Category : Neuigkeiten
Category : Neuigkeiten
Wie jetzt, war mein erster Gedanke: Frauen heute 20 % billiger? Ist der Heiratsmarkt inzwischen in’s Discounter-Lager gewechselt?
Das ist halt die Crux mit dem Internet. Du wirst so mit Werbung vollgedröhnt, daß es Dir spätestens um 12 Uhr mittags zu den Ohren rauskommt.
Leider kann ich mich dem nicht ganz entziehen, denn mindestens für unsere abwickelnden Offenen Immobilienfonds muß ich ja doch regelmäßig nach Kursen schauen, Meinungen in Internet-Foren lesen, recherchieren. Wobei mir trotzdem nicht ganz klar ist, weshalb Parship meint, jemand, der sich im einschlägigen Internet-Forum zu abwickelnden OIF informiert müsse wohl auch auf Partnersuche sein. Oder warum platzieren die da sonst eine Anzeige? Mit eben besagtem Angebot des Tages: 20 % sparen und verlieben.
So ist es wohl mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz: Im wesentlichen produzieren diese hochgelobten neuen Techniken Bullshit. Mal abgesehen davon, daß sie mir sowieso tierisch auf den Sack gehen. Ich finde, Fortschrittsgläubigkeit sollte ein Straftatbestand werden. Beim maschinengenerierten Mega-Nerv-Faktor kommt übrigens gleich hinter Parship und HRS mein Weinlieferant: Immer wenn ich mal wieder etwas bestellt habe, werde ich in den folgenden Wochen täglich, ich wiederhole: täglich, mit emails vollgemüllt, in denen mir die Empfehlung des Tages, das Schnäppchen des Monats, das unwiderstehliche Ausverkaufs-Angebot (nur noch 14 Flaschen vorhanden!) und die neueste Sensation nach Parker-Punkten empfohlen wird. Würde ich auch nur auf einen Bruchteil dieser Angebote eingehen, wäre ich längst an einer Alkoholvergiftung gestorben. Das müsste dieser saudämliche Algorithmus doch eigentlich wissen, oder? Kunden, die an einer Alkoholvergiftung gestorben sind, pflegen nur noch ganz ausnahmsweise Wein zu kaufen …
Vor knapp einem Vierteljahr auf unserer Hauptversammlung fragte der SdK-Vertreter angesichts des vergleichsweise sehr großen Interesses an dieser Internet-Seite, wann wir diesen Erfolg denn endlich monetarisieren würden? Ich kann Ihnen versichern: Nie, und wenn dann nur über meine Leiche (am liebsten Alkoholvergiftung). Sie sind mir als interessierter Leser wichtig. Und nicht als Handelsware für Parship, HRS und Hawesko, damit die Sie auch noch auf dieser Seite überschütten können mit Werbung für billige Frauen in billigen Hotelzimmern, wo dann billiger Wein noch schneller zum Ziel führen könnte.
Heute ist bei uns in Niedersachsen Landtagswahl. Einer der von mir geschätzten Kandidaten macht heute abend Wahlparty – da werde ich wohl hingehen.
Nun ist das hier ganz bestimmt keine politische Seite und soll auch keine werden. Wenn aber die Politik mit guten oder weniger guten Entscheidungen Einfluß auf unser Unternehmen ausübt, dann muß man das weniger Gute auch mal beim Namen nennen dürfen.
Bekanntlich wird die CS Realwerte AG in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt. Bekanntlich ist auch unser Großaktionär, die Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere, eine solche. Noch dazu eine (jedenfalls bis Ende des Jahres) sogar im Freiverkehr der Börse München notierte. Eine für Niedersachsen ziemlich einzigartige Situation, malerisch eingerahmt zwischen der Salzgitter AG im Westen und der Volkswagen AG im Nordosten. Doch beide liegen schon auf ehemals preussischem Territorium: Im alten Braunschweiger Land sind wir von früher dutzenden die inzwischen einzig übrig gebliebene börsennotierte AG. Was sehr traurig ist, was aber auch Gründe hat, und da kommt eben wieder die Politik in’s Spiel.
