Category : Neuigkeiten
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So lange dieses unser Vaterland keine anderen Sorgen hat, kann es mit der Corona-Pandemie so schlimm dann doch nicht gewesen sein. Jedenfalls teilt die Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel (oder heißt es bei korrektem Gendern vielleicht richtiger Weise „Landratte“?) der Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere als Eigentümerin des auch von uns bewohnten Betriebsgrundstücks vor wenigen Tagen mit, daß man auf unserem Grundstück einen Biotoptyp im Sinne des § 30 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG entdeckt hat.
Unter uns gesagt: Es handelt sich um einen ca. 2 m breiten ungepflegten Gestrüppstreifen an unserer südwestlichen Grundstücksgrenze (dahinter liegt an einen Wirtschaftsweg anschließend das oft zitierte Rübenfeld). Das von allein entstandene Gestrüpp, das praktischer Weise die Kosten für die Errichtung eines Zauns sparte, blieb im Laufe der Jahrzehnte völlig sich selbst überlassen. Nur gelegentlich entnahm der Verfasser dieser Zeilen ein paar Zweige, wenn ihm von der besten Ehefrau von allen die Beschaffung eines Osterstrausses aufgetragen worden war. Ansonsten ist es ein beliebter Ort für vorbeilaufende Spaziergänger und Hundeausführer, um dort genau vor meinem Bürofenster vermeintlich unbeobachtet in aller Ruhe in’s Gebüsch zu pissen. Möglicher Weise hat ja genau diese Nährstoffüberversorgung des Gestrüpps das von der Kreisverwaltung festgestellte Entstehen einer „insgesamt recht üppig entwickelten, jedoch sehr artenarm ausgeprägten krautigen Flora“ befördert.
Jedenfalls schaut der Verfasser dieser Zeilen neuerdings zu seiner eigenen großen Überraschung beim Blick aus dem Bürofenster auf den „Galeriewald an der Wabe“, so hat die Kreisverwaltung das neu entdeckte Biotop nämlich bezeichnet. Wobei es das Geheimnis besagter Kreisverwaltung und eine jeden Semantiker sein Leben lang quälende Frage bleiben wird, warum man einen ca. 2 m breiten Gestrüppstreifen als „Wald“ bezeichnet, wo doch dieser Gestrüppstreifen nach eigener Darlegung der Verwaldung, pardon, Verwaltung, in ihrem eingangs schon erwähntem Bescheid „partiell frei von Bäumen“ ist.
Wieder was dazugelernt. Es braucht gar keine Bäume, damit man das Gefühl hat, man steht im Wald. Ist doch aber auch klar: In Zeiten eines überbordenden sozialen Gerechtigkeitsfimmels darf man ein Gestrüpp ja nicht dadurch sozial benachteiligen, dass man ihm die Qualifizierung als Wald verwehrt.
Lassen wir als vernachlässigenswerte Bagatelle auch einfach mal im Raum stehen, dass es sich bei besagtem Fließgewässer, an dem sich das nunmehr geschützte Biotop befinden soll, mitnichten um den Bachlauf der im Elm entspringenden und bei Braunschweig in die Schunter mündenden Wabe handelt. Vielmehr handelt es sich um den Salzdahlumer Salzgraben. Die Wabe fließt zwar auch an unserem Grundstück vorbei, aber gut 200 m von der genau entgegengesetzten nordöstlichen Grundstücksgrenze entfernt. Das dort im Schotter des Gleisbetts des früheren Werksanschlußgleises der Braunschweig-Schöninger Eisenbahn gewöhnlich ebenfalls wuchernde Gestrüpp wird von den durch urdeutsche Gartenzwerg-Ästhetik geprägten Nachbarn allerdings regelmäßig niedergemacht, so daß sich dort bedauerlicher Weise bisher kein Biotop entwickeln mochte.
