Category : Neuigkeiten
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Und dieses Mal wörtlich zu nehmen! Schaut der Verfasser dieser Zeilen aus dem Fenster Richtung Harz, dann sieht er nämlich zu dieser Jahreszeit üblicher Weise eine große weiße Dampfwolke. Das deutet auf die Zuckerfabrik Schladen, eines der fünf übrig gebliebenen inländischen Werke der Nordzucker AG, deren Kampagne meistens Anfang September startet. Früher gab es übrigens ein viel dichteres Netz von Zuckerfabriken in unserer Region; selbst wir sitzen mit unserem Büro in ehemaligen Werkswohnungen auf dem Gelände der bis in die 1950er Jahre produzierenden Zuckerfabrik Salzdahlum.
Doch Schladen ist kein gewöhnliches Nordzucker-Werk. Schladen ist die einzige Fabrik des zweitgrößten deutschen Zuckerkonzerns die auch Bio-Zucker erzeugt. Und die Bio-Rüben müssen gleich zu Kampagnebeginn in der noch blitzblank geputzten Fabrik als allererstes verarbeitet werden, damit der Bio-Zucker ja nicht mit dem Sirup der hundsgewöhnlichen Zuckerrübe aus konventioneller Erzeugung kontaminiert werden kann.
Also haben die Bio-Bauern aus dem gesamten Nordzucker-Einzugsgebiet ihre Bio-Rüben schon vor vielen Wochen per LKW nach Schladen karren lassen. Teilweise bis aus Schleswig-Holstein hunderte Kilometer durch den Elbtunnel. Das ist dann schon mal die erste Stelle, an der man sich fragt, ob Bio zugleich auch ökologisch ist.
Dann passierte gleich nach Anfahren der Zuckerfabrik Schladen das Malheur: Die Maschine, die den Saft aus den Rüben presst, ging kaputt. Seit Wochen stand Schladen deshalb still, jedenfalls bis gestern. Seit Wochen lagen die Bio-Rüben auf dem Fabrikgelände und konnten nicht verarbeitet werden. So richtig wollte das eigentlich aber auch niemand, denn fast der gesamte im letzten Jahr erzeugte Biozucker liegt noch im Lager. Keiner will ihn haben.
Also fasste man zwischendurch den folgerichtigen Entschluss, die Bio-Rüben einfach auf einen Haufen mit den konventionell erzeugten zu schmeißen und alles zu ganz gewöhnlichem Haushaltszucker zu verarbeiten. Aber das ging in Schladen erst mal nicht, die Fabrik stand ja still. Folglich mussten die Bio-Rüben, die man zuvor teils hunderte von Kilometern per LKW herangekarrt hatte, wieder aufgeladen und noch einmal 120 km per LKW in das große Nordzucker-Werk in Uelzen gekarrt werden. Oder besser, sollten gekarrt werden. Denn seit die Nordzucker den Bauern die Rübenlogistik abgenommen hat klappt da auch nicht mehr unbedingt alles.
Für die Transporte von Schladen nach Uelzen hätten nämlich 40 LKW fahren müssen. Jeden Tag! Dummerweise standen die nicht irgendwo rum und warteten nur drauf dass der Nordzucker-Vorstand ein Taxi ruft. Seit gestern läuft die Fabrik in Schladen nun wieder und der Verfasser dieser Zeilen sieht aus seinem Bürofenster endlich wieder die jahreszeittypische weiße Dampfwolke. Denkt dabei an die gewöhnlich als übergrüne Gutmenschen dargestellten Ökofritzen und kratzt sich ziemlich ratlos am Kopf, was das alles noch mit Ökologie zu tun haben soll.
