Category : Neuigkeiten
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Gerade eben erreicht den Verfasser dieser Zahlen eine Nachricht von einem der treuesten Leser. Ja, so ist es, bei einer Reihe von Lesern ist dieser Blog gar keine Einbahnstrasse, sondern wir korrespondieren regelmäßig. Der Leser wohnt im Landkreis Donau-Ries und kann aus nachvollziehbaren Gründen momentan mit Covid-19 nicht so richtig Frieden schließen.
Absurdistan 1
Seine Kinder haben sich in der Schule beim Religionsunterricht (der zusamen mit der Parallelklasse abgehalten wird) mit Corona infiziert. In der Parallelklasse hatte es sechs Corona-Infektionen gegeben. Das kam aber nur ganz durch Zufall heraus, denn
Aus Unvermögen, völlig falschem Verständnis vom Datenschutz oder auch nur aus Feigheit haben hier alle Beteiligten die sechs infizierten Schüler als tickende Zeitbomben durch die Gegend laufen lassen und dadurch dutzende weiterer Infektionen ausgelöst.
Absurdistan 2
Im Landkreis Donau-Ries hat das Gesundheitsamt bei Neuinfektionen inzwischen einen Bearbeitungsrückstau von 4-5 Tagen. In die Statistik (Inzidenzen) gehen aber nur die bearbeiteten und damit offiziell gemeldeten Fälle ein. Im besten Fall wird der Landkreis Donau-Ries also, wenn er den Bearbeitungsrückstau noch ein kleines bisschen optimiert und auf 7 Tage bringt, demnächst eine 7-Tage-Inzidenz von Null vermelden können.
Wir wünschen der ganzen Familie auch auf diesem Wege gute Besserung und einen milden Verlauf!
Zugegeben, dieser Beitrag hätte jetzt nicht wirklich sein müssen. Aber der Nachrichtenfluss aus den abwickelnden Offenen Immobilienfonds ist inzwischen so spärlich, dass in diesem Blog zwangsläufig grössere zeitliche Lücken entstehen. Es könnte die geneigte Leserschaft zu der unzutreffenden Annahme verleiten, der Verfasser dieser Zeilen habe sich, aus welchen Gründen auch immer, absentiert.
Heute, an diesem nebeligen Samstag, möchte besagter Verfasser deshalb, nur um ein Lebenszeichen von sich gegeben zu haben, der geneigten Leserschaft einen tieferen Einblick in seinen spannenden Arbeitsalltag gewähren, aus dem aktuell zu berichten wäre: Kürzlich waren wir darauf aufmerksam geworden, daß das neuerdings bestehende Transparenzregister zum 01.08.2021 schon wieder einmal seine Regeln geändert hat. Und mit diesem Verein ist gar nicht gut Kirschen essen: Vor gut einem Jahr hatten die uns schon mal aus heiterem Himmel angezählt und ohne jede Vorwarnung gleich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, mit der völlig grundlosen Behauptung, wir hätten keine ordnungsgemäße Auskunft zu den wirtschaftlich Berechtigten der CS Realwerte Aktiengesellschaft von den Anteilseignern eingeholt.
Die Sache ließ sich relativ schnell klären, natürlich hatten wir, und auf Grund der von uns vorgelegten Dokumentation wurde das Ordnungswidrigkeitsverfahren nach acht Wochen wieder eingestellt. Aber, wie gesagt, mit dem Verein ist nicht zu spaßen, weshalb wir gleich ganz hellhörig wurden, als wir von einer Regeländerung erfuhren.
Also gleich noch mal in’s Transparenzregister geschaut, und erleichtert festgestellt: Mit unserer Meldung ist weiterhin alles in bester Ordnung. Es sind auch meine sämtlichen Staatsangehörigkeiten angegeben, und an der Stelle war ich mir bezüglich der Eintragung eben nicht wirklich sicher. Schließlich gehört der Teil Ostpreußens, aus dem meine inzwischen 96-jährige Mutter stammt, heute zu Russland, und die beste Ehefrau von allen verfügt angabegemäß über eine aus dem russischen Samara am Wolgastrande stammende Urgroßmutter. Au Backe. Das hätte ich vielleicht auch angeben müssen.
