Category : Neuigkeiten
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Ihre Immobilien haben unsere abwickelnden Offenen Immobilienfonds inzwischen fast alle verkauft. Zu 90 % und mehr besteht das Fondsvermögen heute bei den meisten Fonds aus Bankguthaben. Die müssten dann im Laufe der Zeit alle an die Anteilseigner als Substanzausschüttungen ausgekehrt werden – doch damit lassen sich die Fonds, teilweise sogar ungebührlich lange, ordentlich Zeit.
Deshalb haben wir uns auch einmal Gedanken gemacht, wie sicher diese Bankguthaben eigentlich sind. Denn so ein Fonds ist ein recht merkwürdiges Gebilde: Er hat im juristischen Sinn keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ist nur ein (wohl treuhänderisch verwaltetes) Sondervermögen dessen, der das Verwaltungsrecht inne hat. Das waren früher die einzelnen Kapitalverwaltungsgesellschaften, die den Fonds ehedem aufgelegt hatten; heute sind es in allen Fällen die sogenannten Verwahrstellen (früher „Depotbank“ genannt), auf die das Verwaltungsrecht inzwischen sämtlich übergegangen ist.
Da gibt es dann auch noch Sonderfälle, die einen in’s Grübeln bringen: Was ist zum Beispiel, wenn eine Verwahrstelle für das ihr anvertraute Sondervermögen bei sich selbst ein Kontoguthaben unterhält, wenn also damit Gläubiger und Schuldner ein und dieselbe Bank sind?
Es geht bei uns, jedenfalls für unsere Verhältnisse, um richtig viel Geld. Deshalb haben wir anfragemäßig vor einigen Wochen mal einen Rundumschlag gestartet. Bei einer renommierten Sozietät für Kapitalmarktrecht, bei zwei Einlagensicherungseinrichtungen der Banken und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bei KPMG, die auf Grund ihrer Prüfertätigkeit für etliche Fonds tief in der Materie drinstecken, übrigens auch – doch trotz eines ausgelobten angemessenen Honorars war sich der bei KPMG in Hamburg persönlich angeschriebene Spezialist zu fein dafür, den Trampeln vom Rübenfeld auf die Anfrage überhaupt zu antworten oder sich auch nur am Telefon sprechen zu lassen. Na ja, vielleicht war den Herrschaften immer noch etwas peinlich, daß wir sie vor geraumer Zeit mal bei einem kleinen, sagen wir mal, Mißverständnis erwischt hatten. Da hatte KPMG nämlich mit Datum X die Richtigkeit des Berichtes einer Kapitalanlagegesellschaft bestätigt, der das Erstellungsdatum Y trug. Datum X, zu dem KPMG hoch und heilig versicherte, alles eingehend geprüft zu haben, lag aber leider zwei Wochen vor dem Datum Y, das der zu prüfende Bericht trug. Die augenzwinkernd an KPMG gerichtete Anfrage nach der Bezugsquelle dieser famosen Zeitmaschine wurde dem Verfasser dieser Zeilen damals ja wenigstens noch telefonisch beantwortet …
Aber, wie das bei uns öfter vorkommt, wir schweifen schon wieder ab. Wir wollten Ihnen ja eigentlich nur mitteilen, welches Ergebnis unsere Untersuchung hatte, wie sicher eigentlich die Bankeinlagen unserer abwickelnden Fonds sind. Also, dieses Ergebnis sieht wie folgt aus:
a) Sollte die Verwahrstelle eines Sondervermögens insolvent werden, so werden die Vermögensgegenstände des Sondervermögens davon nicht tangiert. Für diese besteht vielmehr ein Aussonderungsrecht.
b) Sollte ein inländisches Kreditinstitut, bei dem eine Verwahrstelle für Rechnung eines Sondervermögens eine Einlage unterhält, insolvent werden, so greift in diesem Fall zu Gunsten des Sondervermögens die Einlagensicherung.
c) Die Feststellung zu b) gilt auch, wenn die Verwahrstelle selbst das Kreditinstitut ist, bei dem die Einlage für Rechnung eines Sondervermögens unterhalten wird.
