Zu schön um wahr zu sein …

„Ja, es gibt eine Ausschüttung für CS Euroreal im Dezember 2023. Laut einer Mitteilung von boerse.de vom 17.11.2023 wird eine Ausschüttung von 2,09 EUR/Anteil erfolgen. Die Ausschüttungshistorie des Fonds zeigt, dass in der Vergangenheit Ausschüttungen in der Regel im Dezember stattgefunden haben. Bitte beachte, dass die Ausschüttungshöhe und -termine in der Zukunft variieren können und dass ich keine Garantie für zukünftige Ausschüttungen geben kann.“

Diese Nachricht, die uns heute früh von unserem aufmerksamen Leser Heinz N. übermittelt wurde, ließ den Verfasser dieser Zeilen zunächst einmal ordentlich auf seinem Drehstuhl rotieren. 2,09 EUR/Anteil – das entspräche ja dem aktuellen Börsenkurs – und wäre ein krachender gamechanger für das ganze Investmentthema „abwickelnde Offene Immobilienfonds“.

Fast wäre da gleich eine Eilmeldung an unseren Aufsichtsrat rausgegangen. Bis ich begriff, was wirklich Sache ist, dauerte es eine knappe Stunde und ein Telefonat mit einem lieben Kollegen (der früher mal Finanzredakteur war). Der klärte den Dummbeutel vom Rübenfeld erst mal darüber auf, daß inzwischen Unmengen von in Börseninformationsdiensten verbreiteten Nachrichten KI-generiert sind.

Nun verstand der Verfasser dieser Zeilen endlich, was Heinz N. mit seiner Zuschrift in Wirklichkeit bezweckte: Eine Steilvorlage für genau diesen heutigen Beitrag. Denn die anfangs zitierte Meldung wurde in einer Microsoft-Anwendung von chatGPT generiert, nachdem Herr N. das tumbe Blechgehirn nach der nächsten CS-Euroreal-Ausschüttung gefragt hatte. Die Antwort hört sich völlig plausibel an, tatsächlich aber produziert chatGPT nichts weiter als eine völlig beliebige Aneinanderreihung zufällig gefundener Informationen. Ohne daß die dämliche Maschine beim Ausspucken der Antwort merkt, daß der durchaus bedeutsame Unterschied zwischen Ausschüttungsbetrag (nach dem gefragt war) und Börsenkurs (wie am 17.11. auf der Seite von boerse.de veröffentlicht) die chatGBT-Antwort im Ergebnis vollkommen blödsinnig macht.

Nebenbei ist damit auch nachgewiesen, daß chatGPT bei der von ihm zum Besten gegebenen gequirlten Scheiße trotz gigantischer umweltzerstörender Rechnerleistung nicht in der Lage ist, eine ganz offenkundige Unlogik der von der Maschine erteilten Auskunft zu erkennen, die für jeden Menschen selbst bei nur flüchtiger Betrachtung sofort klar auf der Hand liegt.

Hätte ich’s am Ende aber geglaubt und mir auf die Schnelle ein paar Millionen zusamengepumpt, um vom CS Euroreal zu kaufen was ich nur kriegen kann, dann hätte mich das äußersten Falls ruinieren können.

So bleibt nur das Fazit: Leute, die tatsächlich glauben, in KI läge auch nur ein kleiner Teil der Zukunft der Menschheit, unterscheiden sich in ihrem Fehlurteil kaum von damaligen Zeitgenossen wie August dem Starken, die in irgendwelchen dunklen Verliesen zur künstlichen Herstellung von Gold experimentieren ließen. Allzu leichtgläubige Fortschrittsfanatiker jedweder Couleur wollen bitte als Tatsache in Erwägung ziehen: Intelligenz läßt sich ebenso wenig wie Gold künstlich herstellen.

Wer etwas anderes glauben möchte, dem werden die Böttgers der Jetztzeit am Ende doch nur digitales Porzellan liefern können. Vielleicht auch ganz nützlich, aber eben nicht das was man eigentlich haben wollte.