Wir hatten in Niedersachsen vor längerem mal einen Ministerpräsidenten Glogowski, der, sagen wir mal so, meistens eine durchaus praxisorientierte Sichtweise der Dinge hatte. Bei einer Veranstaltung in kleinerem Kreis vernahm der Verfasser dieser Zeilen von besagtem Ministerpräsidenten also auch: „Da schmeißt jemand ein gebrauchtes Tempotuch in die Gegend, darumherum wächst dann Unkraut, und schon ist es ein Biotop.“ Der Verfasser dieser Zeilen war bis jetzt fest davon überzeugt, dass besagter Ministerpräsident das ironisch gemeint hatte. Doch offenkundig scheinen es einige seiner heutigen Parteifreund*innen (da ist es wieder, das Gendersternchen) durchaus für bare Münze zu nehmen.
Bei den Aufsichtsräten der Aktien-Gesellschaft für Historische Wertpapiere und der CS Realwerte AG gibt es traditionell zwei Fixpunkte im Jahr: Das Spargelessen bei der Bilanz-Aufsichtsratssitzung und das Gänseessen anlässlich der letzten AR-Sitzung eines Jahres. Normaler Weise schön gemütlich in einem der empfehlenswerten Landgasthöfe hier auf dem Rübenfeld, wo dann das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden ist – aber da machte uns die (glücklicher Weise ja jetzt schnell abflauende) Corona-Entwicklung auch jetzt noch einen Strich durch die Rechnung: Die Innengastronomie ist in Niedersachsen immer noch dicht. Und draußen im Zelt? Das drängte sich bei dem diese Woche noch maikühlen Wetter auch nicht wirklich auf …
Aber zum Glück haben wir den großen Veranstaltungsraum auf unserem Firmengelände, den unsere regelmäßigen HV-Besucher ja schon von den letzten Hauptversammlungen kennen. Da ging’s dann doch mit einem Take-away-Spargelessen, alle Teilnehmer ordentlich negativ getestet und unter Einhaltung aller Abstands- und Hygiene-Regeln. Hier eine kleine Impression von der gestrigen AR-Sitzung, auf der u.a. auch der Jahresabschluß 2020 vom Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt wurde.
Liebe Leserinnen und Leser, bzw. liebe Leser*innen, bzw. liebe Leser/innen, bzw. liebe Leser_innen! Und liebe Lesers, denn wir dürfen auch die Diversen nicht diskrimieren!
Den Begriff „Gendersternchen“ kannte bis vor kurzem noch keine Sau und auch kein Eber. Doch dann schaffte er es auf Anhieb zum „Anglizismus des Jahres“. Übrigens wird der Verfasser dieser Zeilen zum 1. Juli 2021 ganz offiziell verrentet, hat sich aber trotz dieses einer geistigen Weiterentwicklung prinzipell schon ein bißchen entgegenstehenden Alters eine gewisse Neugier bewahrt. Und deshalb mal gegoogelt, was „Gendern“ denn nun eigentlich bedeuten soll:
„Der Begriff „Gendern“ wird oft umgangssprachlich verwendet, wenn eigentlich von geschlechtergerechter Sprache die Rede ist. „
Aha. Da kommt er also schon wieder, dieser so typisch deutsche Gerechtigkeitsfimmel. Wir machen die Dinge so lange so kompliziert, bis sie nicht mehr funktionieren, und es auch keine Sau (pardon: und auch kein Eber und kein(e) Ferkel*in) mehr begreift. „Impfpriorisierung“ kommt da übrigens gleich hinter „Gendern“.
Sicher ist Ihnen das auch schon öfter aufgefallen: Will ein(e) Politiker*in vor der Kamera ein statement abgeben, da hat man/frau ja nur ein paar Sekunden für die wichtige Botschaft, dann wird natürlich trotz Zeitlimit korrekt gegendert – aber weil dafür eigentlich gar keine Zeit vorhanden ist, werden die anzusprechenden Wähler*innen, Arbeitnehmer*innen, Soldat*innen, Lehrer*innen, Schüler*innen, Sozialhilfeempfänger*innen sowie Zwergkaninchenhalter und Zwergkaninchenhalterinnen in jedem statement so vernuschelt, daß der genervte Zuhörer eigentlich zu der festen Überzeugung kommen muß: Einer der wichtigsten und einflußreichsten Referenten in Seminaren zum Thema „Interviewtechnik für Politiker*innen“ ist bis heute niemand anders als Erich Honecker. Wie auch immer er das aus dem Jenseits schafft.