Und so kann der Verfasser dieser Zeilen abschließend aus seinem diesbezüglichen Brief an den Aufsichtsrat zitieren:
Rein materiell bin ich mir mit unseren Beratern insofern darin einig: Ein Risiko, daß unsere abwickelnden Fonds ihrer Bankguthaben ganz oder teilweise verlustig gehen, besteht erst in dem Moment, wo eine Kernschmelze des Finanzsystems die Sicherungseinrichtungen schlußendlich versagen lässt. Gegen diesen in der Theorie denkbaren Fall kann sich aber sowieso niemand versichern. Er gehört, wer wüsste das besser als der Finanzhistoriker, zum allgemeinen Lebensrisiko von Menschen, die das Pech haben, über Geldvermögen zu verfügen.
Nur der Vollständigkeit halber sei zum Schluß darauf hingewiesen, daß wir in Deutschland zwar drei Einlagensicherungseinrichtungen haben (private Banken, Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen/Landesbanken), daß aber nach deren Statuten ein Anspruch auf Einlagensicherung nicht einklagbar ist. Es ist jedoch anzunehmen, daß eine Sicherungseinrichtung diese Fluchtklausel erst ziehen wird, wenn wir wieder zurück beim vorigen Absatz sind: Kernschmelze des Finanzsystems.
Es ist ein wehmütiger Abschied. Der Verfasser dieser Zeilen erinnert sich noch gut, wie er vor drei Jahren bei etwa so einem Wetter wie heute in Frankfurt mit Herrn M. von AXA Investment Managers draußen im Straßencafé saß. Herr M. (er ist schon lange nicht mehr bei AXA IM beschäftigt) stammt aus Mazedonien, besitzt dort bis heute ein Stück Land, auf dem er seinen eigenen Tabak anbaut, und schmiß zu dem Café au lait, den wir uns bestellt hatten, eine Runde Selbstgedrehte aus selbst angebautem Tabak.
Nein, wirklich erfolgreich war der AXA Immoselect bei seiner Abwicklung nicht. Fast die Hälfte des ursprünglich einmal bei seinen Anlegern eingesammelten Geldes hat er in der Abwicklungsphase verbrannt – nur der TMW Immobilien Weltfonds trieb es noch bunter. Eigentlich also kein Grund, diesem Fonds auch nur eine Träne nachzuweinen.
Doch schlußendlich waren alle, das Fondsmanagement, die Altanleger und eben auch wir, die Müllabfuhr am Ende der Nahrungskette der Kapitalmärkte, über viele Jahre eine Schicksalsgemeinschaft. Irgendwie verband das eben doch. Und niemand sonst bei irgendeinem anderen Fonds konnte so gekonnt wie Herr M. seinen Charme sprühen lassen, wenn man über irgendeinen Objektverkauf sprach, der eigentlich wieder mal voll Scheiße gelaufen war. Die Erfolgreichsten in der Abwicklungsphase waren sie nun wirklich nicht, die Leute von AXA IM, aber wenigstens die Nettesten.
Dabei haben wir noch nicht mal irgendeinen Grund, uns über diesen Fonds zu beklagen. Gerade in den Jahren 2016 bis 2018 wurde seine Kursentwicklung zeitweise ausgesprochen volatil. Uns gelang es dabei, diese Volatilität ziemlich gut zu spielen (was wir, an sich einer buy-and-hold-Strategie verpflichtet, sonst bei keinem anderen Fonds getan haben). Zu hohen Kursen zwischendurch auch mal rausgehen, zu niedrigen Kursen wieder einsteigen. Wir haben am AXA Immoselect wirklich glänzend verdient.