KI mag unvorstellbare Mengen von Daten und Wissen auswerten und in Beziehung zueinander setzen können. Die zweite wesentliche Komponente, die am Ende Intelligenz ausmacht, wird KI dagegen niemals beherrschen: Logik. Von KI generierte zutreffende Ergebnisse, die heute oft so euphorisch beklatscht werden, können aus genau diesem Grund immer nur zufällig richtig sein. Eine unbedingte Garantie für die Richtigkeit wird KI aber auch in Zukunft niemals geben können. Denn die Maschine weiß wegen der ihr abgehenden Logikfähigkeit ja selber nicht, ob sie zufällig richtig liegt oder ob sie gerade Unsinn erzählt hat. Sogenannte KI wird deshalb immer nur ein Wissenselefant auf völlig tönernen Logikfüssen bleiben, keinen Deut weniger fehlbar als der gewöhnliche Mensch.

Szenenwechsel. Der Verfasser dieser Zeilen suchte vorgestern die Gemeindeverwaltung auf, um einen neuen Paß zu beantragen. Schließlich möchte man demnächst mit der besten Ehefrau von allen mal wieder das dolce vita auf einem Kreuzfahrtschiff genießen. Von Angesicht zu Angesicht in der Amtsstube glaubte ich, dabei endlich ein vor geraumer Zeit aufgetretenes Problem lösen zu können: Bei meinen drei Vornamen Helmuth Arno Jörg ist nämlich in der Geburtsurkunde der Jörg als Rufname unterstrichen. Was mich über ein halbes Jahrhundert lang in dem Glauben durch die Welt laufen ließ, mein Name sei Jörg Benecke.

Auf besagtem Kreuzfahrtschiff kam dann vor ein paar Jahren der philippinische Kellner angerauscht, stellte mir den Gin Tonic auf den Tisch und schmetterte dabei mit dem freundlichsten Lächeln der Welt: „Your drink, Sir Helmuth!“ Aha. Es erklärte sich am Ende damit, daß auf dem Musikdampfer der Reisepaß inzwischen natürlich auch maschinengelesen wird. Und für die Maschine ist der Vorname halt der am Anfang. Aus unerfindlichen Gründen hatte meine inzwischen 98-jährige Mutter das im Jahr 1955 nicht bedacht, als sie mit der Namensgebung das Andenken ihrer beiden im Krieg gefallenen Brüder bewahren wollte.

Wirklich lustig ist das übrigens nicht. So hat der Verfasser dieser Zeilen seit mehr als einem Jahr ein Ordnungswidrigkeitsverfahren des Transparenzregisters am Hals. Der Vorwurf: Ein gewisser Helmuth Benecke versuche, seine wahre Identität zu verschleiern, indem er sich regelmäßig als Jörg Benecke ausgibt. Alle Bemühungen um Aufklärung fruchteten bisher nichts. Denn am anderen Ende des Kommunikationsprozesses generiert die mit schlimmsten Konsequenzen drohenden emails heutzutage natürlich auch eine gnadenlos dumme  KI, die sich den Maßstäben des gesunden Menschenverstandes konsequent entzieht.

Man darf übrigens nicht mal mehr den Bevölkerungsstatistiken trauen. Den Verfasser dieser Zeilen zum Beispiel gibt es inzwischen ganz offiziell zwei Mal. Wenn Sie sich den Spaß machen eine Creditreform Consumer-Auskunft einzuholen, dann werden Sie sowohl den Jörg Benecke wie auch den Helmuth Benecke finden – mit ansonsten ganz identischen Daten.

Die Hoffnung, das Problem mit dem neuen Reisepaß lösen zu können, zerstob allerdings. Da könne man nichts machen, erfuhr ich von dem freundlichen Herrn Vogt in der Gemeindeverwaltung. Er müsse zwingend die Daten ganz genau so eingeben wie sie in meiner Geburtsurkunde stehen. Dabei so wie früher einen Rufnamen durch Unterstreichung kennzeichnen, das gäben die Computersysteme der Verwaltung heute nicht mehr her und deshalb habe es der Gesetzgeber schon 2010 abgeschafft. Er könne ja auch nichts dafür, doch die Antwort auf die Frage, wer ich nun wirklich sei, müsse er mir leider schuldig bleiben.

Dank der „Segnungen“ der wunderbaren neuen Zeit, in der KI nichts als allgemeine Verblödung erzeugt, wird meine wahre Identität bis zum Ende meiner Tage wohl auch nicht mehr zweifelsfrei zu klären sein. Und sollte die beste Ehefrau von allen am Schluß auf die Schnapsidee kommen, auf meinen Grabstein „Jörg Benecke“ meißeln zu lassen: Wird dann die im Behördenauftrag tätige KI in unerbittlicher deutscher Gründlichkeit aller Verwaltungsabläufe von ihr verlangen, diese posthum fortfauernde Verschleierung meiner Identität gefälligst zu unterlassen?

