KanAm grundinvest: Over and out
Man kann ja über Bürokratie denken was man möchte. Sie produziert eine geradezu unüberschaubare und von keinem mehr verarbeitbare Menge an Zahlen, frei nach dem Motto: Statistik ist wie für den Betrunkenen die Laterne. Nicht zur Erleuchtung, sondern zum Festhalten.
Doch schon am Beispiel des „Robecohuis“ des KanAm grundinvest konnten wir gerade sehen: Wenn man weiß, wonach man suchen muß, und wenn man sich das Bedürfnis vieler Verwaltungen zu Nutze macht, sich auf Teufel komm raus zu digitalisieren nur um der Mode zu folgen, dann erfährt man bei gezielter Internet-Recherche schon Erstaunliches. Nicht nur den Ende Nov. 2019 im „Kadaster“ eingetragenen Verkauf der Immobilie Rotterdam, Coolsingel 120. Einschließlich Angabe des vertraglichen Kaufpreises auf den Pfennig genau. Sondern man findet auch die Mitte 2019 erteilte Baugenehmigung für die am Robecohuis vorgesehenen Umbauten, einschließlich der für Überwachung und Ausführung vorgesehenen Firmen, mit den in personam genannten Projektverantwortlichen, man erfährt daß in puncto Brandschutz eine ganze Menge nachzubessern war, etc. etc.
Und da auch die bauleitende Firma das Bedürfnis hat, sich und ihre Projekte im Internet darzustellen, weiß man eben auch, daß die Umbauarbeiten noch gar nicht abgeschlossen sind und es deshalb auch gut möglich ist, daß der Kaufpreis zwar vereinbart, aber noch nicht in voller Höhe geflossen ist. Was auch nachvollziehbar wäre: Von Anfang an war nämlich klar, daß der Mieter ALLIANZ erst Mitte 2020 einziehen wird, und daß bis dahin mieterspezifisch angepaßt werden muß/kann.
Doch man musste den Kaufvertrag noch in 2019 vollziehen, denn der 31.12.2019 ist eine scharfe „deadline“: Zum einen endet hier die Frist, bis zu der die Verwahrstelle alle Restimmobilien zu veräußern hatte. Und, das weiß man, bei Nichteinhaltung gibt es von der BaFin richtig auf die Pfoten. Wenn sich das jeder andere noch leisten könnte, aber M. M. Warburg ganz bestimmt nicht mehr. Was aber noch ausschlaggebender ist: Bei Grundbuch-Umschreibung des Robecohuis auf M. M. Warburg wegen Übergangs auf die Verwahrstelle vor drei Jahren wurde (so ist dort die Rechtslage) in Holland Grunderwerbsteuer fällig. Doch die ist für einen neuen Käufer anrechenbar – allerdings nur, wenn das Robecohuis vor Ablauf einer Drei-Jahres-Frist seinen endgültigen Käufer findet. Da wurde es jetzt höchste Eisenbahn.
Der Verfasser dieser Zeilen schweift jedoch schon wieder ab, wofür er die geneigte Leserschaft unterthänigst um Entschuldigung bittet. Einfach zu groß war die Versuchung, am Beispiel des Robecohuis mal exemplarisch darzustellen, daß der Vorstand der CS Realwerte AG hier nicht nur rumsitzt, Kaffee schlürft und die leckeren Weihnachtsplätzchen unserer Buchhalterin knabbert (ich hätte ehrlich nie gedacht daß Plätzchen aus Dinkelteig so gut schmecken können) …
Die Einleitung dieses Beitrages wollte nämlich auf etwas ganz anderes hinaus. Bürokratie. Es gibt in Deutschland so etwas grandioses wie die GroMiKrVO (wir glauben zwar nicht, daß das irgendeinem unserer Leser nichts sagt, aber nur höchst vorsorglich falls sich hier doch ein Unwissender verirrt haben sollte: das ist die Groß- und Millionen-Kredit-Verordnung). Nach dieser Verordnung muß ab einer bestimmten Größenordnung jeder im Finanzgewerbe Tätige einer (in unserem Fall bei der Bundesbank angesiedelten) Evidenzzentrale monatlich gewisse finanzielle Beziehungen melden. Zum Beispiel damit die Evidenzzentrale einen Überblick bekommt, wer wem wie viel schuldet und wie das alles verwoben ist. Aber auch, damit andere Meldepflichtige die Daten ihrer „Subunternehmer“ entsprechend in eigene Statistiken einbauen können. Zum Beispiel erfahren die finanzierenden Banken der CS Realwerte AG auf diesem Wege auch jeden Monat, wie hoch die Engagements anderer Banken sind, damit sie die Gesamtverschuldung kennen und der Vorstand dieser Gesellschaft sie nicht hinter’s Licht führen kann. Der Verfasser dieser Zeilen unterstellt, daß der verehrten Leserschaft die unzweifelhafte Wirksamkeit deutscher Finanzbürokratie schlagartig klar geworden ist und kommt damit endlich auf den Punkt:
In der GroMiKrVO-Meldung des KanAm grundinvest per 31.10.2019 sind bei der Vermögensverteilung u.a. 83,48 % Liquidität angegeben. Wir könnten Ihnen jetzt sogar noch genau sagen bei welchen Banken das Geld liegt, aber das lassen wir dann doch. Der Immobilienbesitz wird mit 15,99 % beziffert.
In der heute veröffentlichten Meldung per 30.11.2019 machen die Bankguthaben nun 98,45 % aus, Immobilienbesitz gibt es praktisch keinen mehr.
Das bedeutet ganz konkret: Auch die andere im KanAm grundinvest noch vorhandene Immobilie (das „Le Colombia“ im Großraum Paris) war Ende November bereits verkauft. Man hat es bisher nur noch nicht für nötig befunden, die dusseligen Anleger davon auch in Kenntnis zu setzen.
Was also die Historie des KanAm grundinvest als „Immobilien“fonds angeht: Over and out. Und an die lieben Menschen bei KanAm und Warburg, auf deren offizielle Meldung die ganze Welt schon so sehnsüchtig wartet, die klare Botschaft: Unterschätzt mir niemals den Gnom vom Rübenfeld … o:)
Categories: Neuigkeiten