Die Rente ist sicher (?)

Nach Genuß von jeweils einer Flasche Rotwein und einer Flasche Champagner in der Sylvesternacht nahm der Verfasser dieser Zeilen heute erst am Nachmittag seine Arbeit wieder auf, wofür er die verehrte Leserschaft unterthänigst um Nachsicht bittet. Nur der Vollständigkeit halber und um die eigene Trinkleistung nicht ganz so kritikwürdig aussehen zu lassen sei erwähnt, daß die beste Ehefrau von allen in dieser Hinsicht einen gewissen Gleichberechtigungsfimmel hat und genau so viel getrunken hat wie der Verfasser dieser Zeilen. Obwohl schon längst medizinisch erwiesen ist, daß bei Frauen die Hälfte der Dosis ausreicht, um durch Alkoholgenuß die gleichen körperlichen Schädigungen wie bei Männern zu erreichen. Doch das nur so am Rande. Gleich zu Beginn des neuen Jahres wollten wir eigentlich auf ein überaus ernstes Thema zu sprechen kommen.

In den einschlägigen Internet-Foren ist man sich weitgehend einig, daß die Anteile unserer abwickelnden Investmentfonds in gewissem Sinne den Charakter von Nullkupon-Anleihen haben. Man kauft sie an der Börse mit einem Abschlag vom Nennwert (der bei einigen Fonds, obwohl inzwischen immobilien- und damit weitgehend risikofrei, immer noch Werte über 20 % erreichen kann), aber irgendwann kriegt man sein Geld halt wieder. Nur in welchen Raten und wann genau ist die große Unbekannte in diesem Spiel.

Allerdings sollten sich die Restbeträge, die bei den Fonds am Ende auf die wirklich lange Reise gehen, im allgemeinen in überschaubaren Grenzen halten. Dafür war gerade erst vor wenigen Tagen der SEB ImmoInvest ein anschauliches Beispiel, der (obwohl als einziger bedeutender Fonds noch mit Restimmobilienbestand) soeben auf einen Schlag fast die Hälfte seines restlichen Fondsvermögens an die Anleger zurückzahlte.

Mit dieser Erkenntnis im Hinterkopf sind auch unerwartete Kursrücksetzer, wie wir sie bei den meisten Fonds in den letzten paar Wochen erleben mussten, leicht zu verschmerzen. Solange man (wie wir) die Absicht hat, die Anteile mindestens mal 95 % des gesamten Weges zu halten und einfach nur die Kapitalrückzahlungen abzuwarten, solange haben bei immobilienfreien Fonds zwischenzeitliche Kursschwankungen auf den schlußendlichen Anlageerfolg kaum Einfluß. Im Gegenteil, solange die Strategie die mindestens teilweise Re-Investition erhaltener Kapitalrückzahlungen vorsieht, ist ein Kursumfeld wie das augenblickliche sogar noch eine ganz unerwartet günstige Zukaufgelegenheit.

Trotzdem gab es im Frühjahr 2019 in den einschlägigen Internet-Foren eine gewisse Aufregung um die Frage: Wie sicher sind denn überhaupt die jeweils dreistellige Millionenbeträge umfassenden Bankgutgaben und Festgelder der „big three“ (CS Euroreal, KanAm grundinvest und SEB ImmoInvest)? Besonders heiß diskutiert wurde die Rechtslage in dem Fall, daß die den Fonds abwickelnde Verwahrstelle einen Teil des Liquiditätsbestandes bei sich selbst als einlageführendes Kreditinstitut anlegt.

In den Fällen, wo eine Verwahrstelle eines abzuwickelnden Fonds für diesen ein (in eigenem Namen geführtes) Guthaben bei einem fremden Kreditinstitut unterhält, tut sie dies im Rahmen eines Treuhandverhältnisses, bei dem sie die Vermögensgegenstände nach § 92 Abs. 1 Satz 2 KAGB getrennt von ihrem eigenen Vermögen zu verwahren hat.

Falls jedoch eine Verwahrstelle eines abzuwickelnden Fonds ein Guthaben eines abwickelnden Fonds bei sich selbst als einlageführendes Kreditinstitut unterhält, handelt es sich im Falle der Insolvenz der Verwahrstelle wohl um eine nicht aussonderungsberechtigte einfache Forderung gegenüber der Insolvenzmasse. An diesem Punkt hatten sich im Frühjahr 2019 einige Diskussionen entzündet, was uns damals veranlasst hatte, die Sach- und Rechtslage umfassend prüfen zu lassen. Neben einer von uns beauftragten „Legal Opinion“ einer renommierten Sozietät für Kapitalmarktrecht hatten wir auch die einschlägigen privaten Einlagesicherungseinrichtungen und die BaFin um Stellungnahmen gebeten.