(Zufällig) genau in’s Schwarze getroffen

Erst vorgestern bemängelten wir an dieser Stelle, daß eine angabegemäß für den 16.11. vorgesehene Ausschüttung des CS Property Dynamic zwar offenkundig in den Wertpapier-Abrechnungssystemen eingestellt ist, daß es auf der einschlägigen Internet-Seite der Commerzbank „Investmentvermögen in Abwicklung“ aber immer noch keine Ausschüttungsankündigung gab.

„Wir warten eigentlich nur noch darauf, daß die Commerzbank irgendwann mal das Kunststück fertig bringt, eine Ausschüttung anzukündigen nachdem sie bereits stattgefunden hat,“ unkten wir in dem erst 48 Stunden zurückliegenden Beitrag. Das war eigentlich scherzhaft gemeint. Der Verfasser dieser Zeilen konnte sich offen gesagt nicht vorstellen, daß die Unfähigkeit der Commerzbank wirklich so weit gehen könnte. Doch nun ist genau das tatsächlich eingetreten: Das Geld ist auf unserem Konto, aber auf der Internet-Seite der Commerzbank steht als aktuellste Meldung bis eben immer noch die Ankündigung der Ausschüttung am 12. Mai 2023.

Wobei, colorandum causa und um dem ganzen die Krone aufzusetzen, unsere Kenntnis vom geplanten Ausschüttungstermin 16.11. ausgerechnet von der onvista-Internetseite stammt – also einem Ableger eben der gleichen Commerzbank, die es als verantwortliche Stelle selbst zu veröffentlichen bis heute nicht gebacken gekriegt hat.

An zu engen Terminen oder sonstigen als Entschuldigung taugenden Widrigkeiten liegt das jedenfalls nicht. Nein, diese unglaubliche Schlamperei hat bei der Commerzbank ganz einfach Methode. Noch ein kleines Beispiel gefällig?

Für die ebenfalls von der Commerzbank abzuwickelnden Fonds DEGI Global Business und DEGI German Business erschienen vor knapp sieben Wochen die Abwicklungsberichte per 30.06.2023. Natürlich wie immer auf den allerletzten Drücker, also kurz vor Mitternacht des letzten Tages der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsfrist von drei Monaten.

In diesen Berichten stand bereits zu lesen, welche Ausschüttungen bei den beiden Fonds am 26.10. erfolgen würden. Unterschrieben hatte die Berichte der Abschlußprüfer KPMG am 22.9. Spätestens ab diesem Tag waren also Datum und Höhe der Ausschüttung klar wie Kloßbrühe. Auf der Commerzbank-Internetseite bekannt gemacht wurde das aber erst mit drei Wochen Verzögerung am 11.10.

Außer den jährlichen Abwicklungsberichten sowie den Ausschüttungsankündigungen erhalten die Anleger abwickelnder Offener Immobilienfonds ohnehin keinerlei Informationen mehr. Anfragen zwecklos: Der Grundsatz der „Gleichbehandlung aller Anleger“ sei nun mal als „Gleichschlechtbehandlung aller Anleger“ zu verstehen, erfährt man aus dem Hause Commerzbank. Es ist beschämend, zu sehen, wie die Commerzbank die durchaus leidgeprüften Anleger abwickelnder Fonds angesichts des ohnehin kaum noch zu unterbietenden gesetzlichen Minimums an Informationspflichten in der Praxis dann auch noch mit weniger als nichts abspeist.

Nur eines funktioniert bei allen abwickelnden Fonds wirklich hervorragend: Das Inkasso der Verwaltungsvergütung durch die abwickelnden Banken. Deren Honorar für das Aufschlitzen von Kontoauszügen: 0,5 % bis 1,5 % vom Gesamtvermögen der Fonds, jedes Jahr auf’s Neue. Etwa das Vierfache dessen, was sich der Verfasser dieser Zeilen bei der CS Realwerte AG für seine Bemühungen gönnt.