Von allen Unternehmensformen ist die Aktiengesellschaft (neben der Genossenschaft) die Rechtsform, die vor allen anderen am allermeisten demokratische Grundzüge hat. Es herrscht, wie im Staate, Gewaltenteilung: Hauptversammlung-Aufsichtsrat-Vorstand. Es herrscht, wie im Parlament, auf der Hauptversammlung Redefreiheit und Fragerecht. Es wird gewählt und abgestimmt.
Man sollte meinen, eine so besonders demokratische Rechtsform läge der Politik ganz besonders am Herzen. Aber weit gefehlt: Der Politik ist das in Wirklichkeit viel zu individuell. So etwas freiheitliches, urwüchsiges und unangepasstes wie eine Aktiengesellschaft entspricht keineswegs mehr den heutigen (Wahn)Vorstellungen der Politik von Normierung und Kontrolle. Was meinen Sie, welche Schreikrämpfe unser Finanzamt Wolfenbüttel (mit dem wir ansonsten eine ungetrübt herzliche Beziehung pflegen) jedes Mal bekommt, wenn wir auf die Frage, wem die Firma gehört, wahrheitsgemäß antworten: „Wissen wir nicht. Wir haben Inhaberaktien, und die werden einfach durch Einigung und Übergabe übertragen, ohne daß die Gesellschaft davon etwas erfährt.“
So etwas gehört ja eigentlich verboten. Und weil man es so einfach nicht verbieten kann, macht man halt mindestens den kleinen Aktiengesellschaften mit schikanösen Rahmenbedingungen wie der letztes Jahr in Kraft getretenen Marktmißbrauchsrichtlinie (MAR) das Leben so schwer, daß auch der überzeugteste Aktionärsdemokrat am Ende entnervt aufgibt. Wir auch: Die Freiverkehrsnotiz in München wird auf unseren Antrag zum Jahresende eingestellt werden. Sogar ein Herr Kengeter, seines Zeichens Chef der Deutsche Börse AG, mit all seinen Spezialisten und Heerscharen von Juristen, verfängt sich im Gestrüpp undurchsichtiger, überwiegend unsinniger und sich teilweise sogar widersprechender aktien- und börsenrechtlicher Vorschriften. Da soll der kleine Vorstand auf dem Rübenfeld in Wolfenbüttel bloß nicht glauben, er könne das besser als selbst der exponierteste AG-Vertreter der Republik.
Mal ganz zu schweigen von solch kontraproduktivem Blödsinn wie angeblicher Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung oder Sanktionspolitik mit den untauglichen Mitteln des Handelsrechts. Was können wir als Aktiengesellschaft denn dafür, wenn sich ein paar testosterongesteuerte Alphatiere der großen Politik nicht vertragen können? Nichts. Aber büssen müssen wir für die blindwütigen Rundumschläge des sogenannten freien Westens.
Kleines Beispiel gefällig? Einer unseren grössten Aktionäre (oder, genauer gesagt, seine Frau, aber da gilt nach westlichem Verständnis die Sippenhaft) ist, aus Freude und Spaß am Hobby Historische Wertpapiere, ein früherer Finanzminister der russischen Föderation und ehemaliger Präsident der Russischen Zentralbank. Ein ganz unbelasteter netter Mensch, früher Wirtschaftsprofessor in St. Petersburg, ehe ihn Boris Jelzin in’s Kabinett holte mit den Worten: „Wir wollen jetzt Marktwirtschaft machen. Außer Dir weiß aber keiner, wie das geht. Kannst es ja einfach mal probieren, Brüderchen.“
Dieser wirklich nette Mensch hat nur ein Manko: Wegen seines wirtschaftlichen Sachverstandes sitzt er auch im Aufsichtsrat von Gazprom. Deshalb ist er nach den Krim-Ereignissen auf die Sanktionsliste des Westens geraten. Sie werden es nicht für möglich halten (wir damals auch nicht): Die westlichen Sanktionsvorschriften hätten fast unser wirtschaftliches Ende bedeutet. Entkommen sind wir dem Strudel nur, weil besagter Aktionär lediglich exakt 25 % der Aktien der Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere besaß. Wären es über 25 % gewesen, also nur eine einzige Aktie mehr, dann wären alle mit uns arbeitenden Banken von Gesetzes wegen gezwungen gewesen, uns die Geschäfts- und Kontoverbindung zu kündigen. Sie können sich sicher ausmalen, wie lange eine Firma ohne Bankkonto überlebt …
Man wird vor diesem Hintergrund vermutlich Verständnis haben, daß wir an dieser Stelle ganz ausdrücklich unserem Altkanzler Gerhard Schröder applaudieren, der sich weder von den heutigen Schwachmaten in der Politik noch von der Blind-Zeitung vorschreiben lässt, wie eng seine Beziehungen zur russischen Wirtschaft sein dürfen.