Vor allem von Seiten der Einlagesicherungseinrichtungen kam, später durch die erwähnte „Legal Opinion“ bestätigt, sehr schnell Entwarnung: Einlagen eines abwickelnden Fonds, also eines rechtlich unselbständigen Sondervermögens, sind auch dann von der Einlagensicherung geschützt, wenn die Verwahrstelle (die in eigenem Namen ein Guthabenkonto für das Sondervermögen unterhält) und das einlageführende Geldinstitut ein und dieselbe Bank sind.

Am 20.12.2019 nahm dann auch die BaFin zu einer entsprechenden Anfrage vom 03.05.2019 Stellung:

„Etwaige Ansprüche aus der gesetzlichen Einlagensicherung ergeben sich aus den Normen des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG). Gemäß § 6 Nr. 8 EinSiG sind Einlagen von Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht zu einer Entschädigung berechtigt.

Viele Institute haben allerdings zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung freiwillige Regelungen zur Sicherung von Einlagen … getroffen, die eine Absicherung der Kundengelder über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus amstreben. Es gibt bei den freiwilligen Einlagensicherungen jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung und sie unterliegen zudem nicht der Aufsicht durch die BaFin.

Ob und in welchen Fällen die Bankguthaben eines Sondervermögens, das von seiner Depotbank abgewickelt wird, von den freiwilligen Regelungen zur Sicherung von Einlagen als Kundengelder erfasst werden und in welcher Höhe sie abgesichert sind, müsste bei dem zuständigen Verband bzw. der zuständigen Einrichtung nachgefragt werden.“

Letzteres hatten wir parallel zur Anfrage bei der BaFin getan, mit dem oben schon erwähnten Ergebnis: Ja (bei privaten Banken mit einem institutsindividuellen Höchstbetrag), Einlagen abwickelnder Immobilienfonds sind durch die Einlagensicherung geschützt, und zwar auch dann, wenn das die Einlage unterhaltende Kreditinstitut (in treuhänderischer Funktion als Verwahrstelle) mit dem einlageführenden Kreditinstitut identisch ist. Insofern brachte die Stellungnahme der BaFin keine neuen Erkenntnisse mehr.

In einem Punkt haben wir jetzt allerdings gegenüber dem, was wir bisher wussten, von der BaFin doch noch lernen können:

„Um eventuell sich aus dieser Rechtslage ergebende Verluste möglichst gering zu halten, sieht § 206 Abs. 4 KAGB vor, dass höchstens 20 Prozent des Wertes des Investmentvermögens in Bankguthaben bei demselben Kreditinstitut angelegt werden dürfen.“

Das führt zu der überaus beruhigenden Erkenntnis: Nach der nächsten Substanzausschüttung (mit der spätestens im Juni/Juli 2020 zu rechnen ist) ist bei jedem der „big three“ auch das letzte Restrisiko verschwunden, daß die ohnehin gebeutelten Anleger der abwickelnden Immobilienfonds bei einer Bankeninsolvenz durch Verlust eines Teils der für den Fonds unterhaltenen Einlagen noch mal extra eins auf die Mütze kriegen.

Es sei denn, es käme die ganz große Bankenkrise, und die privaten Einlagensicherungssysteme (gegen die man wie gesagt keinen einklagbaren Anspruch hat) würden zusammenbrechen. Aber dann, verehrte Leser, werden wir alle sowieso ganz andere Sorgen haben. Zum Beispiel, wie lange die Familie mit der Kartoffelernte aus dem bescheidenen Hausgarten ernährt werden kann, ob Katzenscheiße der Kartoffelernte zu- oder abträglich ist (Paula, die zugelaufene Hauskatze des Verfassers dieser Zeilen, kennt zur Verrichtung ihres Geschäfts keinen schöneren Ort als ein frisch bestelltes Kartoffelbeet) oder wie man nach original peruanischem Rezept Feldhamster zubereitet.

Wer liest denn bloß diesen Blödsinn?

Eitelkeit ist vielleicht keine der ganz besonders hervorstechenden Eigenschaften des Verfassers dieser Zeilen. Wie auch? Mit knapp 65 muß man sich langsam mit der Tatsache abfinden, daß schöne Frauen und intellektuell besondere Zeitgenossen andere Männer einfach interessanter finden. Wahrscheinlich sogar zu Recht – denn angesichts seiner gewöhnlichen Abendgestaltung könnte man den Verfasser dieser Zeilen unumwunden als „Couch Potato“ bezeichnen.