Jetzt bloß nicht übertreiben

Am 16.11. (also schon übermorgen) gibt es beim CS Property Dynamic eine sagenhafte Ausschüttung von 0,23 EUR/Anteil. Bei einem Restvermögen von 13,20 EUR/Anteil ist das herzlich wenig, war aber von uns gar nicht anders erwartet gewesen. Mal sehen, ob der Abwicklungsbericht per 31.08.2023 erfreulichere Perspektiven bietet, den die Commerzbank bis Ende dieses Monats veröffentlicht haben muß.

Dass es übrigens in zwei Tagen überhaupt eine Ausschüttung gibt wissen wir nur zufällig aus Ausschüttungsmeldungen in bankinternen Systemen. Auf der einschlägigen Homepage der Commerzbank dagegen bis heute kein Wort dazu. Weshalb auch? Man darf Investoren, die einem einmal ihr Geld anvertraut hatten, jetzt ja auch nicht übermäßig verwöhnen. Ausschüttungen so wie immer in den letzten Jahren 1-2 Wochen vorher ankündigen? Da wurde der Servicegedanke von übereifrigen Mitarbeitern wohl eindeutig etwas übertrieben, befanden jetzt die Oberen der Commerzbank.

Wir warten eigentlich nur noch darauf, daß die Commerzbank irgendwann mal das Kunststück fertig bringt, eine Ausschüttung anzukündigen nachdem sie bereits stattgefunden hat.

Passt aber irgendwie in’s Bild dieses trüben zweiten Halbjahres. Das fing ja schon im August an mit dem völlig unerwarteten Totalausfall der Hj2-Ausschüttung beim KanAm grundinvest und setzte sich fort mit der Ausschüttungsankündigung des DEGI International, die mit 0,02 EUR/Anteil rechnerisch kaum noch zu unterbieten war. Bleibt jetzt nur noch die Frage, ob wenigstens der CS Euroreal seinen traditionellen Ausschüttungstermin im Dezember halten wird, und, wenn ja, wie viel es dort geben wird. Alles in allem aber kann man die zweite Jahreshälfte 2023 für das Thema abwickelnde Offene Immobilienfonds getrost schon heute als „gebraucht gekauft“ abbuchen.

 

Neue Perspektiven

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. So auch der Verfasser dieser Zeilen, der am Wochenende beruflich in der Schweiz zu tun hatte.

An der Trambahnhaltestelle nahe der Berner Expo leuchtete ihm, illustriert mit einem Bild fröhlich abfeiernder Aristocats, ein mannshohes Werbeplakat entgegen mit folgender Empfehlung für eine neue berufliche Perspektive:

Werde Katzenpartyplaner/in.

Wie muß man sich das jetzt vorstellen? Vorausgesetzt, man mochte sich entschließen, Franchise-Nehmer dieser glänzenden neuen Geschäftsidee zu werden, der Tupperparty für Miezekatzen sozusagen: Lässt man da einige leicht bekleidete Mäuse auftreten, die ein paar Takte lang zur Musik auf den Tischen tanzen, ehe sie von den Partygästen lässig als Snack zwischen zwei Cocktails verspeist werden?

Oder handelte es sich am Ende doch eher um die absichtlich irreführend illustrierte Idee für einen Mädchen-Kindergeburtstag, das Gegenstück zur kürzlichen Piratenparty des größeren Brüderchens?

Unser zugelaufenes Findelkind Paula, die sich vor vielen Jahren bei der besten Ehefrau von allen und mir ihr neues Zuhause gesucht hatte, schien mir zur Erörterung dieser Fragen ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Unglücklicher Weise war die Miezekatze jedoch gestern abend zu einem Gespräch über mögliche Zukunftsperspektiven für ihre Gastfamilie nicht so aufgelegt.

Wir sollten das aber unbedingt im Auge behalten: Katzenpartyplaner/in. Wenn die Geschäfte der CS Realwerte AG in ein paar Jahren ihr Ende gefunden haben werden, dann wird das vielleicht der ganz große neue Hit.

Ordnung und Unordnung

Dem ein oder anderen in unserer geneigten Leserschaft wird bekannt sein, daß der Verfasser dieser Zeilen sein Brot eigentlich als Müllmann am Ende der Nahrungskette der Finanzmärkte verdient. Er handelt mit seiner Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere (www.aktiensammler.de) seit 36 Jahren mit Historischen Wertpapieren (HWP), also Zeugnissen der Finanzgeschichte wie Aktienurkunden oder Schuldverschreibungen, deren Erschaffer im realen Wirtschaftsleben aus unterschiedlichen Gründen meist nicht überlebt haben.