Der Verfasser dieser Zeilen langweilt Sie mit dieser Vorgeschichte auch nur, damit sie seinen Weg durch die Internet-Seite des Transparenzregisters wirklich gut nachempfinden können. Gleich auf Seite 2 wird der zur Machung von Angaben Verpflichtete nämlich, ehe er überhaupt in das Register selbst zu gelangen vermag, auf folgende bedeutsame Tatsache hingewiesen:
Eine Unstimmigkeitsmeldung ist gem. § 59 Abs. 10 GwG n.F. vom 01.08.2021 bis zum 01.04.2023 wegen des Fehlens einer Eintragung nach § 20 GwG nicht abzugeben, wenn nach der bis einschließlich zum 31.07.2021 geltenden Fassung des § 23a Abs. 1 GwG in Verbindung mit § 20 Abs. 2 GwG keine Pflicht zur Abgabe einer Unstimmigkeitsmeldung an das Transparenzregister bestanden hätte, wobei keine generelle Prüfpflicht besteht (vgl. BT-Drs. 19/30443, S. 79). Eine Unstimmigkeitsmeldung ist bei Fehlen einer Eintragung innerhalb dieser Übergangszeit daher nur in Ausnahmefällen erforderlich.
Der Verfasser dieser Zeilen unterstellt, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der geneigten Leser/innen die Bedeutung dieses Hinweises ohne weiteres richtig einzuordnen vermag und seine Auswirkung auf ihre tägliche Büroarbeit auf Anhieb hinreichend sicher erkennt. Die verschwindend kleine Minderheit der geneigten Leser/innen, auf die diese Annahme unglücklicher Weise nicht zutrifft, ist wahrscheinlich die Hauptursache dafür, dass es in Deutschland mit der Geldwäsche-Prävention bis heute nicht so richtig klappen will.
„Nach aktuellem Sach- und Kenntnisstand wird angestrebt, dass rund 15 bis 25 % des nach der Auszahlung im November 2020 verbleibenden Fondsvermögens für die Geschäftsjahre 2020/2021 bis 2023/2024 ausgezahlt werden können.“ lautete die nicht sehr ermutigende Ansage der Commerzbank im Abwicklungsbericht 2019/20.
Entsprechend vorsichtig hatten wir in unserer Finanzplanung für den CS Property Dynamic für 2021 lediglich 1,40 EUR an Ausschüttungen angenommen. Tatsächlich werden es jetzt glatt doppelt so viel: 2,80 EUR kündigt die Commerzbank aktuell als Ausschüttung am 24.11.2021 an. Für unsere Dispositionen (Wiederanlagen, vor allem aber die im Frühjahr 2022 eingeplanten ersten Kreditrückführungen) schafft uns diese CS-Property-Dynamic-Ausschüttung mit brutto immerhin 1,14 Mio. EUR deutlich mehr Luft als wir erwartet hatten.
0,50 EUR/Anteil hatten wir in unserer Finanzplanung als Ausschüttung des KanAm grundinvest im 2. Hj. 2021 eingeplant. Gestern verkündete M. M. Warburg als Abwicklungsstelle: 0,49 EUR/Anteil werden es am 5.10. Passt.
Nach BaFin-Vorgaben sollten abwickelnde Offene Immobilienfonds eigentlich alle halbe Jahre eine Ausschüttung an ihre Anleger vornehmen. Beim KanAm grundinvest hatte sich dafür der Rhythmus Februar/August eingepegelt. Aber der August 2021 rauschte jetzt vorbei, und man hörte – nichts.
Ende August hatten wir uns deshalb bei der Verwahrstelle M. M. Warburg mal höflich nach dem Stand der Dinge erkundigt. Gestern nun erhielten wir zur Antwort: „Die nächste Ausschüttung im KanAm grundinvest Fonds ist Anfang Oktober geplant.“ Auf der einschlägigen Internet-Seite von M. M. Warburg erschien diese Ankündigung inzwischen auch, mit dem Zusatz, daß man die Höhe der Ausschüttung „zeitnah“ bekannt geben werde. Da sind wir nun aber mal gespannt …