Thema Steuern, die zweite.
Erst vor wenigen Tagen haben wir uns an dieser Stelle beklagt, daß bei Immobilienfonds die „steuerlichen Hinweise“ inzwischen fast genau so viel Platzbedarf haben wie der Rechenschaftsbericht für ein komplettes Geschäftsjahr.
Colorandum causa können wir da gleich noch einen aus der Praxis beisteuern:
Letzte Woche haben wir bei unserem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater mal nachgefragt, wann wir mit den 2016er Steuererklärungen rechnen dürfen. Immerhin haben wir wegen Kapitalertragsteuer einen fünfstelligen Erstattungsanspruch, damit möchte man dann ja auch nicht zu lange warten.
Heute die Antwort: „Die Steuererklärungen der aufgeführten Gesellschaften sind bereits seit Juni fertiggestellt. Allerdings ist der Druck, sowie die elektronische Datenübermittlung momentan noch nicht möglich. Erst in der 35. Kalenderwoche wird das benötigte Programmupdate vorliegen.“
Auch das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Ehe die Finanzverwaltung in der Lage ist, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß jemand für 2016 seine Steuererklärungen abgeben kann, ist fast schon das Jahr 2017 vergangen. Könnte es daran liegen, daß die damit befassten Pappnasen in den ersten Monaten des Jahres zu viel Zeit darauf verschwendet haben, erst mal ihren eigenen Pensionsanspruch auszurechnen?
Auf der anderen Seite hält das die genialen Strategen in den Finanzämtern aber keineswegs davon ab, bei der Einkommensteuer mit ganz anderem Maß zu messen: Wer da seine 2016er Erklärung noch nicht abgegeben hat, bekommt inzwischen locker mal eine Schätzung angedroht …
Sag‘ ich doch: Es ist etwas faul im Staate Dänemark.
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