Die SCP Investments ist für uns kein Unbekannter mehr. Schließlich hatte sie im Bundesanzeiger am 14.12.2023 eine ellenlange Liste mit Wertpapieren veröffentlich, an deren Erwerb sie Interesse hat. Und, oh wunder, auf den fernen Marshall-Inseln (genauer gesagt der Insel Ajeltake, da hat die sinniger Weise ansonsten im liechtensteinischen Schaan domizilierende SCP nämlich auch einen Sitz in einem Geschäftshaus voller Briefkastenfirmen) bekundete man deren Aktionären gegenüber sogar Interesse an Aktien der Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere und der CS Realwerte AG. Was für eine Ehre für diese beiden kleinen Saftläden, wenngleich wir die gebotenen Preise damals durchaus als Beleidigung einstuften …
Die vor knapp einem Jahr von der SCP gebotenen Kurse unterschieden sich wenig von dem, womit seit Jahr und Tag auch die CAUSA Verwaltungs GmbH aus München auf Dummenfang geht. Am 26.06.2023 veröffentlichten die im Bundesanzeiger Kaufangebote für Anteile des CS Euroreal und des KanAm grundinvest. In beiden Fällen wollte man 0,25 EUR/Anteil zahlen. Das Fiese an der Sache ist: So eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger kostet weniger als 50 Mücken. Aber die Depotbanken sind verpflichtet, das mehr oder weniger kommentarlos an alle Depotkunden weiterzuleiten die solche Anteile im Depot haben. Und, wenn man sich die veröffentlichten Abschlüsse der CAUSA so anschaut, man kann von dieser Masche scheinbar sehr gut leben – denn jeden Morgen steht schließlich irgendwo wieder ein Dummer auf. Dass die Münchener ihr Angebot für den CS Euroreal am 02.09.2024 dann (trotz zweier zwischenzeitlicher Ausschüttungen) auf 0,40 EUR erhöhten macht die Sache nicht wirklich besser.
Um so mehr vermochte den Verfasser dieser Zeilen jetzt SCP Investments zu überraschen. Auf seinem Schreibtisch stapeln sich geradezu die neuen Kaufangebote. Nicht weniger als 24 abwickelnde Immobilienfonds umfasst die am 25.09.2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Liste, darunter alles, was in unserem Universum Rang und Namen hat. Eine echte Überraschung sind die nun gebotenen Kurse. Nein, es sind immer noch keine Werke barmherziger Samariter. Aber 1,30 EUR für den CS Euroreal und 1,00 EUR für den Kanam grundinvest ist weniger als 20 % unter den aktuellen Börsenkursen – ein absolutes Novum in der Abzockerbranche.
Eine Sache raubt dem Verfasser dieser Zeilen nun neuerdings den Schlaf: Die Beleihungswerte aller unserer Fonds liegen tiefer als die von SCP gebotenen Kurse. Da wird doch hoffentlich keine Bank auf die dumme Idee kommen, die günstige Gelegenheit zum Ausstieg zu nutzen und uns platt zu machen …
Nur dass Sie es schon mal gehört haben: Das letzte Wochenende im August als traditioneller HV-Termin ist Geschichte. Zusammen mit der Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere haben wir uns neu sortiert:
6. Juni 2025 um 14:00 Uhr: HV der CS Realwerte AG
6. Juni 2025 um 16:00 Uhr: HV der AG für Historische Wertpapiere
7. Juni 2025: Hanseatisches Sammlerkontor, 44. Auktion für Historische Wertpapiere
Heute hat M. M. Warburg für den KanAm grundinvest den Abwicklungsbericht per 30.06.2024 veröffentlicht. Große Überraschungen enthält der Bericht nicht.
Die nächste Ausschüttung wird für Dezember 2024 angekündigt. Zur möglichen Höhe muß man ein bißchen kombinieren: Per 30.06.2024 betragen die Bankguthaben 103,4 Mio. EUR. Der für Liquiditätsrisikovorsorge zu reservierende Betrag wird zum Stichtag mit 86,5 Mio. EUR beziffert. Mindestens mal die Differenz (0,24 EUR/Anteil) stünde für die Ausschüttung also schon jetzt zur Verfügung. Unsere eigene Liquiditätsplanung ging bisher von 0,55 EUR/Anteil bis Febr. 2025 aus. Irgendwo zwischen diesen beiden Werten wird die Wahrheit dann wohl liegen.
Der Vollständigkeit halber noch ein Blick auf die Ertrags- und Aufwandsrechnung: Neben sonstigen Erträgen von 0,8 Mio. EUR bestimmen die Zinserträge mit 5,1 Mio. EUR das Bild. Damit passiert genau das was wir früher schon erwähnt hatten: Zinserträge unserer Fonds schaffen zusätzliches Ausschüttungspotential, wohingegen unser eigener Zinsaufwand auf Grund der damals für den größeren Teil unserer Refinanzierung vereinbarten Festzinsen nur unterproportional steigt. Per saldo verdienen wir deshalb an der Zinswende sogar noch.