Aber ein bißchen neugierig auf die eigene Wirkung auf Andere ist man ja doch immer noch. In meinem Fall äußert sich das darin, daß ich mir jeden Monat die Leserstatistik dieser Seite ansehe. Was für den technisch durchschnittlich begabten Zeitgenossen ein Kinderspiel wäre, für mich dagegen schon eine Herausforderung. Doch auch heute habe ich bravourös diese Herausforderung gemeistert zu folgender Herausfindung:

Erstmals in der Geschichte dieser Seite ist die durchschnittliche Zahl der täglichen Besucher im Dezember 2019 auf über 1.000 angestiegen – im Jahresverlauf ist das ein Zuwachs um runde 35 %. Ich weiß jetzt nicht, verehrte Leser, was Sie an mir finden. Und sollten Sie mich mal kennenlernen, werden Sie das anschließend auch selbst nicht mehr wissen. Aber ich begreife, daß ich mir auch nächstes Jahr Mühe geben sollte, Sie gut zu unterhalten.

Guten Rutsch, und danke für Ihre Lesertreue.

Die hohe Kunst der Vermögensvernichtung

Jahrzehntelang ließ die einschlägige Werbung der Finanzbranche den gemeinen Bundesbürger glauben, sein Geld arbeite für ihn. Natürlich hat der gemeine Bundesbürger seinem Geld nie beim Arbeiten zusehen können – das geschieht im nach allen Regeln der Kunst abgedunkelten Verborgenen. Wir werden darauf am Ende dieses Beitrages noch einmal zurückkommen.

Im Dezember 2019 bricht sich nun aber die erschreckende Erkenntnis Bahn, daß sein Geld und die zu dessen getreuer Verwaltung engagierten Finanzexperten unter „Arbeit“ etwas völlig anderes verstehen als der gemeine Bundesbürger selbst. Natürlich arbeitet das Geld, aber, wie wir dieser Tage am Beispiel des CS Euroreal lernen durften, gerne auch mal gegen den Besitzer.

Im heute veröffentlichten Abwicklungsbericht des CS Euroreal per 30.09.2019 tauchen noch drei Objekte als „nicht verkauft“ auf: Ein Einkaufszentrum im tschechischen Olmütz (dessen katastrophaler Untergang eine Geschichte mit Ansage war) sowie zwei Einkaufszentren in Italien, die bis vor kurzem von der Verwahrstelle Commerzbank, dem Fonds CS Euroreal und den „unabhängigen“ Sachverständigenausschüssen stets über den grünen Klee gelobt und nach Fast-Vollvermietung sogar noch regelmäßig aufgewertet worden waren.

Auch die beiden Italien-Objekte wurden im Dezember verkauft, und zwar zu (angesichts der angeblichen Super-Vermietungsquoten und grandiosen Jahresmieten) überhaupt nicht nachzuvollziehenden grottenschlechten Preisen. Wir hatten das und die daraus folgenden empfindlichen Einschnitte beim Anteilwert an dieser Stelle schon ausführlich kommentiert.

Bleibt heute also nur noch ein pikantes Detail nachzutragen:

Alle drei Einkaufszentren hielt der CS Euroreal nicht direkt, sondern über Immobiliengesellschaften. Und diesen Immobiliengesellschaften hatte der CS Euroreal Gesellschafterdarlehn gewährt. In Zahlen sieht das so aus:

Olmütz/Tschechien: gutachterlicher Verkehrswert zuletzt noch 19,0 Mio. EUR (Anfang 2018 hielten die Sachverständigen noch 74,2 Mio. EUR für angemessen), verkauft im Oktober 2019 für ca. 12 Mio. EUR.

Galleria Porto degli Ulivi, Reggio Calabria: gutachterlicher Verkehrswert zuletzt 26,7 Mio. EUR (bis zuletzt regelmäßig aufgewertet, Anfang 2018 hielten die Sachverständigen erst 23,4 Mio. EUR für angemessen), verkauft im Dezember 2019 für den Spottpreis von 7-8 Mio. EUR – dummer Weise hatte der CS Euroreal der Besitzgesellschaft 11,7 Mio. EUR Gesellschafterdarlehn gewährt, von denen man jetzt eine ganze Menge á fonds perdu schreiben durfte.

