Am Ende ist alles gut.

Wenn es nicht gut ist, war es noch nicht das Ende. Diese alte Weisheit hat sich wieder kraftvoll bewahrheitet: Sowohl bei comdirect wie auch bei der Börse Hamburg wurde heute früh die Nachricht eingestellt, dass der KanAm grundinvest am 25.08.2020 pro Anteil 1,03 EUR ausschütten wird.

Dies liegt genau so über unseren Erwartungen wie im Juni die Ausschüttung beim CS Euroreal mit mickrigen 0,10 EUR unter unseren Erwartungen gelegen hatte. In unserer zu Jahresbeginn erstellten internen Planung hatten wir bei beiden Fonds im Sommer mit 0,50 EUR pro Anteil gerechnet. Was der CS Euroreal zu wenig geliefert hatte, wird jetzt vom KanAm grundinvest übererfüllt – unter dem Strich passt es mehr als gut.

Damit sind liquiditätsseitig die Voraussetzungen für die Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2019 gegeben. Auf der morgen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung wird deshalb von Aktionärsseite der Gegenantrag gestellt werden, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 75,00 EUR je Aktie zu verwenden (Zahltag: 02.09.2020) und nur den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Das ist doch mal ein Wort

In den vergangenen Jahren hatte der KanAm grundinvest seine turnusgemäße Ausschüttung stets bis spätestens Mitte Juli gemacht. Doch dieses Jahr: Bis gestern Fehlanzeige. Wahrscheinlich waren die Verwahrstelle M. M. Warburg und der KanAm grundinvest dann aber doch ein bißchen genervt von den unzähligcn Anfragen, was denn jetzt mit einer Ausschüttung ist. Heute also folgende Bekanntmachung:

KanAm grundinvest Fonds – Ankündigung nächste Ausschüttung
10. August 2020

Im Laufe des August 2020 erfolgt die nächste Ausschüttung für den KanAm grundinvest Fonds. Die hierfür erforderliche ausschüttungsfähige Liquidität wird generiert durch:

– die Erledigung von Gewährleistungsrisiken im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung der Liquiditätsrisikovorsorge,
– die erfolgreiche Abarbeitung von nachvertraglichen Verpflichtungen als Voraussetzung von Kaufpreiszahlungen für die Verkäufe der beiden letzten Immobilien Robecohuis in Rotterdam und Le Colombia in Paris sowie
– eine erfolgreiche Klage gegen die Finanzverwaltung Luxemburg und damit einhergehende Rückerstattung von bereits gezahlten Steuern (s. Meldung vom 12. März 2020).

Erst nach erfolgtem Eingang der jeweiligen Zahlungen kann die Liquidität der ausschüttungsfähigen Liquidität im Sondervermögen zugeordnet und ausgeschüttet werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass die genaue Ausschüttungshöhe und der genaue Termin der Ausschüttung im August heute noch nicht genannt werden können.

Allein der letzte Punkt (luxemburgische Steuererstattung) ist laut der oben zitierten Meldung vom 12. März 2020 pro KanAm-Anteil 0,33 EUR wert. Insofern gehen wir mit dem heutigen Kenntnisstand nunmehr davon aus, daß mit der für August angekündigten KanAm-Ausschüttung entsprechende Liquidität für eine Dividendenzahlung generiert werden kann. Vor diesem Hintergrund wird unsere Hauptversammlung am Freitag nächster Woche in Abänderung des ursprünglichen Verwaltungsvorschlages (Vortrag des gesamten Bilanzgewinns auf neue Rechnung) nunmehr doch die Zahlung einer Dividende im Bereich 60,00 – 75,00 EUR je Aktie wird beschliessen können.

Die Kraft der Purpose

Im November 2020 findet in Berlin der Deutsche Handelskongress statt, veranstaltet vom HDE Handelsverband Deutschland und der Handelsblatt Media Group. Warum ausgerechnet der Deutsche Handelskongress das Motto „The Power of Purpose“ tragen muß, erschließt sich dem Verfasser dieser Zeilen nicht. Noch viel schlimmer: Besagter Verfasser bekommt auch nach angestrengtem Nachdenken nicht die leiseste Vorstellung, was mit dieser sprachlichen Nebelkerze als Motto ausgedrückt werden soll – obwohl er selbst immer noch problemlos einen mehrstündigen Vortrag in geschliffenem Englisch zu halten in der Lage wäre.

Wir erfahren auch, welche Experten uns beim Deutschen Handelskongress mit der Kraft der Purpose vertraut machen werden. Allen voran Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Obgleich der Verfasser dieser Zeilen selbst schon seit über 30 Jahren im Versandhandel tätig ist, war ihm bislang noch gar nicht aufgefallen, daß es sich bei Frau Dr. Merkel um eine anerkannte Expertin in Handelsfragen handelt. Will aber nichts heißen. Hier auf dem Wolfenbütteler Rübenfeld abseits aller Machtzentren kriegt man ja so einiges nicht mit.

