Wie steigert man das Vermögen um fast die Hälfte?

„Der Anstieg des Anteilpreises des TMW Immobilien Weltfonds per 1.12.2021 um knapp 20 cent resultiert aus dem Zufluß von EUR 3 Mio. im Sondervermögen. Der TMW Immobilien Weltfonds konnte eine bereits abgeschriebene Forderung im Zusammenhang mit der verkauften italienischen Immobiliengesellschaft Raptor für EUR 3 Mio. veräußern.“

Das ist die offizielle Begründung für den gestrigen Sprung des Anteilpreises von 0,46 EUF auf 0,66 EUR.

Unser Engagement im TMW Immobilien Weltfond hatten wir wegen zunehmender Geringfügigkeit zwar schon vor etlichen Jahren beendet. Dennoch eine Botschaft, die uns froh stimmt. Denn sie beleuchtet schlaglichtartig auch Möglichkeiten bei anderen Fonds.

Zwar bewerten die Verwahrstellen bei allen Fonds jedes nur denkbare Risiko, das im Zuge der Abwicklung noch auftauchen könnte, und begründen damit gebetsmühlenartig auch die exorbitant hohen Liquiditätsrückbehalte.

Chancen dagegen werden nicht bewertet. Doch natürlich gibt es davon auf die eine oder andere Weise eigentlich bei jedem Fonds noch eine in irgendeiner Schublade vergessene Tafel Schokolade. Man weiß nur nicht, wer sie findet und wann, und wie sie dann schmeckt.

Die Frage: Welchen Veränderungen unterliegen die Anteilpreise in der Abwicklungsphase? war uns gerade erst Anfang des Jahres von einer unserer Banken im Rahmen der turnusgemäßen Gespräche explizit gestellt worden. Nach allen bisherigen Erfahrungen per Saldo jedenfalls nicht negativ, hatten wir schon damals geantwortet. Die neueste Meldung des TMW Immobilien Weltfonds unterstreicht diese Einschätzung nur noch.

Gelbe Zahlenakrobatik

Die langen Abwicklungszeiträume und die extrem zögerliche Auskehrung der seit Jahren praktisch nur noch aus Bargeld bestehenden Restvermögen unserer abwickelnden Immobilienfonds hatte zu Beginn der Abwicklungen bestimmt noch keiner der auf diese Anlageklasse spezialisierten Anleger auf dem Schirm.

Besonders große Kritik (und zwar vollkommen zu Recht) zieht hier regelmäßig die Commerzbank auf sich, die unglücklicher Weise auch noch die Mehrzahl der Abwicklungsmandate auf sich vereint.

So bekam man bei der Lektüre des letztes Jahr Ende November veröffentlichten Abwicklungsberichts für den CS Property Dynamic das kalte Grausen angesichts folgender Ausschüttungsprognose:

„Nach aktuellem Sach- und Kenntnisstand wird angestrebt, dass rund 15 bis 25 % des nach der Auszahlung im November 2020 verbleibenden Fondsvermögens für die Geschäftsjahre 2020/2021 bis 2023/2024 ausgezahlt werden können.“

Gleich mal zur Sicherheit bei der Commerzbank nachgefragt: „Eine etwas mißverständliche Formulierung, Sie meinen doch sicher 15 bis 25 % p.a.?“ – „Nein, nein,“ lautete die ziemlich prompte Antwort, „Sie lesen das schon richtig: Wir meinen 15 bis 25 % in den gesamten vier Jahren.“

Bezogen auf den seinerzeitigen Rücknahmepreis von 16,54 EUR/Anteil hätte man also mit 2,50 bis 4,10 EUR/Anteil an Ausschüttungen rechnen dürfen – in vier Jahren, wohlgemerkt. Aber bekanntlich wird ja nichts so heiß gegessen wie es gekocht war. Die kürzliche Ausschüttung im November 2021 betrug allein schon 2,80 EUR/Anteil.

