Wiederanlage der KanAm-grundinvest-Ausschüttung

Fast ein Viertel des Fondsvermögens verteilte der KanAm grundinvest heute als Kapitalrückzahlung an seine Anleger.

Hier kommt jetzt auch noch das zum Jahresanfang 2018 geänderte Investment-Steuerrecht in‘s Spiel. Angekündigt war zwar, daß das praktisch gar nicht mehr handhabbare alte Recht vereinfacht werden sollte. Tatsächlich aber brachte für die Anteilscheininhaber abwickelnder Immobilienfonds das neue Recht nur noch ein paar zusätzliche Gemeinheiten mit sich.

Zu diesen Gemeinheiten zählt, daß jetzt auch Substanzausschüttungen erst einmal generell der Kapitalertragsteuer unterworfen werden und erst am Jahresende bzw. bei einem späteren Verkauf geprüft wird, ob der Steuerabzug zu erstatten ist, weil es sich tatsächlich um eine Substanzausschüttung handelte.

Im konkreten Fall des KanAm grundinvest heißt das in der Praxis, daß von den 3,01 EUR Ausschüttung erst einmal 0,75 EUR plus Soli als zinsloser Kredit an Vater Staat gehen.

Diesen zusätzlichen vorübergehenden Griff des Fiskus in ihr Portemonnaie wollten sich etliche Anleger offenbar nicht gefallen lassen und verkauften ihre Anteile noch schnell vor der Ausschüttung, um so dem Kapitalertragsteuerabzug zu entrinnen.

Das führte dazu, daß nach der sehr kurzfristig erfolgten Ankündigung der Ausschüttung am Freitag letzter und am Montag dieser Woche (dem letzten Handelstag vor Ausschüttungsabschlag) im KanAm grundinvest außergewöhnlich hohe Umsätze stattfanden und an nur zwei Handelstagen rd. 2 % aller Anteile dieses Fonds den Besitzer wechselten.

Für uns bedeutete die KanAm-Ausschüttung einen Wiederanlagebedarf (nach Verrechnung des Liquiditätsbedarfs für unsere Dividendenzahlung Ende des Monats) von rd. 3 Mio. EUR. Die aus den oben genannten Gründen ungewöhnlich starke Umsatztätigkeit im KanAm grundinvest haben wir deshalb genutzt, um den Wiederanlagebedarf weitgehend zu befriedigen.

Dank der besonders hervorzuhebenden Flexibilität des Bankhaus C. L. Seeliger, Wolfenbüttel, konnten wir einen erheblichen Teil der Wiederanlage bereits vor der tatsächlichen Ausschüttung am Montag zu noch besonders günstigen Kursen tätigen.

Der Basiseffekt des Ausschüttungsabschlages führt bei einem als absoluter Betrag unveränderten Wertaufholungspotential dazu, daß selbiges in Prozent vom Börsenkurs ausgedrückt nunmehr trotz des zwischenzeitlichen kräftigen Kursanstiegs immer noch bei etwa 25 % liegt. Damit ist der KanAm grundinvest beim Wertaufholungspotential gegenwärtig die attraktivste aller in Frage kommenden Alternativen. Daß wir angesichts der geschilderten besonderen Umstände den Wiederanlagebedarf im KanAm grundinvest so schnell und vor allem zu so günstigen Kursen decken konnten darf insofern als Glücksfall betrachtet werden.

Damit sind wir in unserem Spezialthema bis Jahresende weiterhin voll investiert. Mit den nächsten größeren Ausschüttungen unserer Fonds ist erst wieder Ende 2018 zu rechnen. Ob sich dann erneut eine für uns so vorteilhafte Wiederanlagemöglichkeit bietet wird sich zu zeigen haben.

Categories: Neuigkeiten