EKZ Le Cupole, San Giuliano Milanese: gutachtlicher Verkehrswert zuletzt 52,4 Mio. EUR (in den letzten Jahren stets nur marginal um 1-2 Mio. EUR abgewertet worden), verkauft im Dezember 2019 für schätzungsweise 20 Mio. EUR – auch dies weniger als die 26,2 Mio. EUR, die der CS Euroreal der Besitzgesellschaft als Gesellschafterdarlehn herausgelegt hatte.

Nach den Erfahrungen der Vergangenheit, die Hoffnung stirbt bekanntlich immer zuletzt, ist natürlich nicht vollkommen auszuschließen, daß sich angesichts der besonderen Komplexität der Materie der von der Commerzbank beschäftigte Lehrling mal wieder total verrechnet hat. Wenn dies nicht zutrifft, müsste man allerdings sagen: Jahrelang die Verkehrswerte künstlich hoch halten (und natürlich auf die überhöhten Werte seine Verwaltungsgebühren zu kassieren) und dann die beiden Einkaufszentren ohne jede Vorwarnung für gerade einmal ein Drittel der angeblichen Werte zu verschleudern – so viel Kaltschnäuzigkeit kann sich wohl nur eine teilweise im Staatsbesitz stehende Bank leisten. Es spricht Bände über die Sorgfalt, mit der dort mit dem Geld anderer Leute umgegangen wird.

Zu letzterem Punkt hätten wir auch noch, colorandum causa sozusagen, ein kleines Detail beizutragen. Der Verfasser dieser Zeilen ist, was neue Technologien angeht, bekennender Idiot und Fortschrittsverweigerer. Glücklicher Weise trifft das auf die meisten unserer geneigten Leser aber so nicht zu. Soeben wies uns unser Leser Sascha P. nach Studium des heute von der Commerzbank veröffentlichten Abwicklungsberichtes des CS Euroreal auf die für ihn erkennbare Tatsache hin, daß das auf der homepage der Commerzbank veröffentlichte PDF laut für ihn entschlüsselbarer Objekteigenschaften seit Mittwoch, dem 09.12.2019 um 09:53 Uhr nicht mehr geändert wurde. „Die letzten 21 Tage nur gut abgehangen“, war sein süffisanter Kommentar. So viel zu der Selbstverpflichtung der Abwicklungsbank, die Anleger stets umfassend und zeitnah zu informieren …

Er ist kürzer als Sie denken

Kennt Mann sonst eher als plakative Aufforderung im Männerpissoir, näher an das Urinal heranzutreten. Doch auch darüber wird die Zeit hinweggehen: Wenn Deutschland mit seiner teilweise wirklich lächerlichen Gleichberechtigungs- und Regulierungsbesessenheit so weitermacht, wird es in spätestens ein paar Jahren auch für Männer ohnehin gesetzlich verpflichtend werden, nur noch im Sitzen zu pinkeln. Nach der zum 1.1.2020 kommenden Bonpflicht wird sich unser toller Gesetzgeber gewiß auch da etwas Nettes ausdenken, um die Sitzpinkelpflicht zu überwachen. Der Verfasser dieser Zeilen überlegt bereits, als das heißeste „start up“ des neuen Jahres eine Firma zu gründen, die Gewichtssensoren für Klobrillen entwickelt. Das wird ein riesiger Markt werden.

Pardon. Schon wieder faselt der Verfasser dieser Zeilen skurriles Zeug, obgleich er der verehrten Leserschaft eigentlich doch nur hatte mitteilen wollen: Er ist kürzer als sie denken. Der Abwicklungszeitraum des DEGI Europa nämlich.

Noch vor einem Jahr hatte uns die Commerzbank als Verwahrstelle des DEGI Europa im Abwicklungsbericht per 30.09.2018 wissen lassen:

„… ist eine finale Auflösung des DEGI EUROPA nicht vor dem Jahr 2026 zu erwarten. Nach aktuellem Sach- und Kenntnisstand wird angestrebt, dass rund 15 – 25 % des nach der Auszahlung im Januar 2019 verbleibenden Fondsvermögens für das Kalenderjahr 2019 ausgezahlt werden. Weitere 50 – 70 % sollten nach aktuellem Sach- und Kenntnisstand für die Kalenderjahre 2020 – 2022 ausgezahlt werden können.“

Tatsächlich ausgezahlt wurden für das Kalenderjahr 2019 dann nicht die avisierten 15 – 25 % des verbliebenen Fondsvermögens von 1,18 EUR/Anteil, sondern 46,6 % (0,39 EUR/Anteil im Juli 2019 und 0,16 EUR/Anteil im Januar 2020).