Damit zurück zum Anfang: Den von mir geschätzten Kandidaten, dessen Wahlparty ich heute abend besuchen will, kenne ich recht gut und schon recht lange. Vor seiner politischen Karriere war er nämlich unser Körperschaftsteuer-Sachbearbeiter beim Finanzamt Wolfenbüttel.
Es wird nach den ellenlangen Ausführungen weiter oben niemanden überraschen, daß ich mit ihm bei unseren gelegentlichen Treffen immer einiges zu bereden hätte, und zwar auch durchaus kontrovers. Wollte ich mit ihm über die von der Politik geschaffenen Krebsgeschwüre des Aktienwesens reden, dann säßen wir allerdings auch Weihnachten noch da. Also werde ich mich auf einen Punkt beschränken, wo wir nun wirklich vollkommen konträrer Meinung sind. In unserem Heimatblättchen wurden vorgestern die Landtags-Kandidaten in meinem Wahlkreis vorgestellt. Ich fiel in meinem bescheidenen Krankenhaus-Einzelzimmer fast aus dem Bett, als ich las: Der Kandidat meines Vertrauens befürwortet doch tatsächlich den Erhalt des VW-Gesetzes!
Einspruch, Euer Ehren! Das ist zu kurz gesprungen! Heute auf dem Weg zur Arbeit per Fahrrad (Sie dürfen zu Recht daraus schließen, daß ich das Krankenhaus inzwischen wieder verlassen konnte) musste ich ja wie immer in dieser halben Stunde über etwas nachdenken, und heute war es mal wieder Volkswagen. Also dieser Hütchenspieler-Konzern, dem ich Zeit meines Lebens nie wieder ein Automobil abkaufen werde.
Lieber Herr F., wir hatten bisher noch keine Gelegenheit, darüber zu reden, was aus Ihrer Sicht für den Erhalt des VW-Gesetzes spricht (und was ich jetzt in der Zeitung las widerspricht nach meiner Erinnerung auch früheren Äußerungen von Ihnen), aber über eines sollten wir uns bitte völlig klar sein: Für den Diesel-Skandal gibt es nur eine einzige Ursache, und diese Ursache ist das VW-Gesetz.
Weiter oben hatte ich beim Loblied auf die Aktiengesellschaft von Gewaltenteilung gesprochen: Hauptversammlung-Aufsichtsrat-Vorstand. Nur wenn diese Gewaltenteilung funktioniert, dann funktioniert auch die Kontrolle in einer Aktiengesellschaft. Genau das ist bei der Volkswagen AG aber nicht der Fall.
Das VW-Gesetz ist die Ursache für eine unsägliche Verfilzung der Interessenlagen zwischen Unternehmensleitung, Gewerkschaft und Politik. Man könnte meinen, aus dem Sex-Skandal des früheren Betriebsratsvorsitzenden einschließlich Beschäftigung brasilianischer Prostituierter auf Firmenkosten habe man etwas gelernt. Auch dieser Skandal hatte als einzige Ursache die unnatürliche Unternehmensverfassung der Volkswagen AG, die so etwas erst ermöglichte. Und glauben Sie mir, der Diesel-Skandal wird nicht der letzte Skandal gewesen sein, wenn die Politik in einem „weiter so“ eine Verfilzung von Interessen zementiert, die glasklar getrennt gehören.
