Steuerrecht: Wir kapitulieren …

Vor geraumer Zeit hatten wir an dieser Stelle die Erwartung geäußert, daß ein Teil der auf der Hauptversammlung am 21.07.2017 in Höhe von 75,00 € pro Aktie zu beschließenden Dividende für das Geschäftsjahr 2016 als Kapitalrückzahlung steuerfrei bleiben würde.

Vorsichtshalber hatten wir aber bei unserem steuerlichen Berater noch mal ganz genau nachgefragt:

Hallo Frau Troch,

bitte entschuldigen Sie, daß ich noch mal nerve, aber diese komplizierte Materie macht mich total konfus und ich frage lieber einmal zu viel.

Also, in Ihrer Aufstellung stehen 438.582,00 Euro als „ausschüttbarer Gewinn 2016“ …

Gut daß wir noch mal gefragt haben, denn die Antwort lautet:

Sehr geehrter Herr Benecke,

für die Ausschüttung in 2017 müssen die Werte zum 31.12.2016 (ausschüttbarer Gewinn 2017) berücksichtigt werden. Somit ergibt sich ein ausschüttbarer Gewinn in Höhe von 928.211,00 Euro. Die Ausschüttung in Höhe von 630.000,00 Euro ist dann zu 100 % steuerpflichtig …

Als einziger Trost bleibt die Feststellung: Scheinbar verdienen wir einfach zu gut.

Categories: Neuigkeiten