Um die Jahrtausendwende, als es auch noch eine größere Zahl HWP-Händler in den USA gab, entwickelte sich eine besondere Mode: Die Kollegen brachten zu den Tauschbörsen in Europa Aktienurkunden bekannter und noch bestehender Firmen mit.  Anders als in Europa nämlich werden in den USA, und zwar bis heute, Aktienurkunden nach jeder Transaktion physisch als Namenspapiere neu ausgefertigt.


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Da gab es natürlich Aktien, die so ein bißchen Kultcharakter hatten: Microsoft z.B., oder auch ebay, Apple Computer oder die opulent farbig gedruckten Urkunden der damals hippen Hollywood-Star-Restaurant-Kette Planet Hollywood. Ein weiteres interessantes Feld waren Aktienurkunden hiesiger Aktiengesellschaften, die bei uns gar nicht mehr physisch gedruckt wurden, sondern die es überhaupt nur als ADR, also „American Depository Receipt“-Zertifikate gibt. Die Aktien der Deutsche Telekom AG sind da ein besonders prägnantes Beispiel.

 

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Die Modewelle mit den echten Aktienurkunden nahm zeitweise so viel Fahrt auf, daß sich im Umfeld der US-Börsen sogar Spezialfirmen wie Oneshare.com etablierten, die sich gegen geringe Gebühr anheischig machten, den Kunden auf Wunsch von sämtlichen in den USA börsennotierten Firmen Aktienurkunden als Einer-Stücke zu verschaffen. Am Ende ist es ja für uns auch völlig egal, womit wir in unserem HWP-Geschäft Umsatz machen – Hauptsache wir machen Umsatz.

Ausgewählte gültige Aktien aus Deutschland spielten da ebenfalls eine Rolle. So wird es auch niemanden groß überraschen, daß unser in der ganzen Firmengeschichte bestverkaufter Artikel mit bis heute 3.062 Stück die Beate-Uhse-Aktienurkunde ist. Das war allerdings die „einfache“ Urkunde für eine Aktie. Was wir unseren Lesern heute als ganz exclusives Schmankerl anbieten können, die Sammelurkunde über 20 Aktien, ist dagegen eine riesige Seltenheit: Im normalen Börsenleben der Beate Uhse AG war die zu den anfänglichen hohen Kursen nämlich noch unbezahlbar.

Mit Faksimile-Unterschrift von Beate Rotermund (1919-2001). Die Wk-2-Luftwaffenpilotin, die zuletzt den Rang eines Hauptmanns bekleidete, gründete 1951 in Flensburg ihr Erotik-Versandhaus „Beate Uhse“. 1962 eröffnete sie in Flensburg den allerersten Sex-Shop der ganzen Welt. Die bundesdeutsche Nachkriegs-Prüderie bedankte sich für die Aufklärungsarbeit mit bis zu ihrem Tod rund 2.000 Strafverfahren wegen Förderung der Unzucht etc. Exclusiv für unsere Leser zum Sonderpreis von 49,- € zu bekommen, formloser Auftrag per email an info@CSrealwerte.de genügt.

 

Aber zurück zu den ADR aus den USA. Wie gesagt, bei Aktien kennt das US-Recht gar keine Inhaberpapiere, ohne Ausnahme alles wird als Namensaktie ausgefertigt. Deshalb fanden wir es damals eine gute Idee, über Oneshare.com zum Vertrieb über unseren HWP-Versandhandel 100 einzelne ADR-Aktienurkunden der Deutsche Telekom AG zu beschaffen. Natürlich lauteten diese Urkunden dann auf den Namen des Wertpapierantiquariats Benecke & Rehse.

Fast alle haben wir inzwischen längst verkauft. Die Käufer hängten die Urkunde meist eingerahmt an ihre Bürowand, oder wollten sie einfach nur verschenken. Deshalb und weil da der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen stünde kam auch nie jemand auf die Idee, unsere Urkunden bei der US-amerikanischen Abwicklungsbank in New York zur Umschreibung einzureichen. In den Aktionärsverzeichnissen steht bei denen deshalb bis heute das Wertpapierantiquariat Benecke & Rehse als Aktionär. Und bekommt seit fast einem viertel Jahrhundert jedes Jahr in Form eines US-Dollar-Schecks die Telekom-Dividenden.