Heute nun veröffentlichte die Commerzbank, wie immer erst wenige Stunden vor Ablauf der dafür gesetzlich eingeräumten Frist, für den CS Property Dynamic den neuen Abwicklungsbericht per 31.08.2021. Dort heißt es jetzt:

„Nach aktuellem Sach- und Kenntnisstand wird angestrebt, dass rund 25 bis 35 % des nach der Auszahlung im November 2021 verbleibenden Fondsvermögens für die Geschäftsjahre 2021/2022 bis 2024/2025 ausgezahlt werden können.“

Bezogen auf den aktuellen Rücknahmepreis von 13,60 EUR/Anteil werden uns also neuerdings zwischen 3,40 und 4,75 EUR/Anteil an Ausschüttungen in Aussicht gestellt. Also, in absoluten Beträgen, mehr als in der letzten Prognose, obwohl die dort gemachte Ankündigung allein mit der kürzlichen Ausschüttung am 24.11.2021 bereits weitgehend „abgefrühstückt“ war.

Wir wollen uns darüber nicht wirklich beschweren. Aber ein Fragezeichen auf der Stirn bleibt natürlich, auf welcher Basis die Commerzbank ihre Prognosen eigentlich rechnet. Und wie es binnen eines Jahres zu so gravierenden Abweichungen kommen kann, obwohl doch alle Immobilien längst verkauft sind und damit sämtliche Gewährleistungs-, Steuer- und sonstigen Fristen, die die Liquiditätsrückbehalte rechtfertigen sollen, ebenfalls längst feststehen.

Sehen wir es also einfach auch mal positiv und zitieren einen unserer Mitstreiter aus einem einschlägigen Internet-Forum: „Manchmal macht der schlechteste Schüler in der Klasse die grössten Fortschritte, und (fast) keiner merkts.“

 

Absurdistan

Gerade eben erreicht den Verfasser dieser Zahlen eine Nachricht von einem der treuesten Leser. Ja, so ist es, bei einer Reihe von Lesern ist dieser Blog gar keine Einbahnstrasse, sondern wir korrespondieren regelmäßig. Der Leser wohnt im Landkreis Donau-Ries und kann aus nachvollziehbaren Gründen momentan mit Covid-19 nicht so richtig Frieden schließen.

Absurdistan 1

Seine Kinder haben sich in der Schule beim Religionsunterricht (der zusamen mit der Parallelklasse abgehalten wird) mit Corona infiziert. In der Parallelklasse hatte es sechs Corona-Infektionen gegeben. Das kam aber nur ganz durch Zufall heraus, denn

  • das Gesundheitsamt hat die Kontaktnachverfolgung inzwischen völlig aufgegeben
  • die Schule fühlte sich aus Datenschutzgründen nicht befugt, über den Kontakt zu infizierten Mitschülern zu informieren
  • die Eltern der erkrankten Kinder hielten es für besser, fein den Mund zu halten und auch niemandem was zu sagen

Aus Unvermögen, völlig falschem Verständnis vom Datenschutz oder auch nur aus Feigheit haben hier alle Beteiligten die sechs infizierten Schüler als tickende Zeitbomben durch die Gegend laufen lassen und dadurch dutzende weiterer Infektionen ausgelöst.

Absurdistan 2

Im Landkreis Donau-Ries hat das Gesundheitsamt bei Neuinfektionen inzwischen einen Bearbeitungsrückstau von 4-5 Tagen. In die Statistik (Inzidenzen) gehen aber nur die bearbeiteten und damit offiziell gemeldeten Fälle ein. Im besten Fall wird der Landkreis Donau-Ries also, wenn er den Bearbeitungsrückstau noch ein kleines bisschen optimiert und auf 7 Tage bringt, demnächst eine 7-Tage-Inzidenz von Null vermelden können.

Wir wünschen der ganzen Familie auch auf diesem Wege gute Besserung und einen milden Verlauf!

Amtsdeutsch

Zugegeben, dieser Beitrag hätte jetzt nicht wirklich sein müssen. Aber der Nachrichtenfluss aus den abwickelnden Offenen Immobilienfonds ist inzwischen so spärlich, dass in diesem Blog zwangsläufig grössere zeitliche Lücken entstehen. Es könnte die geneigte Leserschaft zu der unzutreffenden Annahme verleiten, der Verfasser dieser Zeilen habe sich, aus welchen Gründen auch immer, absentiert.

