrender Weise auf dem Weg zur Arbeit beobachten durfte) sitzt der Blödmann auch heute im Büro. Und hat mal wieder das unstillbare Bedürfnis, den sogenannten Fortschritt auf’s Korn zu nehmen.
Besagter Blödmann wird den meisten unserer verehrten Leser/innen unter dem Namen „Jörg Benecke“ bekannt sein. Zwar glaubte der Verfasser dieser Zeilen jahrzehntelang selbst, dass er so heiße, aber es ist eben nicht die ganze Wahrheit.
Die aus Ostpreußen stammende Mutter besagten Verfassers hatte zwei ältere Brüder, Helmuth und Arno. Beide kehrten aus dem 2. Weltkrieg nicht zurück und sind wahrscheinlich vor Stalingrad gefallen. Zu ihrem Andenken erhielt ich 1955 den Namen „Helmuth Arno Jörg Benecke“, mit „Jörg“ als Rufnamen.
Länger als ein halbes Jahrhundert lang ging das auch gut und niemand stolperte über meine zusätzlichen Vornamen. Der Rufname war in den Personaldokumenten schließlich durch Unterstreichung als solcher gekennzeichnet. Dann aber kam der Fortschritt, und der kann auf solche Feinheiten keine Rücksicht mehr nehmen. Der Fortschritt ersann zum Beispiel den maschinenlesbaren Ausweis, und immer mehr Leute die sich für berufen hielten fingen an, von „Künstlicher Intelligenz“ zu faseln. Das Unheil nahm seinen Lauf.
Schon vor vielen Jahren bemerkte der kleine Jörg, dass es bei der Einreise in die USA vollkommen kontraproduktiv ist, dem Einreisebeamten bedeuten zu wollen, vor ihm stünde der „Jörg“, und nicht, wie er ihn anredete, der „Helmuth“. Das Insistieren auf so belanglosen Feinheiten des deutschen Personenstandsrechts kann eine Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika durchaus deutlich verzögern.
Dazu kommt, dass es dem Durchschnittsamerikaner nach aller Erfahrung unmöglich ist, den Namen „Jörg“ überhaupt auszusprechen. In unserem von einer Rentnergang betriebenen Lieblings-Frühstücks-Strandcafe in Florida zum Beispiel fielen uns immer wieder 80-jährige Bedienungen auf, die wie Möwen orkkk, orkkk krächzend mit einem Teller durch das Lokal irrten. Erst später begriff ich, dass die nette alte Dame lediglich bemüht war, dem auf dem Bestellzettel vermerkten „Jörg“ sein Frühstück auszuliefern. Schon vor über 10 Jahren gewöhnte sich der Verfasser dieser Zeilen deshalb an, in den USA nur noch als „Adam“ aufzutreten, wenn irgendwo im Verlaufe eines Dienstleistungsvorgangs die Repetierung seines Namens durch das Servicepersonal zu gegenwärtigen war.
Immer mehr Maschinen lesen unsere Ausweise. Ich habe mir inzwischen auch abgewöhnt, eine Kreuzfahrt unter meinem richtigen Namen zu buchen. Denn spätestens beim Einchecken auf dem Schiff liest irgendeine Maschine meinen Ausweis und verwehrt dem Helmuth den Antritt einer Reise, die ja nach Kenntnis des Computers der Jörg gebucht hatte. Man gewöhnt sich im Verlauf einer siebenwöchigen Kreuzfahrt, wie ich sie mir zu Beginn des Jahres gegönnt hatte, schon daran, den allabendlichen Gin Tonic mit einem strahlenden „To your health, Sir Helmuth“ serviert zu bekommen. Denn das ist halt die Information, die der nette philippinische Kellner an der Kasse vom maschinenlesbaren Bordausweis erhält. Er kann am wenigsten dafür, dass der sogenannte Fortschritt den einen oder anderen Menschen aus Versehen seine Identität verlieren lässt.
