Vermischtes

Sobald sich das Jahr dem Ende zugeneigt hat beginnen die Tasten in unserer Buchhaltung zu rattern. Voraussichtlich schon am 8. Januar werden wir an dieser Stelle vorläufige Zahlen für 2024 veröffentlichen können. Bereits heute lässt sich sagen, dass die CS Realwerte AG sowohl beim Kapitalanlageergebnis wie auch beim Jahresüberschuß die bisherigen (aus dem Jahr 2018 stammenden) Höchstwerte übertreffen wird.

Dies ist für uns Anlass, ein weiteres Mal unsere Satzungsbestimmung mit Leben zu erfüllen, wonach 5 % unserer Gewinne insbesondere Menschen ohne Obdach oder ohne Heimat zu Gute kommen sollen. In diesem Sinne haben wir heute 50.000,00 Euro gespendet an CaFée mit Herz e.V. in Hamburg. Der Verein, der sich selbst als „der soziale Hafen auf St. Pauli“ bezeichnet, versorgt u.a. täglich rd. 400 Arme und Obdachlose mit Mahlzeiten und betreibt von November bis April auch den „Kältebus Hamburg“, der hilfsbedürftige obdachlose Menschen in die Einrichtungen des Winternotprogramms bringt. „CaFée mit Herz“ erhält keine öffentlichen Gelder sondern finanziert sich ausschließlich über Spenden. Auf www.cafeemitherz.de erfahren Sie Näheres. Auch das Spendenkonto ist dort genannt. Der Verfasser dieser Zeilen würde sich freuen, wenn sich der ein oder andere geneigte Leser durch unser Beispiel zum Mitmachen animiert fände.

Schließlich noch der Hinweis auf den Termin der nächsten Hauptversammlung: Den traditionellen HV-Termin am letzten August-Wochenende verlassen wir ab 2025. Die 26. ordentliche Hauptversammlung der CS Realwerte AG wird stattfinden am 6. Juni 2025 an unserem Firmensitz in Wolfenbüttel, einen Tag vor der 44. Auktion des Hanseatischen Sammlerkontors für Historische Wertpapiere.

Der Vorstand der CS Realwerte AG und unser gesamtes Team wünscht der geschätzten Leserschaft ein friedvolles Weihnachtsfest und für das bald beginnende Neue Jahr nur das Allerbeste.

Warnhinweis

Es ist schon einige Jahre her daß wir Deutschen uns vor Lachen auf die Schenkel klopften, weil ein Gericht in den USA einem McDoof-Kunden Schadenersatz zusprach. Besagter Kunde hatte sich an einem von besagter Fastfoodkette gereichten Pappbecher mit Kaffee die Schnauze verbrannt, und besagtes Gericht hatte befunden, McDoof hätte den Pappbecher mit einem deutlichen Warnhinweis versehen müssen, dass Verbraucher damit zu rechnen haben, dass Kaffee kurz nach dem Verkaufsvorgang noch heiß sein könne.

Auch hierzulande sind wir inzwischen aber auf gutem Wege in’s juristische Absurdistan. Ein vom Verfasser dieser Zeilen ansonsten ausgesprochen geschätztes Kreditinstitut überraschte ihn heute mit einer Veränderung des Seitenaufbaus im Online-Banking. Besagter Verfasser legitimiert sich gegenüber besagtem Kreditinstitut per chipTAN optisch. Will heissen, da flackert dann ein Strichcode auf seinem Bildschirm und er muss zum Erzeugen der TAN das kleine Lesegerät davorhalten.

Heute flackerte aber erst mal gar nichts mehr. Statt dessen erschien in großen roten Lettern der Warnhinweis Das Flackern kann epileptische Anfälle auslösen. Und der Verfasser musste das weitere Procedere zur Erzeugung einer TAN erst einmal manuell in Gang setzen, damit die Bank Gewissheit bekam, dass er weder Tod noch Teufel und auch keine epileptischen Anfälle fürchtet.

Zäh wie Kaugummi

Nachdem der Schwesterfonds SEB Immo Portfolio Target Return Anfang dieses Jahres endgültig aufgelöst worden war hatte man damit gerechnet daß der SEB ImmoInvest in Kürze folgen würde. Bis heute Fehlanzeige, aber der Fonds hatte bislang doch die Hoffnung genährt, mit dem Abwicklungsbericht per 31.03.2025 würden die Bücher endgültig zugeklappt.

Dem ist aber nicht so. Im gerade heute erschienenen Newsletter kündigt CACEIS eine Ausschüttung von 0,25 EUR/Anteil am 28.1.2025 an und bemerkt zur finalen Auflösung: „Unter Vorbehalt der erneuten Bewertung der noch laufenden Restrisiken streben wir derzeit die finale Auflösung des SEB ImmoInvest für das Jahr 2026 an.“

Man übe sich also weiter in Geduld bei unseren „never ending stories“ …

Entwarnung

Neben exzessiver Selbstbeweihräucherung und der Verbreitung schräger Weltsichten sieht der Verfasser dieser Zeile seine Aufgabe auch darin, den bei unseren Fonds von allen allein gelassenen Privatanlegern ab und zu etwas Nützliches zu berichten.