Für jeden Veranstalter hat Frau Dr. Merkel natürlich den unbestreitbaren Vorteil, daß sich nach ihrer Zusage die Frauenfrage nicht mehr so drängend stellt. Neben bekannten, für sich selbst sprechenden Namen wie dem Urgestein Michael Otto und Drogeriekönig Raoul Roßmann, aber auch dem Chef von IKEA Deutschland, musste man sich für das Podium beim Deutschen Handelskongress also nur noch nach einer Quotenfrau umschauen: Man fand sie in Gestalt von Andrea Euenheim, Chief Human Ressources Officer der METRO AG. Nun trägt diese Frau, und so wird es in der zweiten Zeile der Ankündigung schließlich noch schamhaft erwähnt, eigentlich den Titel Arbeitsdirektor. So steht das jedenfalls immer noch im deutschen Mitbestimmungsgesetz. Aber „Arbeitsdirektor“ liegt ja sprachlich gerade mal eine Ebene unter „Wehrwirtschaftsführer“. Das kann man heutzutage niemandem mehr antun, und einer Frau schon gar nicht.

Schmunzelnd erinnert sich der Verfasser dieser Zeilen an einen ganz gewaltigen Ehekrach, den nach der täglichen Postzustellung bei einem unserer Hamburger Uralt-Sammler ein stark nach Veilchenparfum duftender Brief mit dem verdächtigen Absender H.R.P.S. aus Frankfurt auslöste. Es stellte sich dann heraus, daß die Personalabteilung der Deutschen Bank, also Human Ressources Payroll Services, ihren ehemaligen Mitarbeiter von einer kleinen Pensionserhöhung in Kenntnis setzen wollte …

Mühsam nährt sich das Eichhörnchen

Wirklich der Erwähnung wert ist das jetzt eigentlich nicht. Denn wir reden beim DEGI Europa über einen Ausschüttungsbetrag von insgesamt 1,6 Mio. EUR. Wir erzählen es Ihnen also nur der Vollständigkeit halber, daß besagter Fonds am 27.07.2020 pro Anteil 0,06 EUR ausschütten wird. Liegt aber im Rahmen des Erwarteten. Und bei positiver Betrachtungsweise könnte man immerhin noch sagen: Bei einem Börsenkurs von aktuell 0,57 EUR sind das ja über 10 % …

Alles nichts, oder?

„Alles oder nichts“ war eine 2017/18 auf Sat.1 ausgestrahlte Seifenoper, die nach 50 Folgen abgesetzt wurde. Danach wurde sie gerne auch mal als „Alles nichts oder“ verballhornt. Unnütz war sie aber nicht, denn sonst hätten wir heute keine Überschrift.

Sie verstehen jetzt nur Bahnhof? Das verstehen wir, denn da muß man erst mal drauf kommen, dass damit eine Besonderheit der Einladung zur diesjährigen Hauptversammlung erklärt werden soll.

Jawohl, die Hauptversammlung findet wie vor geraumer Zeit schon angekündigt tatsächlich am 21.08.2020 statt. Ende dieser Woche wird die entsprechende Einladung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, noch fristgerecht, nachdem in Anwendung der speziellen Covid-Bestimmungen die Einladungsfrist vom Vorstand (mit Zustimmung unseres Aufsichtsrates) auf drei Wochen abgekürzt wurde.

Aus dem unseren Aktionären schon vor längerem zugesandten Geschäftsbericht 2019 ist ja bekannt, daß in der Bilanz ein handelsrechtlich grundsätzlich verteilungsfähiger Gewinn von 2.576.794,07 € steht. Aber: Wer daraus eine Dividende zahlen will, muss auch über die nötige Liquidität verfügen.

Dafür eingeplant hatten wir die turnusgemäß im Sommer erfolgenden Ausschüttungen des CS Euroreal und des KanAm grundinvest. Doch der CS Euroreal enttäuschte maßlos mit lediglich 0,10 € Ausschüttung im Juni, und der KanAm grundinvest (dessen Ausschüttungsankündigungen in den vergangenen Jahren mit +/- 5 Tagen Toleranz immer Mitte Juli kamen) hat sich bis heute noch gar nicht geräuspert. Andererseits lief uns inzwischen auch mit bereits verkürzter Einladungsfrist die Zeit davon, und einen ungedeckten Scheck mochten wir in der HV-Einladung nicht schreiben.

Deshalb bitte nicht wundern, liebe Aktionäre, wenn demnächst die Hauptversammlungs-Unterlagen von der Depotbank kommen: Unter „Verwendung des Bilanzgewinns“ wird dort der Vorschlag stehen, den gesamten Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Sollte aber (was wir nicht für ganz unwahrscheinlich halten) bis zum Hauptversammlungstag noch eine Ausschüttungsankündigung vom KanAm grundinvest kommen, die uns auch liquiditätsmäßig eine Dividendenzahlung ermöglicht, dann werden wir für eine entsprechende Modifizierung des Gewinnverwendungsbeschlusses sorgen.

Und selbst wenn am Ende alle Stricke reißen: Wirklich verloren geht unseren Aktionären unter dem Strich nichts. Der ausschüttungsfähige Betrag bleibt ja unverändert erhalten, und die Ausschüttung ist nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben – bis sich unsere Fonds irgendwann dann doch einmal bequemen, von ihrer reichlich vorhandenen Liquidität ihren Anlegern mal wieder ein bisschen zukommen zu lassen.

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