Fragen des Aktionärs Henrik von Lukowicz

Der Aktionär Henrik von Lukowicz fragt:

  1. Warum hat der Vorstand keine Vorabausschüttung beschlossen und die eigentliche Hauptversammlung weit nach hinten im Jahr verschoben(analog zu GEA und DEFAMA)?

Antwort des Vorstandes: Angesichts der bislang nur um wenige Wochen verschobenen HV-Planung wurden Zweckmäßigkeit oder Notwendigkeit einer Vorabausschüttung bisher nicht gesehen, zumal sich dem Vorstand aus seinen vielfältigen Gesprächen mit verschiedenen Aktionären bisher nicht der Eindruck aufdrängte, es könne sich einer unserer Aktionäre deswegen keine knusprigen frischen Brötchen (für Nicht-Hochdeutsche: Semmeln, Wecken, Rundstücke, Schrippen) zum Frühstück mehr leisten, wenn der Ausschüttungs-Modus der CS Realwerte AG Corona-bedingt von der Handhabung der Vorjahre abweichen sollte.

  1. Durch die überraschend niedrige Ausschüttung beim CS Euroreal wurde aus den Anmerkungen des Vorstands klar, dass diese höher erwartet war und die Liquidität für die Dividende schaffen sollte. Denken Sie nun tatsächlich über eine niedrigere Dividende nach? Liquidität kann ja leicht über die Kreditlinien oder Anteilsverkäufe geschaffen werden.

Antwort des Vorstandes: Um eine Dividendenzahlung liquiditätsmäßig bestreiten zu können sind zuvorige Liquiditätszuflüsse unabdingbar. Bei der CS Realwerte AG sind dies im wesentlichen die normaler Weise in halbjährlichem Turnus vorzunehmenden Substanzausschüttungen der in unserem Portfolio gehaltenen Fonds. Zur voraussichtlichen Höhe dieser Ausschüttungen trifft der Vorstand Annahmen, die in die jährlich überarbeitete Liquiditätsplanung einfliessen. In einem Fall (Juni-Ausschüttung des CS Euroreal) hat der Vorstand mit seiner Annahme ziemlich daneben gelegen. Es bleibt nun zunächst einmal abzuwarten, wie die für Juli erwartete Ausschüttungs-Ankündigung des KanAm grundinvest ausfallen wird. Erst nach deren Kenntnis kann über das zweckmäßige weitere Vorgehen endgültig entschieden werden. Liquiditätsbeschaffung nur zur Dividendenzahlung durch Ausweitung der Kreditinanspruchnahmen oder durch Anteilsverkäufe würde nach Ansicht des Vorstandes dem Sinn und Zweck unseres Geschäftsmodells zuwider laufen und in letzterem Fall auch künftiges Ertragspotential unnötig schmälern.

  1. Mit Recht kritisiert der Vorstand die unzureichende Informationspolitik der Fondsverwalter. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften hat der Fondsanleger tatsächlich nur sehr eingeschränkte Rechte um Informationen zu erhalten. Wie sieht das genau aus? Was ist hier möglich und welche Rechte besitzen die Fondsanleger?

Antwort des Vorstandes: Die einzige gesetzliche Verpflichtung zur Information der Anleger eines Investmentfonds ist für die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. (bei abwickelnden Fonds) die Verwahrstelle (früher: Depotbank) die Veröffentlichung eines Halbjahres-/Jahres- bzw. Abwicklungsberichtes binnen drei Monaten nach Ende eines Rechnungsjahres. Darüber hinausgehende Informationspflichten der Fondsverwalter bestehen nicht. Fondsanleger besitzen auch keinerlei Rechte, weitergehende Auskünfte zu bekommen. Versuche, solche zu erhalten, werden von den Fondsverwaltern regelmäßig mit dem Verweis auf die vorgeschriebene Gleichbehandlung aller Anleger abgewiesen, unter der in unserem Finanzsystem von Fondsverwaltern typischer Weise verstanden wird, dass man alle Anleger gleich schlecht zu behandeln habe.

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