Die Funktion als Aufseher verträgt sich überhaupt nicht mit der Funktion als Interessenvertreter. Als solche begreifen sich aber die beiden Vertreter des Landes Niedersachsen im VW-Aufsichtsrat. Doch wer gegenüber dem Management Gruppeninteressen vertritt, der kann dieses Management nicht mehr wirksam kontrollieren. Weil er längst in einem Sumpf des „do et des“ versunken ist. Und wer nicht wirksam kontrolliert, trägt entsprechende Mitschuld am Diesel-Skandal.
Wirksame Kontrolle würde die Subordination des Vorstands unter den gesamten Aufsichtsrat zur Voraussetzung haben, und vor allem den Willen aller Aufsichtsratsmitglieder, diese Kontrolle unnachsichtig auszuüben. Wirksame Kontrolle würde auch zur Voraussetzung haben, daß ein Aufsichtsratsmitglied ausschließlich den Interessen des Unternehmens und der Gesamtheit, ich betone: der Gesamtheit seiner Aktionäre verpflichtet ist. Wirksame Kontrolle würde schließlich zur Voraussetzung haben, daß sich ein Betriebsrat auf die Vertretung der Interessen der Mitarbeiter beschränkt, anstatt sich gleich für eine gesellschaftliche und/oder politische Instanz, für das Sprachrohr des ganzen Unternehmens oder gar für das niedersächsische Schattenkabinett zu halten.
Ein Aufsichtsrat als Instrument des Interessenausgleichs zerstört dagegen die vom Aktiengesetz aus sehr gutem Grund vorgesehene Gewaltenteilung in einer Aktiengesellschaft, indem er alle Beteiligten auf eine Stufe stellt. Dementsprechend gibt es bei VW nicht nur den König (sprich: den Vorstand), sondern als zweite Macht im Staate auch einen Kardinal Richelieu (sprich: den Betriebsrat). Dem Aufsichtsrat kommt in der Form, wie die Volkswagen AG verfasst ist, im wesentlichen die Rolle der Hofnarren zu. Schon höchst vorsorglich bitte ich bei allen hauptberuflichen Hofnarren (und, pardon: Hofnärrinnen) um Dispens für diesen Vergleich.
Die Wirklichkeit bei Volkswagen ist: Unter den Randbegrenzungen der von keinem Gesetz gedeckten Privat-Kontrolle der Familien Piech/Porsche macht der Vorstand, was er will. Und so lange sich Piech und Porsche zoffen und mit sich selbst beschäftigt sind, macht der Vorstand erst recht, was er will.
Betriebsrat und IG Metall halten sich für eine gottgewollte zweite Kontrollinstanz und führen sich selbstherrlich auf wie die Schöffen am Jüngsten Gericht. Am Ende folgt aus der völligen Verwischung der Gewaltenteilung, daß sich Vorstand und Betriebsrat gegenseitig am Nasenring durch die Manege führen. Am Ende ist alles so wunderbar kollektiv, daß niemand mehr die Verantwortung für irgendetwas trägt.
Zwischen diesen Polen eiert der eigentliche Aufsichtsrat wirkungs-, einfluss- und hilflos herum, völlig unfähig, die ihm vom Aktiengesetz eigentlich zugedachten Aufgaben wahrzunehmen.
Volkswagen agiert in fast jeder Beziehung extra legem. De facto ist der Konzern ein Staat im Staate geworden, regiert von privilegierten Outlaws, die glauben, sich alles erlauben zu können. Nur das erklärt die Diesel-Affäre, und vor allem erklärt es, mit welch unfassbarer Arroganz und Uneinsichtigkeit die Mächtigen des Konzerns glauben, ihre unentschuldbaren Verfehlungen einfach mit einer Handbewegung vom Tisch wischen zu können.
Mir als Vorstand einer Aktiengesellschaft ist völlig klar: Für alles, was in meinem Laden passiert, trage am Ende ich die alleinige Verantwortung. Auch für Dinge, von denen ich gar nichts weiß. Auch für meine Auswahl falscher Mitarbeiter, für deren Fehler ich eigentlich gar nichts kann. Bei Volkswagen dagegen herrscht kollektive Verantwortungslosigkeit. Auf der dritten oder vierten Ebene werden Bauernopfer gebracht, aber die, die nach dem Gesetz tatsächlich die Verantwortung tragen (also Aufsichtsrat und Vorstand) kommen nicht im Traum auf den Gedanken, daß es nach allen Regeln der Kunst jetzt für sie selbst Konsequenzen geben muss. Man kommt gar nicht umhin, diese traurigen Figuren nicht nur als verantwortungslos und schamlos, sondern auch als hundsgemein feige zu bezeichnen.