Dem gerade heute veröffentlichten Abwicklungsbericht per 30.09.2019 ist nun zu entnehmen, daß auch die finale Auflösung deutlich schneller erfolgen könnte. Denn dort heißt es jetzt (Abweichungen zu den Aussagen des vorjährigen Berichtes in fett gedruckt):

„… ist eine finale Auflösung des DEGI EUROPA nicht vor dem Jahr 2024 zu erwarten. Nach aktuellem Sach- und Kenntnisstand wird angestrebt, dass rund 20 – 30 % des nach der Auszahlung im Januar 2020 verbleibenden Fondsvermögens für das Kalenderjahr 2020 ausgezahlt werden. Weitere 60 – 75 % sollten nach aktuellem Sach- und Kenntnisstand für die Kalenderjahre 2021 – 2023 ausgezahlt werden können.“

Die Erwartung der finalen Auflösung nun bereits ab 2024 anstatt ab 2026 ist aber ohnehin nur ein marginaler und eher unbedeutender Unterschied. Interessanter ist die Aussage, daß in einem eher überschaubaren Zeitraum von ca. vier Jahren, mit deutlichem Schwerpunkt zu Beginn, bereits rund 90 % des Restvermögens zu verteilen sind. Anschließend reden wir noch über die gewaltige Summe von 2 Mio. EUR = 0,08 EUR je Anteil  – nur daß wir es der verehrten Leserschaft zum Vergleich noch einmal in Erinnerung rufen dürfen: Am 30.09.2010 sprachen wir noch über ein Fondvermögen von 1,28 Milliarden EUR = 51,43 EUR je Anteil.

Das andere Amerika

Seit geraumer Zeit reduziert sich die Betrachtung des gemeinen Kontinentaleuropäers, wenn die Sprache auf die Vereinigten Staaten von Amerika kommt, auf die Pöbeleien des Präsidenten, das Impeachment-Verfahren und den Handelskrieg mit China.

Auch der Verfasser dieser Zeilen gibt zu: Die Zeiten, wo er in den USA aus der Empfangshalle des Flughafens schritt und erst mal einen ganz großen Atemzug „Freiheit“ nahm und sich riesig freute, diese Zeiten sind schon seit George W. Bush vorbei. Auch die Begeisterung über Barrack Obama hielt sich nach genauerem Hinschauen in Grenzen: Kein vorheriger Präsident der Vereinigten Staaten hat in seiner Amtszeit die USA auf der ganzen Welt in so viele Kriege verwickelt wie Obama.

Wachsende Skepsis gegenüber dem Land und dem System einfach auch auf die dort lebenden Menschen zu übertragen wäre jedoch in höchstem Maße ungerecht. Der eigentliche Beruf des Verfassers dieser Zeilen, die Beschäftigung mit Historischen Wertpapieren als Sammlerstücke und damit auch die Beschäftigung mit der Finanzgeschichte, dieser Beruf ließ über Jahrzehnte auch enge Kontakte in die USA wachsen, aus denen einige Freundschaften entstanden sind, die diese Bezeichnung wirklich verdienen.

So besuchte der Verfasser dieser Zeilen im Spätherbst 2019 einen Geschäftspartner und Freund, dessen Denkweise so ganz und gar nicht dem entspricht, was der gemeine Kontinentaleuropäer dem gemeinen US-Amerikaner so zutrauen würde. Wobei, „den Amerikaner“ (der beim Bau der Mauer an der Grenze zu Mexiko begeistert eigenhändig den Mörtel anrühren würde) gibt es ebenso wenig wie „den Russen“ (der seit Dschingis Khans Zeiten nach nichts anderem trachtet als gen Westen zu reiten und Frauen und Kinder zu schänden) oder „den Chinesen“ (der Potenzmittel-süchtig ist und allen Nashörnern dieser Erde die Hörner absäbelt und bei der Durchreise auch noch überall Patente klaut) oder „den Deutschen“ (der noch nie etwas anderes war als ein über die Grenzen Europas hinaus leuchtendes Beispiel für lupenreines Demokratieverständnis, Toleranz, Solidarität und Nächstenliebe).

Um der sehr verehrten Leserschaft zu zeigen, daß es auch „Das andere Amerika“ gibt, und um Sie ein bißchen zum Nachdenken zu bewegen, hier im Anschluß im Original den Weihnachtsbrief von meinem Freund Sam (in der Hoffnung, daß eine hinreichend große Zahl Leser des Englischen mächtig ist; bei den anderen entschuldige ich mich mit dem Versprechen, daß dies eine Ausnahme bleiben wird).

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