Nach der Kreuzfahrt wieder zu Hause angekommen fand sich der Verfasser dieser Zeilen als „Helmuth Benecke“ unter seiner Privatanschrift angeschrieben von der Creditreform Boniversum GmbH. Man habe über ihn Daten gespeichert. Das in der Mittteilung enthaltene Angebot, die gespeicherten Daten zu erfahren, nutzte der Verfasser dieser Zeilen gern – und erkundigte sich gleichzeitig, was Creditreform Boniversum denn zu dem an gleicher Anschrift domizilierenden „Jörg Benecke“ gespeichert habe. Besagter Jörg erhielt dann ebenfalls die über ihn gespeicherte Auskunft von Creditreform Boniversum. Der Fortschritt und maschinenlesbare Ausweise haben es inzwischen also tatsächlich geschafft, dass ich nicht mehr nur eine Person bin, sondern zwei.
Wenn die verehrten Leser/innen nun glauben, das sei lustig, dann verkennen sie die Realität. Lustig mag das vielleicht für jemanden sein, der Hartz IV bezieht. Käme ich jemals in die Lage, das zu müssen, dann könnte ich die Leistungen nämlich auf Grund der immanenten Konstruktionsfehler künstlicher Intelligenz mit Leichtigkeit doppelt kassieren – schließlich ist dem Computer nicht nur ein „Jörg Benecke“ bekannt, sondern auch ein „Helmuth Benecke“.
Gehört man aber, wie der Verfasser dieser Zeilen, zu den nicht transferleistungsabhängigen Erwerbsschaffenden, dann hört der Spaß schnell auf. Jedenfalls dann, wenn man als Gesellschafter einer GmbH oder Aktionär einer AG die neuerdings bestehenden Meldepflichten beim Transparenzregister zu erfüllen hat. Der Verfasser dieser Zeilen hat das natürlich – als „Jörg Benecke“, für den er sich selbst seit über 66 Jahren hält.
Personalausweise werden aber nicht nur von Maschinen gelesen, auch jede Bank besteht im Rahmen einer Geschäftsverbindung darauf, eine Kopie zu erhalten. Und auf Grund einer Verdachtsmeldung einer unserer Banken geriet der Verfasser dieser Zeilen nun in’s Fadenkreuz der Ermittler. Gerade erst letzte Woche setzte man ihn von der Eröffnung eines entsprechenden Verfahrens in Kenntnis: Anscheinend versuche ein „Helmuth Benecke“ seine tatsächliche Identität zu verschleiern, indem er sich als „Jörg Benecke“ ausgebe. Halten Sie für einen Scherz? Leider nein. Es ist die bittere Wahrheit. Gott bewahre uns vor den Maschinen …
Alle 14 Tage liest der Verfasser dieser Zeilen im Handelsblatt von einer gewissen Miriam Meckel, die sich anheischig macht, in ihrer Kolumne „Kreative Zerstörung“ der Leserschaft des Blattes die Segnungen des sogenannten Fortschritts begreiflich zu machen.
Gestern nun legte sich die Stirn des Verfassers dieser Zeilen in deutliche Falten beim Lesen folgender Meckel’scher Zeilen:
Googles Forschungsabteilung Deep Mind hat soeben in einem wissenschaftlichen Aufsatz ein Beispiel für einen „generalistischen Agenten“ vorgestellt, der Sprachmodelle nutzt, um wahrlich Wunder zu vollbringen: Der Agent namens „GATO“ kann Computerspiele spielen, Bilder beschreiben, chatten oder einen Roboterarm dabei steuern, Bauklötze aufeinanderzustapeln.
