Endspurt
Der KanAm grundinvest besitzt nur noch zwei Objekte, die nach den gesetzlichen Vorgaben beide bis zum 31.12.2019 verkauft sein müssen. Bei beiden Objekte zeigte der Abwicklungsbericht per 30.06.2019, daß sie im Geschäftsjahr 2018/19 bereits kräftig aufgewertet worden waren: Das „Le Colombia“ bei Paris auf 47,0 Mio. EUR und das „Robecohuis“ in Rotterdam auf 40,0 Mio. EUR. Es ist jedenfalls stark anzunehmen, daß KanAm diese Aufwertungen nicht vorgenommen hätte, wenn man befürchten müsste, wenige Monate später Verkäufe unter Verkehrswert melden zu müssen.
Insgesamt sahen wir uns angesichts der Faktenlage deshalb in unseren Verkaufspreisprognosen bestätigt, die im Falle des „Le Colombia“ bei 50,0 Mio. EUR und im Falle des „Robecohuis“ bei 67,5 Mio. EUR liegen. Auf dieser Basis hätte der KanAm grundinvest beim heutigen Börsenkurs ein durchaus attraktives Wertaufholungspotential von 16,5 %. Dies umso mehr, als die nächste (eigentlich im Dezember 2019 fällige) Ausschüttung bei der Berechnungsformel den Nenner, also den Rücknahmepreis bzw. Börsenkurs, verkleinert und sich damit in Prozent anschließend automatisch ein Wert zwischen 20 und 30 % ergeben wird.
Das obige Wörtchen „eigentlich“ hat aber schon seinen Sinn: Nach allem was man so hört muß man wohl damit rechnen, daß der KanAm grundinvest seine nächste Ausschüttung, wie auch schon zur Jahreswende 2018/19, nicht im Dezember, sondern erst im Januar vornimmt. Dafür soll diese Ausschüttung dann nicht nur die Erlöse der beiden bis Jahresende in trockene Tücher zu bringenden Verkäufe beinhalten, sondern auch Ausläufe von Gewährleistungs- und sonstigen Fristen zum 31.12.2018 berücksichtigen. Insgesamt könne die Ausschüttung damit im Januar 2020 höher ausfallen als sie im Dezember 2019 hätte ausfallen können.
Aus gewöhnlich gut informierten Kreisen hört man, daß sowohl das „Le Colombia“ wie auch das „Robecohuis“ inzwischen verkauft seien. Was auch nicht wirklich überrascht, denn es war kaum zu erwarten, daß KanAm bzw. M. M. Warburg & Co. als Verwahrstelle mit einem ohne Not engen Zeitplan zum Schluß im Falle von auch nur leichten Verzögerungen noch unnötigen Ärger mit der BaFin riskieren würden. Das „Closing“, also die abschließende Erfüllung der Kaufverträge mit Übergang von Nutzen und Lasten, müsse aber noch erfolgen, ehe man die Verkäufe auch offiziell melden könne.
Eine andere Quelle berichtet, daß mindestens bei einem der beiden Objekte, nämlich beim „Le Colombia“, der Übergang von Nutzen und Lasten und dann auch die Veröffentlichung der Verkaufsmeldung noch im November 2019 erfolgen werde. Der Verkaufspreis soll dabei noch über dem erst kürzlich kräftig von 33 auf 47 Mio. EUR hochgeschriebenen Verkehrswert liegen.
Warten wir also die wenigen letzten Wochen in Ruhe ab – großartiges Überraschungspotential wohnt dem KanAm grundinvest nach unserer Einschätzung jetzt nicht mehr inne, und das oben beschriebene Wertaufholungspotential kann man deshalb als ziemlich gesichert ansehen.
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