Es erkläre mir bitte einer, wie in einem solchen Unternehmen die vom Aktiengesetz vorgesehene Kontrolle funktionieren soll. Es erkläre mir bitte einer, wie es gelingen soll, ein solches Unternehmen skandalfrei zu halten.
Also, noch einmal: In dem Moment, wo Interessenvertretung mit in’s Spiel kommt, kann Kontrolle nicht mehr funktionieren. Ein derart deformiertes System wie die Unternehmensverfassung der Volkswagen AG zeigt folgerichtig Ergebnisse, die es in einer „normalen“ Aktiengesellschaft gewöhnlich nicht geben könnte: Niemand im Vorstand käme jemals zu der Einsicht, daß man hier etwas falsch gemacht hat. Niemand im Aufsichtsrat käme jemals auf die Idee, den Vorstand persönlich für die Verfehlungen in Regress zu nehmen. Niemandem im Unternehmen käme es in den Sinn, sich bei den Millionen betrogener Kunden zu entschuldigen oder sie vielleicht sogar zu entschädigen. Niemand in der Bundesregierung käme zu der Überzeugung, daß es gesetzlicher Regelungen bedürfen könnte, in solchen Fällen Entschädigungen per Gesetz zu erzwingen. Amerika ist kein großes Vorbild, aber in dem Fall ausnahmsweise schon, und wenigstens die zuständige EU-Kommissarin denkt ja auch in diese Richtung. Niemand bei der IG Metall und in der Landesregierung käme jemals auf den Gedanken, daß Ursache aller Probleme die systemfremde Unternehmensverfassung laut VW-Gesetz ist.
In der oben zitierter Vorstellung der Wahlkreis-Kandidaten in der Lokalpresse fiel uns zu diesem Thema besonders Anselm Roppel auf, Kandidat von Die PARTEI in Braunschweig, selbsternannter König der Vandalen und des letzten Menschen, Sprenger der Ketten, Mutter des Drachen und Herrscher über das große Biermeer (er ist hauptberuflich Kneipier). Sein Konterfei begleitet der Wahlspruch „Gott sei Punk!“. Auf die Frage der in diesem Punkt stets tendenziösen Lokalpresse „Soll das VW-Gesetz, das dem Land Anteile und Einfluss am Volkswagen-Konzern sichert, erhalten bleiben?“ antwortet er: „VW wurde vor 80 Jahren von einem Politiker gegründet, da ist es nur konsequent, wenn die Politik auch weiterhin Einfluß nehmen kann.“
Dieser Aussage in ihrer kristallklaren Satire ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht die Forderung seines Wolfenbütteler Parteifreundes, eines 26-jährigen Rettungsassistenten, nach einem „Gesetz, das dem VW-Konzern Einfluss in der Landesregierung gibt“. Am späten Abend werden wir wissen, ob diese Forderung in die Herzen der Wähler getroffen hat.
Der KanAm grundinvest besitzt noch vier vor Übergang auf die Depotbank nicht mehr verkaufte Objekte (zwei in Rotterdam und zwei in Paris). Die addierten Verkehrswerte liegen nach den uns zuletzt bekannten Zahlen bei 164,9 Mio. EUR. Man bekommt sie beim gegenwärtig gedrückten Börsenkurs des KanAm grundinvest nicht nur gratis, sondern der im Börsenkurs ausgedrückte „Wert“ ist sogar mit 42,1 Mio. EUR negativ. Mit anderen Worten: Auch wenn die vier Gebäude verschenkt würden, würde man als Anleger am KanAm grundinvest wohl kein Geld mehr verlieren können.
Eines der vier Restobjekte ist das 28.211 qm große Bürogebäude Rotterdam, Blaak 555, derzeit zum Teil auf noch rd. 3 1/2 Jahre an die ABN Amro Bank vermietet, zum größeren Teil (67,2 %) leerstehend. Der Verkehrswert liegt bei 44,1 Mio. EUR, unsere interne Verkaufspreis-Prognose ist mit 30,0 Mio. EUR sehr vorsichtig. Möglicher Weise auch zu vorsichtig, wie der jetzt bekannt gewordene Verkauf des praktisch direkt benachbarten Blaak 333 zeigt.
