Man lernt täglich dazu …

Offene Immobilienfonds sind immer wieder eine Wundertüte. Auch wir lernen bezüglich der Vielzahl von Absonderlichkeiten dieser Branche täglich noch dazu. Heute zum Beispiel zum Thema Leerstandsquote und Restlaufzeit von Mietverträgen.

Da war einem unserer meinungsbildenden Internet-Kommentatoren nämlich bei einem renommierten Fonds aufgefallen, daß dieser in einem Bericht einerseits von einer Mietvertrags-Restlaufzeit von 0,5 Jahren schrieb, andererseits der gleiche Bericht aber verneinte, daß im Jahr 2017 Mietverträge auslaufen – was bei einer Restlaufzeit von 6 Monaten doch zwingend hätte der Fall sein müssen.

Dazu wurde der erstaunten Leserschaft folgende Erleuchtung zuteil:

Die Ursache ist, dass bei diesen Angaben die bisherige BVI-Berechnung angewendet wurde. Hier konnte trotz Leerstand bei einer Immobilie noch ein Jahr nach Eintreten des Leerstandes eine Vermietung unterstellt werden.

Da nach neuer Methode bei den beiden genannten Objekten wegen 100% Leerstand kein Mietvertrag mehr besteht, laufen verständlicherweise auch keine Verträge in 2017 aus.

Also da kann man nur sagen: I break together.

Es besteht zwar ein Leerstand, aber nach offizieller Methode des deutschen Fondsverbandes BVI durfte man das betreffende Objekt trotzdem weiter als vermietet betrachten, und bei der Leerstandsquote des Fonds zählt es dann gar nicht mit.

Wir möchten jetzt ehrlich gesagt vor allem bei den immer noch aktiven großen Immobilienfonds nicht wirklich wissen, was an deren Vermietungsquoten wahr und was aufgrund verbandsinterner window-dressing-Möglichkeiten fiktiv ist.

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