Ein Telefonat mit der Kreisverwaldung
Am 02.06.2021 hatte sich der Verfasser dieser Zeilen an dieser Stelle ein bißchen ausgelassen über die Unterschutzstellung eines angeblichen Biotops auf unserem Betriebsgrundstück namens „Galeriewald an der Wabe“.
Alle Bemühungen, von der Kreisverwaldung nähere Aufklärung zu erlangen, waren bisher fehlgeschlagen. Deshalb wandte sich der Verfasser dieser Zeilen gestern noch einmal per email an den Entdecker besagten Biotops mit folgender konkreten Frage:
„Wenn Sie einen „Galeriewald an der Wabe“ unter Schutz stellen: Kann oder muss man dann davon ausgehen, dass besagter Wald (der nach Ihren Angaben „partiell frei von Bäumen“ ist, was Sie einem verzweifelten Semantiker vielleicht auch noch einmal erklären müssten) idealer Weise tatsächlich an einem Fließgewässer namens „Wabe“ liegen sollte? Oder dürfte ein von Ihnen nach § 30 BNatSchG unter Schutz gestellter „Galeriewald an der Wabe“ bei ordnungsgemäßer Interpretation gesetzlicher Bestimmungen auch an jedem anderen niedersächsischen Fließgewässer liegen, sagen wir mal an der Weser, der Ems oder an der Hunte?“
Heute vormittag dann also ein leicht beleidigter Anruf eines Herrn von der Kreisverwaldung. Der Inhalt des Gesprächs lässt sich in etwa so wiedergeben:
„Sie haben wegen der Sache nochmal angefragt. Was wollen Sie da denn eigentlich jetzt noch wissen?“
„Genau das was ich in meiner email doch sehr präzise gefragt habe.“
„Sie haben von uns doch schon zwei Briefe gekriegt.“
„Ich habe nur einen Brief gekriegt, nämlich den vom 12.05.2021, wo mir das angebliche Vorhandensein eines Biotops auf unserem Betriebsgrundstück mitgeteilt wird.“
„Ja, ja, das ist bei hunderten von Empfängern schief gelaufen. Wir haben dann noch einen zweiten Brief geschickt und mitgeteilt, dass es sich um eine Computerpanne handelte.“
„Ein zweiter Brief ist bei mir aber nie angekommen. Sonst würde ich ja jetzt kaum weiter so penetrant auf Aufklärung bestehen.“
„Dann schicke ich Ihnen das halt noch mal. Wenn Sie’s nicht gekriegt haben: Das kann bei hunderten von Empfängern ja mal vorkommen.“
„Ein Arzt macht auch hunderte von Operationen, und ich glaube nicht, dass Sie ihm auch nur in einem einzigen Fall zugestehen würden, dass er dabei pfuschen darf.“
„Das können Sie ja nun überhaupt nicht miteinander vergleichen.“
„Nein? Sie möchten also damit sagen, dass es für Sie ganz selbstverständlich ist, schlechtere Arbeitsqualität abzuliefern als Sie von anderen Berufsgruppen in diesem Land ebenso selbstverständlich erwarten würden?“
In dem Moment erinnerte sich der Verfasser dieser Zeilen, dass in diesem unseren Bundesland Anfang des Jahres auch schon längst Verstorbene per Post aufgefordert wurden, sich einen Impftermin zu besorgen. Nach dem Telefonat heute vormittag beschleicht den Verfasser dieser Zeilen der leise Verdacht: Die können es einfach nicht besser.
Categories: Neuigkeiten