Blaak 333 wurde soeben von BNP Paribas an die New Yorker High Brook Investors verkauft, und zwar für 31,0 Mio. EUR. Es ist mit 15.575 qm nur gut halb so groß wie unser Blaak 555, allerdings voll vermietet. Die Beteiligten sprechen dabei vom „improving Rotterdam investment market“. Blaak 333 war von BNP Paribas 2003 für 36,5 Mio. EUR erworben worden. Unter Anrechnung der zwischendurch zu berücksichtigenden Abschreibungen (sprich: der heute geringeren Restnutzungsdauer) hat BNP hier nicht viel „Nasse“ gemacht.
Interessant ist dabei neben der fast identischen Lage eine weitere Parallelität zu unserem Blaak 555: der KanAm grundinvest hatte es 2004 gekauft, nur ein Jahr nachdem Blaak 333 über den Tisch gegangen war. Mit dem gleichen Quadratmeterpreis umgerechnet müsste unser Bürogebäude damit runde 56,0 Mio. EUR wert sein – aber nur, wenn man es wieder voll vermietet bekommt.
Im Lichte dieser Neuigkeiten kann man mindestens bei diesem einen Objekt also eher eine positive als eine negative Überraschung erwarten.
Der Verfasser war heute im Harz Pilze suchen. Sollte dies der letzte Beitrag sein, den Sie hier lesen, dann wissen Sie warum.
Kurz vor Feierabend wäre dann nur noch eine Petitesse (jedenfalls bei diesem Fonds eine Petitesse) zu vermelden: Der CS Euroreal hat das Bürogebäude Mailand, Viale Certosa 2 verkauft. Letzter Verkehrswert 23,7 Mio. EUR, verkauft für vermutlich 20,0 Mio. EUR. Da waren wir mit unserer Verkaufspreis-Prognose von 24,0 Mio. EUR bei einem Objekt Baujahr 1968 (wenngleich 2003 umfassend saniert) mit 30 % Leerstand doch etwas zu optimistisch gewesen.
Aber Kleinvieh macht auch Mist. Seit der letzten Ausschüttung im April wurde nicht nur T8 in Frankfurt/Main für > 200 Mio. EUR verkauft, sondern auch noch drei kleine Objekte für zusammen ca. 45 Mio. EUR.
Grundsätzlich verlangt die BAFin von abwickelnden Fonds an sich Ausschüttungen im Halbjahresrhytmus. Insofern haben wir die leise Hoffnung, daß im Oktober eine Ausschüttung von +/- 2,50 EUR je Anteil noch hinzubekommen sein könnte. Bleiben Sie jedoch lieber vorsichtig: Wir haben mit unseren Ausschüttungsprognosen (Gründe dafür im kürzlich veröffentlichten nachstehenden Beitrag) auch schon kräftig daneben gelegen.
Das Zitat wird einem Rothschild zugeschrieben. Er hat ja recht. „Buy low“ findet nicht dann statt, wenn sich alle gerade friedlich auf dem Ponyhof wähnen. So kann man das auch mit dem KanAm grundinvest sehen. Der im Fonds enthaltene Bargeldbestand liegt bei 14,22 EUR pro Anteil. Die vier Restimmobilien (auf Basis Verkehrswerte nochmal 2,30 EUR pro Anteil) gibt es da ohnehin gratis obendrauf. Es macht jedenfalls keinerlei Sinn, diesen Fonds jetzt zu Kursen um 13,30 noch zu verkaufen – im Gegenteil wären auf der Basis eher schon Käufe überlegenswert.
Mag die Verärgerung über die ungerechtfertigt hohen Liquiditätseinbehalte und die im jüngsten Abwicklungsbericht offenkundig gewordene eher geschmacklose Selbstbedienung von Fondsmanagement und Depotbank auch noch so groß sein: Was wir in unserem gestrigen Beitrag zu dem Thema kritisiert haben, ist Vergangenheit und im Anteilscheinpreis längst verarbeitet. Es sollte jedenfalls kein Anlaß sein, nachträglich den Kurs zusammenzuprügeln.