Gerade erst letzten Freitag auf der 20. ordentlichen Hauptversammlung der CS Realwerte AG war der AXA Immoselect noch mal ein Thema, als über Kursgewinne gesprochen wurde: „Den größten Anteil daran hat der AXA Immoselect, dessen Stückzahl wir von 3 Mio. Anteilen zu Jahresbeginn auf inzwischen nur noch 800.000 Stück reduziert haben. Bei diesem Fonds betrug die Differenz zwischen dem Nettoinventarwert von 0,38 EUR und dem Börsenkurs zuletzt nicht einmal mehr 3 cent. Bei unseren 3 Mio. Anteilen mit einem Kurswert, d.h. einer Kapitalbindung von über 1 Mio. EUR bedeutete dies ein theoretisches Wertaufholungspotential von nur noch rund 90.000 EUR. Und vollkommen risikofrei ist so ein Fonds halt auch am Schluß nicht – es kann nicht nur, wie bei einer Reihe von Fonds gesehen, in der Schlußphase zu leichten Steigerungen des Netto-Inventarwertes kommen. Es kann auch, wie man z.B. beim Morgan Stanley P2 Value gesehen hat, durch unvorhergesehene Kostenbuchungen zu einer Erosion dieses Wertes kommen. Für Anleger, die abwickelnde Immobilienfonds einfach nur als viel besser rentierenden Tagesgeldersatz sehen, sind auch diese Relationen immer noch völlig o.k. Für uns mit unserem Modell 1:2 Eigenkapital zu Fremdkapital ist aber in so einem Fall das Chance-/Risiko-Verhältnis nicht mehr auskömmlich genug, und wir schreiten dann durchaus auch mal zu Glattstellungen und Gewinnrealisierungen.“
Also, au revoir, AXA Immoselect. Die Zeit mit Dir war aufregend und schön. Und unsere Beteiligung war zwischendurch mit 6,2 % aller von diesem Fonds ausgegebenen Anteile auch mehr als nur ein Pappenstiel. Der Verfasser dieser Zeilen hört bereits den tosenden Beifall seines Aufsichtsrates: Endlich einmal hat der Kerl nicht nur bei jeder Diskussion über das Thema einen Einkaufswagen voller Argumente an den Haaren herbeigezogen, warum er immer und immer noch weitermachen muß. Endlich konnte er auch einmal konsequent loslassen.
Die soeben beendete diesjährige Hauptversammlung der CS Realwerte AG hat alle Tagesordnungspunkte nahezu einstimmig (abgesehen von jeweils 2 Gegenstimmen) beschlossen, darunter auch die Zahlung einer ab 3.7.2019 auszahlbaren Dividende von 100,00 EUR pro Aktie.
Manchmal kann man gar nicht so dumm denken, wie es dann tatsächlich ist. Wir reden jetzt vom TMW Immobilien Weltfonds. Im Dezember 2018 hatte man den Anlegern mitgeteilt, daß die an sich turnusgemäß anstehende Ausschüttung „mangels Masse“ ausfallen würde. Um so dringender warten jetzt alle, was sich nun mit der nächsten turnusgemäß im Juli 2019 anstehenden Ausschüttung tun würde. Und warten, und warten, und warten … und auch entsprechende email-Anfragen an den Fonds bzw. Caceis als Abwicklungsbank bleiben seit drei Wochen einfach unbeantwortet.
Auch auf der offiziellen homepage des Fonds: Schweigen im Walde. Da steht auf der Startseite schon seit Monaten immer noch der Quartalsbericht per Dezember 2018 und bestätigt mit seinen Angaben, daß es im Dezember 2018 tatsächlich „mangels Masse“ kaum etwas zu verteilen gab. Beim TMW Immobilien Weltfonds gibt es in der Darstellung nämlich eine Besonderheit, die so sonst bei keinem anderen Fonds zu finden ist: Man nennt nicht nur die Höhe der Bankguthaben, sondern unterteilt die Liquidität noch in „gebundene Mittel“ (also derzeit zur Ausschüttung noch nicht verfügbar) und wirklich freie, also zur Ausschüttung verfügbare Liquidität. Per 31.12.2018 verfügte der Fonds über Bankguthaben von 25.777 TEUR, davon 23.217 TEUR gebunden und nur 2.560 TEUR frei.