Es geht aber auch anders. Wie man es fertig bringt, an der Spitze modernster Entwicklungen zu stehen und sich trotzdem den ganzen Gender-Quatsch zu verkneifen, das zeigt uns ausgerechnet die zur Zeit großartigste deutsche Firma, 2008 von Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund gegründet, die heute bald 2.000 Leute aus 61 Nationen beschäftigt. 56 % der Beschäftigt*innen sind Frauen, und auch 45 % aller Führungspositionen sind mit Frauen besetzt. Wer derart überzeugend liefert, der kann sich in seinem Geschäftsbericht nun wirklich sehr glaubwürdig alle hohl klingenden Gerechtigkeitsformalismen sparen und demzufolge in einer Fußnote verlauten lassen:
„Um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, verzichten wir im Bericht auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen. Dies stellt keine Wertung dar und alle Nennungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.“
Allein diese souveräne Bemerkung im Geschäftsbericht von BioNTech wäre für den Verfasser dieser Zeilen schon ein Grund, BioNTech-Aktien zu kaufen. Mal abgesehen davon, dass er dafür auch noch ein paar weitere Gründe sieht und deshalb jetzt einfach mal den Gegenwert eines gehobenen Mittelklassewagens in BioNTech-Aktien investiert hat. Statt, wie eigentlich geplant, mit dem Geld ein neues Auto zu kaufen. Der 11 Jahre alte AUDI wird’s schon noch eine Weile machen. Und sollte das Aktien-Investment in die Hose gehen und die Kohle futsch sein: Scheißegal. Ich habe das BioNTech-Zeug intus. Wenn der Pieks in den Oberarm neben unzähligen anderen Menschen tatsächlich auch mir das Leben gerettet haben sollte, dann war mir das ein dumm gelaufenes BioNTech-Aktien-Investment doch allemal wert.
Gerade erst gestern hatte sich der Verfasser dieser Zeilen ein bisschen süffisant über die Rechenkünste der Commerzbank ausgelassen. Und siehe da: Heute flattert ihm von eben diesem Institut die „Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft“ für 2020 in’s Haus.
Eines muss man den Gelben schon lassen: So dezidiert wie von ihnen bekommen wir das von keiner anderen Bank. So kann man der detaillierten Aufschlüsselung sogar entnehmen, daß die Bank von allen Fonds außer dem CS Property Dynamic weiterhin Vertriebsfolgeprovisionen erhält. Das sind Beträge, die die Fondsgesellschaften aus den von ihnen erhobenen Verwaltungsgebühren abzweigen und die sie quasi als „Belohnung“ dafür an die Depotbanken zahlen, daß die Fondsanteile dort immer noch im Depot liegen. Wobei z.B. in unserem Fall die Tatsache, daß sich die Fondsanteile in unserem Depot befinden, nicht im mindesten mit einer Anlageempfehlung der Depotbank zu tun hat. Obwohl das also ganz allein unsere eigenen Entscheidungen waren, erlauben sich praktisch alle Fondsgesellschaften immer noch und bis heute, zu unseren Lasten (denn die Verwaltungsgebühren mindern natürlich das eigentlich uns gehörende Fondsvermögen) über die normalen Gebühren hinaus verdeckte Extra-Rückvergütungen an Depotbanken zu zahlen. Wohlgemerkt bei Fonds, die sich schon seit vielen Jahren in Abwicklung befinden und die seit vielen Jahren nicht mehr aktiv vertrieben werden können. Eigentlich ein handfester Skandal, aber wohl auch sehr sympthomatich für den verkommenen Zustand unseres Finanzsystems.