Trotzdem müssen wir heute noch einmal etwas mehr in ein spezielles Detail gehen, und das ist die offizielle Begründung, warum die hohen Liquiditätseinbehalte angeblich notwendig und unabdingbar sind.
Im Abwicklungsbericht des KanAm grundinvest heißt es dazu auf Seite 12: „Zur Sicherstellung der langfristigen Zahlungsfähigkeit und zum Schutz des KanAm grundinvest Fonds vor einer Zahlungsunfähigkeit wurde eine Risiko-Policy entwickelt, um die notwendigen Liquiditätseinbehalte so präzise wie möglich zu erfassen.“
Das klingt auf den ersten Blick wirklich seriös und fürsorglich. Wahrscheinlich hat das auch die BAFin den Fondsmanagern ohne weiteres Nachdenken abgekauft. Wer will schon die Insolvenz eines Fonds? Bei verständiger Würdigung der Fakten entpuppt es sich aber auch nur als gemeine Nebelkerze, mit der den Anlegern besondere Fürsorge vorgegaukelt werden soll – obwohl es in Wahrheit nur ganz egoistisch um den Selbstschutz der Fondsmanager zum Schaden und auf Kosten ihrer Anleger geht.
Dazu muß man wissen: Ein Fonds ist ein Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Geht er pleite, weil er zu früh oder zu viel Liquidität an die Anteilscheininhaber ausgeschüttet hat, dann kann uns Anlegern das vollkommen egal sein. Von den Anlegern könnte in diesem Fall nämlich niemand auch nur einen Pfennig zurückfordern.
„Dran“ wären in dem Fall die Kapitalverwaltungsgesellschaften. Und die sind, jedenfalls in Relation zur Höhe der von Ihnen verwalteten Vermögenswerte, kapitalmäßig sehr schwach auf der Brust. So hat zum Beispiel die KanAm grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (vor allem KanAm grundinvest) ein Eigenkapital von 30,6 Mio. EUR. Die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH (vor allem CS Euroreal) bringt es sogar nur auf 8,1 Mio. EUR und wird damit de facto sogar noch von der popligen, auf dem Rübenfeld in Wolfenbüttel beheimateten CS Realwerte AG deklassiert. Träte hier aus früheren Fonds-Ereignissen tatsächlich ein Haftungsfall ein, käme man angesichts früherer Milliarden-Immobilienvermögen mit dem bisschen Eigenkapital nicht mal um die nächste Straßenecke.
Die KanAm grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH bringt das in ihrem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluß 2016 im Risikobericht auch ganz unverblümt auf den Punkt: „Risiken bestehen aufgrund von möglicher Weise schlagend werdende liquiditätswirksamen Risiken im KanAm grundinvest Fonds nach Übergang auf die Depotbank. Folge einer hierdurch verursachten Insolvenz des Sondervermögens wäre, aufgrund der Höhe der potenziellen Ansprüche und einer möglichen subsidiären Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft, auch die Insolvenz der Gesellschaft. Zur Steuerung des Risikos wurde das vorhandene Risikomanagementsystem weiterentwickelt. Dieses sieht vor, dass die Liquidität des Sondervermögens erst nach Wegfall der betreffenden Risiken zur Ausschüttung an die Anleger vorgesehen wird.“ Böse Kommentatoren würden jetzt wohl sagen: Also am Sankt-Nimmerleins-Tag.
Den Fondsmanagern geht es ganz bestimmt nicht um das Wohl ihrer Anleger – die sind ihnen im Zweifel herzlich egal. Was den Fondsmanagern in Wirklichkeit schlaflose Nächte bereitet, ist das Gespenst „Durchgriffshaftung“. Geht nämlich die Kapitalverwaltungsgesellschaft pleite, könnte es ja sein, dass irgendwer die Herren Geschäftsführer in Regreß nimmt. Und denen fehlt das nötige Polster, denn von einem Jahresgehalt von lediglich einer Dreiviertel Million Euro pro Nase kann man ein solches ja unmöglich aufbauen.