Heute haben wir mal wieder routinemäßig nachgeschaut. Und uns, eher schon aus purer Verzweiflung, noch mal tiefer durch die Internet-Seite geklickt. Da ist unter „Downloads“ auch ein Fach „Quartalsberichte“. Nun sollte man annehmen, wenn schon auf der Startseite immer noch der Quartalsbericht Dezember 2018 steht, daß in der Rubrik „Quartalsberichte“ nichts anderes zu finden ist. Aber weit gefehlt: Wenn man nur tief genug buddelt, dann kommt da auch schon der Quartalsbericht zum 31. März 2019 zum Vorschein. Und der offenbart uns: Bei einer mit 25.738 TEUR Bankguthaben praktisch unveränderten Liquidität ist der gebundene Anteil drastisch auf 14.054 TEUR zurückgegangen, frei verfügbar sind nunmehr 11.684 TEUR.
Bei 15,1 Mio. Anteilscheinen könnte der TMW Immobilien Weltfonds demnächst bis zu 0,77 EUR pro Anteil ausschütten, also glatt die Hälfte seiner aktuellen Börsenbewertung. Nun sind wir aber mal besonders gespannt, denn das wäre ehrlich gesagt deutlich mehr als wir bisher geschätzt hatten. Und es würde die schon beim AXA Immoselect gemachte Erfahrung bestätigen, daß es am Ende ab einem gewissen Abwicklungsstadium dann doch relativ flott geht und nur noch Krümel auf die wirklich ganz lange Reise gehen.
… scheint das Motto beim SEB ImmoInvest mit seinen US-amerikanischen Kaufinteressenten zu sein.
Ende letzten Jahres hatte der in Philadelphia beheimatete Sanierungs-Projektentwickler Rubenstein Interesse am sog. „Chesterbrook Portfolio“ des SEB ImmoInvest gezeigt. Dieses Portfolio gehört dem SEB ImmoInvest nur zu knapp 90 % (die restlichen Anteile hält der US-Partner Pitcairn) und besteht aus zwei bisher immer im Paket gehandelten Business-Parks im Speckgürtel von Philadelphia, dem „Chesterbrook Corporate Center“ und dem „Glenhardie Corporate Center“. Ein Vorvertrag mit einem Kaufpreis von 190 Mio. $ kam zu Stande. Doch Anfang 2019 ließ Rubenstein den Deal platzen.
Kürzlich wurde dann bekannt, daß der deutlich kleinere Glenhardie Park separat für 30,5 Mio. $ an die Buccini Pollin Group verkauft wurde. Bei einem Buchwert der 90-%-Beteiligung des SEB ImmoInvest von zuletzt 27,3 Mio. € wäre das ein Verkauf rund 15 % unter Verkehrswert gewesen – für SEB-Verhältnisse beinahe schon überraschend gut. Der Kaufvertrag soll inzwischen durchgeführt sein – jedenfalls taucht dieser Verkauf, auch wenn er von SEB/Savills sonst noch überhaupt nicht weiter gemeldet wurde, auch bereits in der offiziellen Erklärung der Herkunft der Mittel für die am 15. Juli angekündigte Ausschüttung von 0,83 EUR pro Anteil auf.
Gestern wurde bekannt, daß Rubenstein einen neuen Anlauf übernimmt, das „Chesterbrook Corporate Center“ allein zu erwerben. Stand hier beim letzten Versuch noch ein anteiliger Preis von 160 Mio. $ im Raum, so sollen im neuen Vorvertrag nur noch 148,5 Mio. $ stehen – mit einer Erklärungsfrist von 75 Tagen. Nun darf man gespannt sein, ob Rubenstein dieses Mal bei seinem Angebot bleibt oder den Deal erneut platzen lässt – wohl wissend, daß der SEB ImmoInvest nach den von der BAFin gesetzten Fristen bis Ende des Jahres verkauft haben muß und ihm so langsam die Zeit davonläuft.