Der größte Posten bei den Aufwendungen sind die 1,7 Mio. EUR Abwicklungsvergütung, die Warburg für das Aufschlitzen der Kontoauszüge kassiert. Wobei der Verfasser dieser Zeilen an dieser Stelle schon die Stirn runzelt angesichts der Tatsache, daß zusätzlich Verbindlichkeiten aus Kontoführungsgebühren mit 0,2 Mio. EUR (!!) ausgewiesen werden. Wird das Konto von einem leibhaftigen Bankdirektor noch mit Füllfederhalter im leinengebundenen Hauptbuch geführt, so daß die Bank pro Buchungsposten einige hundert Euro Gebühren berechnen muß?
Fast kompensiert wird der Gesamtaufwand durch einem Steuerertrag von 1,3 Mio. EUR, so daß sich für das Geschäftsjahr 2023/24 ein Nettoertrag von etwas über 5,0 Mio. EUR ergibt. Das führt zu der wirklich paradoxen Situation, daß das Anlageergebnis des (abwickelnden!) KanAm grundinvest nach 3,2 % p.a. im Vorjahr erneut mit 2,4 % p.a. höher liegt als das, was die meisten anderen Offenen Immobilienfonds aktuell erwirtschaften.
Die von der CS Realwerte AG an die Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere gezahlte Dividende scheint nach Lektüre des Gesetzestextes gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1a Unterfall a) EstG ein Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu sein.
Was mich nun verwirrt ist das Merkblatt zum Vordruck NV 2 A, das zur Wirkung der uns erteilten NV-Bescheinigung sagt: „Bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 … ist der Steuerabzug nicht vorzunehmen. Bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EstG wird die Kapitalertragsteuer auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erstattet.“
Welche Bedeutung hat es, daß die auf uns zutreffende Nr. 1a Unterfall a) in den Erläuterungen gar nicht vorkommt? Oder ist sie etwa denknotwendig unter der Nr. 1 mit subsummiert?
Ist es eine zutreffende Aussage der auszahlenden Bank, daß sie trotz Vorliegen einer NV-Bescheinigung den KESt-Abzug erst einmal vorzunehmen hat und wir anschließend beim Bundeszentralamt für Steuern die Erstattung zu beantragen hätten?
Und wenn das alles so ist: Gibt es überhaupt irgendeinen Weg, daß uns unsere Depotbank bei Vorliegen einer NV-Bescheinigung Dividenden ohne KESt-Abzug auszahlen kann, oder sind wir ohne Alternative auf den Erstattungsantrag beim Bundeszentralamt für Steuern angewiesen?
Schließlich kommen mir aber doch noch Zweifel an meiner zuvorigen Conclusio, und zwar wegen eines in dem Fall offenkundigen Logikbruchs: Wenn mir die Bank bei Abrechnung der Dividendenzahlung KESt/Soli abziehen muß, dann wird sie diese Steuereinbehalte später in der Jahressteuerbescheinigung ausweisen. Denn die Bank kann ja unmöglich wissen, dass ich möglicher Weise schon längst einen Erstattungsantrag beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt hatte. Also könnte ich mir die einbehaltene Steuer dann anhand der Steuerbescheinigung im Rahmen der Jahressteuererklärung ein zweites Mal erstatten lassen? Das scheint mir zwar alles etwas wirr und unausgegoren, aber irgendwie vergleichbar muß „Cum-Ex“ ja auch funktioniert haben …
Ich würde aus praktischen Gründen anregen, ich komme bei Ihnen mal auf eine Tasse Kaffee vorbei, wenn Sie die Antworten haben. Sie brauchen dann keine große Stellungnahme zu schreiben sondern damit ich’s verstanden habe reicht es ja wenn Sie mir den Sachverhalt erläutern und ich kann dann ggf. gleich noch mit Verständnisfragen mein Wissen erweitern.
In jedem Fall habe ich schon begriffen: Wenn selbst ein nach eigenem Selbstverständnis im oberen Quadranten der Intelligenzia stehender Mensch nach Lektüre des hier einschlägigen Gesetzestextes fast ½ h braucht um überhaupt zu verstehen was da gemeint ist, Sie aber trotzdem noch fragen muß ob er das überhaupt richtig verstanden hat, dann scheint mir unser Gemeinwesen so wie es heute organisiert ist über kurz oder lang dem Untergang geweiht zu sein.