Nur deshalb wurde beim KanAm grundinvest aus mehr als 1 Mrd. EUR zurückgehaltener Liquidität eine Panzerplatte geschmiedet, die schlussendlich nur eines schützt: Den Lebensstandard der Geschäftsführer.
Dass wir Anleger mit unserem Geld diese Panzerplatte zur Verfügung halten, bekommen wir aber nicht etwa honoriert. Nein, ganz im Gegenteil. Dafür dass wir die Geschäftsführer und die Geschäftsinhaber der Depotbank vor einer nur theoretisch denkbaren Durchgriffshaftung abschirmen, zahlen wir ihnen für unser allein zu ihrem Schutz zurückgehaltenes Geld auch noch eine Verwaltungsgebühr von 1,2 % p.a. und an die Depotbank außerdem noch ein „Verwahrentgelt“.
Das ist so, als ob Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, und anschließend trägt die Versicherung nicht nur das Risiko, sondern überweist Ihnen jedes Jahr aus Dankbarkeit für den Vertragsabschluß auch noch die Prämie. Im wirklichen Leben ist es leider umgekehrt. Nur bei den abwickelnden Immobilienfonds funktioniert diese verkehrte Welt tatsächlich. Ob es die BAFin eines Tages doch noch mitkriegt, wie hier die Anleger der abwickelnden Offenen Immobilienfonds über den Tisch gezogen werden?
Sucht man nach einem Motiv für die übertrieben hohen Liquiditätsrückbehalte, dann wird man in den im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüssen beider Gesellschaften fündig. Die Lektüre wäre auch der BAFin dringend anzuraten.
Die KanAm grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH erzielte im Geschäftsjahr 2016 Provisionserträge von 59,2 Mio. EUR, davon stammen deutlich mehr als 80 % aus dem KanAm grundinvest, und davon wiederum sind fast 60 % Provisionen, die aus Immobilienverkäufen generiert wurden.
Die Credit Suisse Asset Management Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH erzielte im Geschäftsjahr 2016 Provisionserträge von 36,2 Mio. EUR, von denen 29,5 Mio. EUR = 81,5 % aus dem CS Euroreal stammten, davon wiederum waren rund ein Drittel transaktionsabhängig.
Bei beiden Gesellschaften sind also unsere Fonds praktisch die einzige Muttersau, bei der die Ferkel noch säugen können. Und die Zitze mit der fetten Milch der transaktionsabhängigen Provisionen ist bei KanAm grund schon ausgetrocknet, bei Credit Suisse wird das in Bälde auch der Fall sein.
Es bleibt dann nur noch eine einzige Zitze, die Milch gibt: Die Berechnung von Verwaltungsgebühren auf in den Fonds zurückgehaltene Liquidität. Für beide Kapitalverwaltungsgesellschaften ist diese Einnahmequelle künftig so ziemlich das einzige, was ihr Überleben sichert. Ohne diese Einnahmequelle wären sie theoretisch pleite. Auch das geben sie in ihren veröffentlichten Jahresabschlüssen mehr oder weniger freimütig zu.
Vor diesem Hintergrund ist es rein menschlich gesehen ja sogar verständlich, daß die Kapitalverwaltungsgesellschaften sich an das Geld ihrer Anleger so viel und so lange wie nur möglich klammern und an sich darstellbare Auszahlungen so weit wie nur irgendwie möglich verhindern oder mindestens verzögern.
Auch wenn Investmentfonds-Anleger nach den derzeit geltenden Bestimmungen des Investment-Gesetzes der Willkür eines Fondsmanagements völlig schutzlos ausgeliefert sind, und auch wenn sich Kapitalverwaltungsgesellschaften ihren Anlegern gegenüber nach geltender Rechtslage selbst für noch so absurde und nicht nachvollziehbare Aktionen noch nicht einmal rechtfertigen müssen: Das kann in dieser Angelegenheit nicht das letzte Wort gewesen sein.
Es ist schon zu hoffen, daß die zuständigen Behörden irgendwann doch auf diese Unregelmäßigkeiten und die mit System betriebene Ausplünderung der Fondsvermögen aufmerksam werden und dann entsprechend handeln.