Das schlug vor vielen Jahren sogar mal Wellen bis in den Telekom-Vorstand. Die Dividendenschecks lauteten in unserem Fall über keine besonders großen Beträge. Also wurden sie oft gesammelt, und erst bei der Bank eingereicht, wenn wir mindestens mal eine Handvoll Dollar-Schecks zusammen hatten. Eines Tages wurde uns dann ein Telekom-Dividenden-Scheck zurückbelastet. Die 6-monatige Vorlagefrist sei abgelaufen (von der aber damals noch nirgends etwas geschrieben stand; heute, und zwar wegen uns, allerdings schon). Flugs schrieb der Verfasser dieser Zeilen einen seiner bekannt launischen Briefe an den Vorstand der Deutsche Telekom AG und gab seiner Besorgnis über die Liquiditätslage der Gesellschaft Ausdruck, die scheinbar so angespannt war, daß man den Deppen auf dem Rübenfeld nicht mal mehr ein paar lumpige hundert Dollar Dividende zahlen konnte.

Nicht alle dieser bekannt launischen Briefe wurden in der Vergangenheit von ihren Empfängern goutiert. In diesem Fall aber doch, die Herrschaften von der Telekom hatten Humor. Sie überwiesen nicht nur flugs den in Rede stehenden Betrag, sondern ließen dem Verfasser dieser Zeilen kurze Zeit später auch noch ein Pülleken Puffbrause zukommen, begleitet von einem sehr netten Brief. Und aus einem längeren Telefonat mit dem Vorstandsassistenten erfuhren wir dann, daß der Vorgang in Bonn mächtig Wirbel ausgelöst hatte.

Erst dadurch wurde die Telekom nämlich gewahr, daß sich die Abwicklungsbank in New York sehr wohl für sämtliche von ihr in American Depositary Receipts gekleidete Telekom-Aktien die Dividende überweisen ließ – aber was war mit den Beträgen, wo Schecks gar nicht eingereicht wurden oder wo die Bank unter Verweis auf eine angeblich abgelaufene Vorlegungsfrist die Auszahlung verweigerte? Erst durch unser Monitum erfuhr die Telekom: Nicht abgeforderte Dividenden schickte die US-Bank nicht etwa nach Bonn zurück, sondern steckte sich das Geld ganz einfach in die eigene Tasche.

Wie gesagt, das ist alles schon eine ganze Weile her. Doch vor ein paar Wochen bekamen wir wieder mal Post aus den USA. Es ging um unsere in American Depository Receipts gekleidete Telekom-Aktien. Zwischen den Zeilen entnahm man dem Brief: Irgendwie sei der Kerl aus Deutschland mit seinen seit fast einem Vierteljahrhundert nicht mehr bewegten Urkunden den Herrschaften jetzt doch ein wenig lästig. Gerne wolle man die Sache ein für allemal bereinigen und biete sich deshalb an, unsere Telekom-Aktien einfach an der New Yorker Börse zu verkaufen. Damit das endlich mal aus den Büchern ist.

Eigentlich hätte man das gleich in die Ablage P getan, schließlich besitzen wir die Urkunden bis auf einen kleinen Rest ja schon seit vielen Jahren nicht mehr. Aber das Angebot war einfach zu verlockend: Gegen Zahlung einer Versicherungsprämie von 20 % würde man besagte 100 Telekom-Aktien für uns auch dann verkaufen, wenn wir die ADR-Urkunden gar nicht mehr beibringen könnten. Diese Variante haben wir dann mal angekreuzt. Heute hatten wir einen als a.o. Ertrag zu verbuchenden Scheck über 1.691,80 US-Dollar in der Post.

„Lieber ungenau richtig als exakt falsch“, das ist in der Tat das Lieblings-Lebensmotto des Verfassers dieser Zeilen. Darunter könnte man die Sache dann auch ohne weiteres verbuchen, dieser Betrag ist schließlich für das Weltfinanzsystem noch viel weniger als eine Bagatelle. Und trotzdem treibt besagten Verfasser jetzt doch eine Frage in eine möglicher Weise schlaflose nächste Nacht: Klar kann man Abrechnungsfragen an der Börse auch mal mit dem dicken Daumen lösen. Doch bei welchen Beträgen hört denn an der Wall Street der dicke Daumen mal auf?

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