So ganz en passant erfährt man aus der heutigen Ausschüttungsankündigung des KanAm grundinvest, daß § 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG im trotz Ampel-Krise gerade noch verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 geändert wurde.

Sie wissen schon, das ist diese unselige Bestimmung die mit ihrer bisherigen Befristung bis zum 31.12.2023 als Damoklesschwert über jedem Privatanleger gehangen hatte, hatte sie doch zur Folge, daß seit diesem Jahr auch Kapitalrückzahlungen der abwickelnden Fonds steuerpflichtig geworden wären. Eine schreiende Ungerechtigkeit, aber so lautete nun mal die einschlägige Spezialvorschrift des Investmentsteuergesetzes. Was der CS Realwerte AG, man sagt es eher ungern und nur hinter vorgehaltener Hand, aber durchaus zu Gute kam, konnte man doch hoffen, an der Börse bei dem ein oder anderen Fonds zusätzliches Material von Privatanlegern zu bekommen die angesichts dieser mißlichen Lage einfach die Schnauze voll hatten.

Auch wenn es sich, was den Verfasser dieser Zeilen ausdrücklich mit einschließt, die meisten geschätzten Leser hier kaum vorstellen können, es blitzt ein Lichtstrahl durch den wolkenverhangenen grauen Himmel der hauptstädtischen Unvernunft und man reibt sich verdutzt die Augen bei der Lektüre zur diesbezüglichen Begründung zum Jahressteuergesetz:

§ 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG begrenzt bisher die steuerrechtlich anerkannte Abwicklungsphase auf einen maximalen Zeitraum von fünf Kalenderjahren nach dem Kalenderjahr, in dem die Abwicklung beginnt. D.h. bei Überschreiten dieser zeitlichen Grenze, werden die Ausschüttungen wieder in vollem Umfang als steuerpflichtiger Ertrag behandelt. Steuerneutrale Kapitalrückzahlungen sind dann nicht mehr möglich. Bei der Schaffung des § 17 Abs. 1 Satz 4 InvStG ging man davon aus, dass in diesem Zeitraum die Abwicklung eines Investmentfonds in der Regel abgeschlossen ist.

In der Praxis zeigen sich jedoch vermehrt Fälle in denen der Zeitraum für die Abwicklung nicht ausreicht, insbesondere bei Immobilienfonds. …

Daher wird selbst nach erfolgreicher Veräußerung der Anlagen oder des Immobilienbestandes (dumme Frage die sich der Verfasser nicht verkneifen kann: ist ein Immobilienbestand etwas anderes als eine Anlage?) über einen längeren Zeitraum eine Barreserve gehalten. Um auch in derartigen Fällen eine steuerneutrale Kapitalrückzahlung zu ermöglichen, wird in § 17 Abs. 1 Satz 4 -neu- InvStG der Abwicklungszeitraum auf zehn Jahre verlängert.

Die Regelung erfasst auch Fälle, in denen die bisherige fünfjährige Abwicklungsphase zum 31. Dezember 2023 abgelaufen ist. D.h. auch in diesen Fällen können weiterhin die Regelungen des § 17 InvStG angewendet werden.

Ja, ist denn schon Pfingsten, und der Heilige Geist hat Verstand in die Belüftungsanlagen der heiligen hauptstädtischen Hallen unserer Volksvertreter eingeblasen?

Der Doppel-Wumms

Kürzlich hatten wir Sie bereits über die Ausschüttungsankündigung der Commerzbank für den CS Euroreal informieren können: 0,60 EUR/Anteil am 19.12. In unseren Planungen erwartet hatten wir 0,50 EUR.

Heute zieht M. M. Warburg für den KanAm grundinvest nach: 0,27 EUR/Anteil, ebenfalls am 19.12. Das ist auf den ersten Blick (vor allem auch im Vergleich zum CS Euroreal) ein bißchen enttäuschend; unsere Erwartung hatte hier bei 0,35 EUR gelegen. Andererseits, betrachtet man das Gesamtjahr, da gibt es nichts zu meckern. Die Ausschüttung des KanAm grundinvest im Februar hatte mit 0,98 EUR/Anteil die meisten Erwartungen weit übertroffen. Addiert sind das in diesem Jahr 1,25 EUR, und das ist ziemlich genau die Hälfte des Fondsvermögens, das zu Jahresbeginn noch 2,51 EUR/Anteil betragen hatte. Chapeau.

Liebe Genossinnen und Genossen (so Ihr denn Anteile an einer Genossenschaftsbank haltet, der vom Verfasser dieser Zeilen angesichts aller einschlägigen Erfahrungen im zu Ende gehenden Jahr augenblicklich am meisten geliebten Bankengruppe): Morgen kann kommen.

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