Vor Begeisterung über dem Boden schwebend konkludiert Miriam Meckel: „Das ist revolutionär.“
Den Verfasser dieser Zeilen sehen Sie an dieser Stelle etwas ratlos. Alle die genannten Wunder vollbringt auch Lio, sein 6-jähriger Enkel. Ohne dass das Erscheinen dieser revolutionären Lichtgestalt auf Gottes Erdboden von besagter Miriam Meckel oder, mal abgesehen von seiner Verwandschaft, von irgendjemand sonst in den letzten Jahren jemals bemerkt worden wäre …
Über die Norges Bank Investment Management (NBIM) kauft Norwegens Staatsfonds für 677 Mio. EUR von der kanadischen Oxford Properties Group 50 % des Sony Centers in Berlin. Das Sony Center besteht aus acht Gebäuden am Potsdamer Platz. Es wurde nach der Wende auf der mauerbedingten Brache im Herzen der Stadt hochgezogen. Dass der größte Investor der Welt hier seine bisher umfangreichste Einzelinvestition in Berlin vornimmt gilt in der Branche als Vertrauensbeweis, stellen doch der verstärkte Trend zu Homeoffice und Onlineshopping während der Coronapandemie die Zukunft von Büro- und Einzelhandelsimmobilien zunehmend in Frage.
Die Transaktion bewertet das Sony Center mit 1,35 Mrd. EUR. Das ist ein knappes Viertel mehr als die etwa 1,1 Mrd. EUR, die Oxford Properties im Jahr 2017 bezahlt hatte.
Treue Leser erinnern sich bestimmt noch: Ein absolut vergleichbares Zwillingsportfolio, die direkt benachbarte frühere „Daimler-City“ (ein Portfolio aus sieben Bürotürmen, fünf Wohngebäuden, einem Einkaufszentrum, zwei Kinos, einem Theater und 30 Restaurants), war kurze Zeit vorher zur Jahreswende 2015/16 für geschätzte 1,3 – 1,5 Mrd. EUR an die ebenfalls kanadische Brookfield Property Partners verkauft worden. Verkäufer dieses mit weitem Abstand größten Einzelobjektes im Fonds war damals der in Abwicklung befindliche Offene Immobilienfonds SEB Immoinvest. Demzufolge dürfte dieses Portfolio heute ebenfalls etwa 25 % mehr wert sein.
Dieses Beispiel belegt einmal mehr, dass die nach der letzten Finanzkrise durch entsprechende Bestimmungen des Investmentgesetzes erzwungene Abwicklung der in Liquiditätsnöte geratenen Immobilienfonds für die Fondsanleger die denkbar schlechteste Lösung war. Gelernt hat der Gesetzgeber daraus übrigens wenig: Zwar wurde an den Ursachen der damaligen Liquiditätsnöte durch Einführung von Restriktionen bei der Anteilscheinrückgabe herumkuriert. Die ohne Wenn und Aber zur Abwicklung führenden Bestimmungen des Investmentgesetzes jedoch gelten bis heute unverändert fort.
Passend zum vorherigen Beitrag sekundiert unser treuer Leser Nico L. aus N.:
Die Europäische Zentralbank (EZB) steuert auf die erste Zinsanhebung seit vielen Jahren zu. Ein Ende der Netto-Wertpapierkäufe sei „sehr früh“ im dritten Quartal zu erwarten, schrieb EZB-Präsidentin Christine Lagarde in einem Beitrag auf der Internetseite der Notenbank. Dies würde eine erste Zinsanhebung im Juli ermöglichen, so die Französin weiter. Lagarde stellte zwei Zinsanhebungen bis September in Aussicht.
Aus heutiger Sicht könnten die Leitzinsen dann Ende des dritten Quartals den negativen Bereich verlassen. Zurzeit beträgt der Einlagensatz der Notenbank, der für Bankeneinlagen bei der Notenbank gilt, minus 0,5 Prozent. Der Hauptrefinanzierungszins, der lange Zeit als der entscheidende Leitzins galt, in den vergangenen Jahren in der Bedeutung aber vom Einlagensatz verdrängt wurde, liegt auf der Nulllinie.