Heute, an diesem nebeligen Samstag, möchte besagter Verfasser deshalb, nur um ein Lebenszeichen von sich gegeben zu haben, der geneigten Leserschaft einen tieferen Einblick in seinen spannenden Arbeitsalltag gewähren, aus dem aktuell zu berichten wäre: Kürzlich waren wir darauf aufmerksam geworden, daß das neuerdings bestehende Transparenzregister zum 01.08.2021 schon wieder einmal seine Regeln geändert hat. Und mit diesem Verein ist gar nicht gut Kirschen essen:  Vor gut einem Jahr hatten die uns schon mal aus heiterem Himmel angezählt und ohne jede Vorwarnung gleich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, mit der völlig grundlosen Behauptung, wir hätten keine ordnungsgemäße Auskunft zu den wirtschaftlich Berechtigten der CS Realwerte Aktiengesellschaft von den Anteilseignern eingeholt.

Die Sache ließ sich relativ schnell klären, natürlich hatten wir, und auf Grund der von uns vorgelegten Dokumentation wurde das Ordnungswidrigkeitsverfahren nach acht Wochen wieder eingestellt. Aber, wie gesagt, mit dem Verein ist nicht zu spaßen, weshalb wir gleich ganz hellhörig wurden, als wir von einer Regeländerung erfuhren.

Also gleich noch mal in’s Transparenzregister geschaut, und erleichtert festgestellt: Mit unserer Meldung ist weiterhin alles in bester Ordnung. Es sind auch meine sämtlichen Staatsangehörigkeiten angegeben, und an der Stelle war ich mir bezüglich der Eintragung eben nicht wirklich sicher. Schließlich gehört der Teil Ostpreußens, aus dem meine inzwischen 96-jährige Mutter stammt, heute zu Russland, und die beste Ehefrau von allen verfügt angabegemäß über eine aus dem russischen Samara am Wolgastrande stammende Urgroßmutter. Au Backe. Das hätte ich vielleicht auch angeben müssen.

Der Verfasser dieser Zeilen langweilt Sie mit dieser Vorgeschichte auch nur, damit sie seinen Weg durch die Internet-Seite des Transparenzregisters wirklich gut nachempfinden können. Gleich auf Seite 2 wird der zur Machung von Angaben Verpflichtete nämlich, ehe er überhaupt in das Register selbst zu gelangen vermag, auf folgende bedeutsame Tatsache hingewiesen:

Eine Unstimmigkeitsmeldung ist gem. § 59 Abs. 10 GwG n.F. vom 01.08.2021 bis zum 01.04.2023 wegen des Fehlens einer Eintragung nach § 20 GwG nicht abzugeben, wenn nach der bis einschließlich zum 31.07.2021 geltenden Fassung des § 23a Abs. 1 GwG in Verbindung mit § 20 Abs. 2 GwG keine Pflicht zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung an das Transparenzregister bestanden hätte, wobei keine generelle Prüfpflicht besteht (vgl. BT-Drs. 19/30443, S. 79). Eine Unstimmigkeitsmeldung ist bei Fehlen einer Eintragung innerhalb dieser Übergangszeit daher nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Der Verfasser dieser Zeilen unterstellt, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der geneigten Leser/innen die Bedeutung dieses Hinweises ohne weiteres richtig einzuordnen vermag und seine Auswirkung auf ihre tägliche Büroarbeit auf Anhieb hinreichend sicher erkennt. Die verschwindend kleine Minderheit der geneigten Leser/innen, auf die diese Annahme unglücklicher Weise nicht zutrifft, ist wahrscheinlich die Hauptursache dafür, dass es in Deutschland mit der Geldwäsche-Prävention bis heute nicht so richtig klappen will.

CS Property Dynamic: Eine nette Ausschüttung.

„Nach aktuellem Sach- und Kenntnisstand wird angestrebt, dass rund 15 bis 25 % des nach der Auszahlung im November 2020 verbleibenden Fondsvermögens für die Geschäftsjahre 2020/2021 bis 2023/2024 ausgezahlt werden können.“ lautete die nicht sehr ermutigende Ansage der Commerzbank im Abwicklungsbericht 2019/20.

Entsprechend vorsichtig hatten wir in unserer Finanzplanung für den CS Property Dynamic für 2021 lediglich 1,40 EUR an Ausschüttungen angenommen. Tatsächlich werden es jetzt glatt doppelt so viel: 2,80 EUR kündigt die Commerzbank aktuell als Ausschüttung am 24.11.2021 an. Für unsere Dispositionen (Wiederanlagen, vor allem aber die im Frühjahr 2022 eingeplanten ersten Kreditrückführungen) schafft uns diese CS-Property-Dynamic-Ausschüttung mit brutto immerhin 1,14 Mio. EUR deutlich mehr Luft als wir erwartet hatten.

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