Auch wenn die Aufschlüsselung der Kosten durch die Commerzbank in diesem Fall wirklich vorbildlich ist, so ganz ohne Kritik können wir sie aus der Nummer aber doch nicht rauslassen. Da geht es dann mal wieder um die Frage, inwieweit die Bank tatsächlich in der Lage ist, fehlerfreie Rechnungen anzustellen. So muß die Bank in der Jahres-Kosteninformation auch die Wertentwicklung unseres Depots vor und nach Kosten darstellen. An der Stelle kommt der Verfasser dieser Zeilen dann gar nicht mehr aus dem Staunen heraus, was für ein toller Hecht er doch ist: Denn die Commerzbank bestätigt ihm in der Jahresbescheinigung, ein durchschnittlich investiertes Kapital von 146.589,04 EUR im Jahr 2020 um nicht weniger als 1.859.244,88 EUR nach Kosten gemehrt und damit eine Rendite von 1.268,34 % erzielt zu haben. Kenner der Materie wissen allerdings, daß so eine Rendite mit Anteilen abwickelnder Offener Immobilienfonds ganz unmöglich auch nur annähernd zu erzielen ist. Die hier verwendete Formel muß also an irgendeiner Stelle Scheiße sein – was der Bank dann doch Anlaß genug sein sollte, über ihre eigenen Rechenfähigkeiten mal sehr ernsthaft nachzudenken.
„CS PROPERTY DYNAMIC – Keine weitere Auszahlung im Mai 2021.“ Das erfährt man von der Commerzbank AG auf ihrer Internet-Seite „Investmentvermögen in Abwicklung“. Und am Fuße dieser Bekanntmachung steht: „Frankfurt am Main 22. Mai 2021“. Nun rätselt der Verfasser dieser Zeilen, ob in Frankfurt so etwas wie der gregorianische Kalender wieder eingeführt wurde, oder ob das weltumspannende Computernetz der Commerzbank durch die bekannten Zeitunterschiede zwischen abendländischem Neujahr und chinesischem Neujahr in’s Trudel geriet. Jedenfalls hier bei uns auf dem Rübenfeld, welches allerdings zugegebener Maßen schon immer hinter dem Mond und etwas hinter der Zeit lag, hält sich hartnäckig das Gerücht, heute sei erst der 26. April …
Schwerpunktmäßig in Frankfurt scheint gerade diese Jahreszeit für solche Irrtümer anfällig zu sein. Vor etlichen Jahren geschah es, dass KPMG als Prüfer in einem vom April datierenden Prüfungsvermerk einem abwickelnden Offenen Immobilienfonds die Ordnungsmäßigkeit einer Beschlußfassung bestätigte – die aber laut Angaben an anderer Stelle des Berichts überhaupt erst im Mai stattgefunden hatte. Der Verfasser dieser Zeilen hatte sich daraufhin bei KPMG Frankfurt/Main interessehalber nach der Bezugsquelle für eine solche bei KPMG offenkundig vorhandene funktionsfähige Zeitreisemaschine erkundigt. Der für den Fauxpas verantwortliche Wirtschaftsprüfer hatte damals immerhin noch die Größe, die Anfrage mit einem persönlichen Anruf zu beantworten.
Von solch noblen Gesten beim Eingeständnis eigener Fehler ist die Commerzbank AG heute natürlich weit entfernt. Zum Ausfall der Ausschüttung beim CS Property Dynamic führt sie als Begründung an: „Die Höhe der Eventualverbindlichkeiten hat sich seit der letzten Ausschüttung am 24. November 2020 nicht verändert.“ Allerdings fragt sich der besorgte Betrachter, wie die Commerzbank AG zu einer zutreffenden Ermittlung von Eventualverbindlichkeiten in der Lage sein will, wenn ihre Mitarbeiter doch schon bei der Ermittlung des aktuellen Datums zu den Würfeln greifen müssen …